Dies ist ein Beitrag zum Thema Anhörung des Betreuten bei Erbschaftsanfechtung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe heute einen Hinweis des Rechtspflegers nach § 28 FamFG erhalten: Ich habe für den Betreuten die Annahme ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
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Hallo,
ich habe heute einen Hinweis des Rechtspflegers nach § 28 FamFG erhalten: Ich habe für den Betreuten die Annahme der Erbschaft angefochten und einen entsprechenden Genehmigungsantrag gestellt. Der Rechtspfleger teilt mir jetzt mit, dass der Betreute vor einer Genehmigung zur Anfechtung der Erbschaftsannahme zu hören sei und ich einen Anhörungstermin mit dem Gericht vermitteln soll. Meine Frage: Fällt die Anhörung in die Zuständigkeit des Rechtspflegers oder der Betreuungsgericht? Caro |
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Der Rechtspfleger ist ein "Teil" des Betreuungsgerichts. Und für den von Dir geschilderten Sachverhalt zuständig.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
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Hallo Fara,
ich danke dir für deine Antwort. Es gibt immer noch Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, über die ich stolpere. Caro |
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