Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtsanspruch auf Kontoauszug,einkommensnachweis? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hai zusammen
Die Mutter meiner "Pflegekinder" hat eine Betreuung , die sich um die wirtschaftichen Belange, Verträge, Behördengänge kümmert....
1.Darf ...
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Ich bin neu hier
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Hai
zusammen ![]() Die Mutter meiner "Pflegekinder" hat eine Betreuung , die sich um die wirtschaftichen Belange, Verträge, Behördengänge kümmert.... 1.Darf sie der Betreuten den Bewilligungsbescheid des Job Center vorenthalten? 2.Darf sie sich weigern die Kontoauszüge der Mutter zur Verfügung zu stellen ? Zur Person der Mutter Sie war Alleinerziehende Sorgeberechtigte der Kinder. Unterstützt wurde sie 2 Jahre lang durch das Jugendamt im Rahmen der Familienhilfe. Nach den 2 Jahren wurde ihre Erziehungsunfähigkeit durch die offizielen Beteiligten erkannt. Der Ältere der beide Brüder mußte das 1ste Schuljahr wiederholen. Fehlte häufig. auch sein Bruder war oft nicht im Kindergarten. Beide Kinder hatte altersentsprechende Defizitte u. den Entsprechenden Förderbedarf. In Konsequenz sollten die Kinder in Pflegefamilien. Ich bin u. war der "Opa" . Nicht im rechtlichen Sinne, sonder der Lebensgefärte der laiblichen Oma. Einvernehmlich mit allen offiziellen Beteiligten ( JA u. Familienhilfe ) kamen die beiden vor 18 Monaten in meinen Haushalt. Von der Betreuerin erhielt ich bis Dezember 2013 einschießlich die Grundsicherung der beiden auf meinKonto. Der alleierziehenden Zuschlag verblieb aber bei der Mutter. Die Beteuerin "versäumte " es aber diese Veränderung dem Job Center und dem Jugendamt mitzuteilen. Das hatte jetzt zur Folge, das von der Mutter ca.2.000€ Unterhaltsvorschuss und der alleinerziehene Zuschuss zurückgefordert wird. Sie solte deswegen einen Rechtsanwalt aufsuchen. Dazu benötigt sie aber den Einkommensnachweis , sonst erhält sie beim Amtsgericht weder einen Beratungsschein noch eine evtl. nötige Prozesskostenhilfe. Die Kinder erhalten jetztvom Sozialamt den Regelbedarf. Ihnen wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Das Kindergeld wird von der Betreuerin aber seit Januar 2014 nicht mehr an mich / die Kinder weitergeleitet. Der Bescheid des Sozialamtes liegt ihr vor. Das Amtsgericht ist von der Mutter und mir über den Sachverhalt informiert worden. Ein Betreuungswechsel wurde beantragt. Die Angelegenheit ist noch umfangreicher als jetzt schon beschrieben. denke das aber das die Problematik auch so erkennbar ist. Schönen Sonntag wünscht Andeas |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 9,609
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Moin Andreas
Die Mutter Deiner Pflegekinder (bzw. deren Taten oder Nicht-Taten) geht Dich eigentlich nicht viel an. Dafür ist deren Betreuerin zuständig, auch wenn die vielleicht nicht viel tut. Aber das liegt in deren Verantwortung und muss Dich nicht kümmern. Wenn das Kindergeld nicht mehr an Dich bzw. die Kinder weitergeleitet wird, dann solltest Du das dem Sozialamt mitteilen, dass die Leistung für die Kinder zahlt und das Kindergeld im Prinzip fälschlich einberechnet. Bitte das Sozialamt, das mit mehr gezahlte Kindergeld bei der Berechnung zu berücksichtigen. Sofern es von der Mutter noch nachgezahlt werden sollte, steht es natürlich dem Sozialamt zu (weil es dann ja zu viel gezahlt hat). Weise deutlich darauf hin, dass das fehlende Geld JETZT benötigt wird und erst am Sanktnimmerleinstag, der möglicherweise nie eintrifft, weil die Kinder jetzt leben und ihre Bedarfe jetzt haben. Falls die Mutter auch von Transfergeldern wie ALG 2 oder Grundsicherung leben sollte, wird das Kindergeld, das zunächst auf ihrem Konto landet, auch bei ihr als Einkommen gewertet, was die Transferleistungen schmälert. Und zwei Mal darf Kindergeld nicht ALG2- oder Grundsicherungs-schmälernd eingerechnet werden. Eine Lösung wäre z.B. eine Umleitung des Kindergeldes, wodurch die Kndergeldkasse das KiGe direkt an die Kinder zahlt. Diese Umleitung müßte allerdings auch die Mutter bzw. deren Betreuerin veranlassen. (Noch ein Grund auf den Betreuerwechsel zu hoffen...) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.04.2014
Beiträge: 3
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hai
Imre, Bzgl. des KG hat die Mutter vor 14 Tagen eine Veränderungsmitteilung an die Kindergeldkasse auf mein Drängen hin geschickt. Die Betreuerin hat vorgestern der Mutter den Vorwurf gemacht , das sie diese Mitteilung ungenehmigt gemacht habe. Die KG Kasse hat die Betreuerin dahingehend informiert das die Kasse die Zahlungen auf das Konto der Mutter einstellt. Deshalb ist die Mutter u. ich schuld, das sie das KG nicht mehr erhalte. Das das KG aber vorher schon der BG beim Job Center den Kindern angerechnet wurde, ist scheinbar egal... Mein / unser Problem ist aber das wir null Informationen haben. Das austehende KG vom Sozialamt zu erhalten wird auch nicht einfach sein. Die Betreuerin war ehemalige Mitarbeiterin dieses Amtes.... Habe letzten Mittwoch mit der SB der Kinder telefoniert und ihr die Situation geschildert. Dabei ausdrücklich auf die aktuelle Mittellosigkeit hingewiesen. Um dieses bearbeiten zu können , brauchte sie natürlich entsprechende Unterlagen. Diese sind ihr am Donnerstag früh , 9 Uhr, durch Boten gebracht worden. Dieser hatte auch eine Vollmacht , welche ihn berechtigte Geld/Scheck entgegen zu nehmen. Sie erklärte dem Bevollmächtigten, das sie ihm nichts geben könne aber mir auf dem Postweg näheres mitteilen werde. Telefonisch war sie für mich nicht mehr erreichbar. Ich werde also Montag von ihr mitgeteilt bekommen, das am Mittwoch das Geld für Mai auf meinem Konto ist. Das hilft mir dann aber bei den ausstehenden KG Ansprüchen nicht weiter. Habe letzte Woche den PKW abmelden müssen, weil ich die Versicherung nicht bezahlen kann. Der Pkw wird aber benötigt um beide Jungs zur Schule bzw. Kindergarten zu bringen. Mit dem PKW dauert das bringe der beiden ca. 40, minuten. Mit dem Bus müssen wir um 6:45 Uhr aus dem Haus damit das Schulkind pünktlich um 8:15 Uhr, und der kurze bis 9:00 Uhr im KG ist. Für mich kommt dann noch der Rückweg 60min dazu. beim abholen der beiden das gleiche noch ein mal nur in umgekehrter Reihenfolge. Sicher ist dein Hinweis bzgl. des weiteren Vorgehen mit dem Sozielamt einen Versuch wert. Leider ist es aber noch nicht eine Antwort meiner erstgestellte Anfrage. Das das nachstehende soo dick ist liegt am reinkopieren, Mal schauen wie es weitergeht... es bedankt sich Andreas "Rechtsanspruch auf Kontoauszug,einkommensnachweis?" |
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