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Vater meines Betreuten verstorben

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vater meines Betreuten verstorben im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe eine neue Betreuung übernommen. Ich habe nicht die Vermögenssorge. Der Vater meines Betreuten ist verstorben. Mein Betreuter ...


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Alt 29.04.2014, 08:53   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
Standard Vater meines Betreuten verstorben

Hallo,
ich habe eine neue Betreuung übernommen. Ich habe nicht die Vermögenssorge. Der Vater meines Betreuten ist verstorben. Mein Betreuter und auch seine Verwandten wehren sofort ab, wenn ich nach den Vermögensverhältnissen frage. Mich gehe das nichts an. Auf meine Frage, wie der Nachlass aussehe, antworten sie ausweichend: Man müsse sehen, es werde sich zeigen, ob Vermögen oder Schulden vererbt werden.
Was ist meine Aufgabe? Muss ich mich selbständig darum bemühen, herauszufinden, ob ein Erbe da ist? Ich weiß nicht mal den Vornamen des Vaters. Auch die Verwandten weigern sich, mir ihre Namen und Adressen mitzuteilen.
Liebe Grüße
Ruby
Ruby ist offline  
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Alt 29.04.2014, 09:20   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Teile dem Gericht doch mit, dass der Betreute Erbe nach seinem Vater geworden sein kann (steht ja nicht mal fest, es kann ja auch ein Testament bestehen und der Betreute wurde nicht bedacht), Du aber mangels Aufgabenkreis an keine Info kommst und nicht sagen kannst, ob die Ausschlagung erforderlich ist oder nicht.
Welche Aufgabenkreise hast Du bisher?
Was kann der Betreute noch selbst, selbst verstehen?
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 29.04.2014, 09:29   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
Standard

Der Betreute kann noch selbst verstehen und ist handlungsfähig. Ich habe die Gesundheitssorge, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen Renten und Sozialleistungsträgern, Wohnungsangelegenheiten.

Danke für die schnelle Antwort!

LG Ruby
Ruby ist offline  
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Alt 29.04.2014, 09:47   #4
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Dann muss der Betreute sich selbst kümmern.
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 30.04.2014, 07:24   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Dann muss der Betreute sich selbst kümmern.
Um das noch mal klar zu verdeutlichen: ohne Vermögenssorge gehen den Betreuer finanzielle Verhältnisse nichts, aber auch gar nichts, an.
Einzige Ausnahme wann gefragt werden "darf" ist die evtl. Auskunftsanleierung für das Gericht wegen der Betreuungs- und Gerichtskosten.
michaela mohr ist offline  
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