Dies ist ein Beitrag zum Thema Vater meines Betreuten verstorben im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe eine neue Betreuung übernommen. Ich habe nicht die Vermögenssorge. Der Vater meines Betreuten ist verstorben. Mein Betreuter ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
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Hallo,
ich habe eine neue Betreuung übernommen. Ich habe nicht die Vermögenssorge. Der Vater meines Betreuten ist verstorben. Mein Betreuter und auch seine Verwandten wehren sofort ab, wenn ich nach den Vermögensverhältnissen frage. Mich gehe das nichts an. Auf meine Frage, wie der Nachlass aussehe, antworten sie ausweichend: Man müsse sehen, es werde sich zeigen, ob Vermögen oder Schulden vererbt werden. Was ist meine Aufgabe? Muss ich mich selbständig darum bemühen, herauszufinden, ob ein Erbe da ist? Ich weiß nicht mal den Vornamen des Vaters. Auch die Verwandten weigern sich, mir ihre Namen und Adressen mitzuteilen. Liebe Grüße Ruby |
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Teile dem Gericht doch mit, dass der Betreute Erbe nach seinem Vater geworden sein kann (steht ja nicht mal fest, es kann ja auch ein Testament bestehen und der Betreute wurde nicht bedacht), Du aber mangels Aufgabenkreis an keine Info kommst und nicht sagen kannst, ob die Ausschlagung erforderlich ist oder nicht.
Welche Aufgabenkreise hast Du bisher? Was kann der Betreute noch selbst, selbst verstehen?
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
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Der Betreute kann noch selbst verstehen und ist handlungsfähig. Ich habe die Gesundheitssorge, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen Renten und Sozialleistungsträgern, Wohnungsangelegenheiten.
Danke für die schnelle Antwort! LG Ruby |
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#4 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Dann muss der Betreute sich selbst kümmern.
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#5 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Einzige Ausnahme wann gefragt werden "darf" ist die evtl. Auskunftsanleierung für das Gericht wegen der Betreuungs- und Gerichtskosten. |
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