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Erbschaft / Verbindlichkeiten / Sozialamt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbschaft / Verbindlichkeiten / Sozialamt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich habe Fragen zu folgendem Fall – Ausgangssituation: Eine Witwe, Mitte 70, befindet sich seit dem Tod ihres ...


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Alt 01.05.2014, 13:17   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.09.2012
Beiträge: 8
Standard Erbschaft / Verbindlichkeiten / Sozialamt

Hallo zusammen,
ich habe Fragen zu folgendem Fall – Ausgangssituation:

Eine Witwe, Mitte 70, befindet sich seit dem Tod ihres Mannes im Januar 2014 in einem Pflegeheim, wird dies aufgrund erheblicher Pflegebedürftigkeit auch nicht mehr verlassen. Ich wurde Mitte März zum Betreuer bestellt. Das Ehepaar hat bis zuletzt in einer Wohnung gelebt. Schnellstmöglich wurde das Mietverhältnis durch Betreute fristgerecht zum 30.06.14 aufgelöst (Vermieter hat vorzeitiger Auflösungsvereinbarung nicht zugestimmt und besteht auf Vertragseinhaltung, Witwe ist auch Vertragspartnerin, Wohnung ist bislang auch noch nicht vollständig geräumt).

Der verstorbene Ehemann hinterlässt Sparbuch und Girokonto – 20 000 Euro. Frau hatte zu Lebzeiten entspr. Zugriff per Vollmacht, diese sind allerdings mit dem Tod ihres Mannes erloschen, Mann hat die bürokratischen Dinge zu 100% selbst geregelt. Folglich ist Verfahren i.R. einer Erbschaft abzuwickeln. Da Nachlass zu Lebzeiten allerdings nicht geregelt wurde, wurde auf meine Initiative ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt. Erben bestehen aus Witwe sowie zwei Töchtern. Weitere Vermögenswerte sind nach umfassender Recherche offensichtlich nicht vorhanden. Es sind noch Verbindlichkeiten u.a. von Beerdigung (ca. 4000 Euro), Heimkosten sowie geringe Verbindlichkeiten von Energieversorger und GEZ offen. Miete wird wohl weiter vom Konto des Verstorbenen abgebucht.

Da Erbschein noch nicht ausgestellt und die Verfahrensdauer unbekannt ist, werde ich nächste Woche den Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim SA nebst erforderlicher Unterlagen einreichen, da auch noch keine Heimrechnungen gezahlt wurden außer Zuschuss der KK aufgrund Pflegestufe 1. Sonstiges EK reicht auch nicht aus, um Heimplatz vollst. zu finanzieren.

Witwenrente wurde meinerseits beantragt – wird auch an Heim abgetreten, sobald bewilligt. Alle weiteren, nicht mehr erforderlichen Verträge wurden gekündigt sowie die üblichen Arbeiten erledigt.

Vertretungsbefugnis für alle beschriebenen Bereiche liegt vor.


Nun zu meinen Fragen:

Erbschaft: Kann ich davon ausgehen, dass Erbmasse zwischen Witwe/Töchter mit 50/25/25 aufgeteilt wird? Wie schaut es mit den Kosten für die Beerdigung aus?

Sozialamt: Habe vorab vom Sachbearbeiter des SA mitgeteilt bekommen, keine Zahlungen an Gläubiger zu leisten sowie die Mietzahlung ebenfalls vor Vertragsende einzustellen, da keinesfalls Heimplatz und Mietkosten parallel finanziert werden. Auch der zu erwartende Erbbetrag dürfe dafür nicht verwendet werden (außer halt für Heimrechnungen), da Hilfebedürftigkeit nicht herbeigeführt werden darf.

Ich sehe das etwas anders – es werden ja keine Luxusgüter angeschafft, sondern Verpflichtungen aus gültigen Verträgen sollen abgewickelt werden. Die Witwe hat entsprechende Umstände auch nicht zu vertreten. Stationäre Pflegebedürftigkeit stellt auch keinen Grund dar, einen Mietvertrag außerordentlich zu kündigen.

Wie seht ihr das bzw. wie sind eure Erfahrungen in vergleichbaren Fällen? Könnt ihr mir Tipps zur argumentativen Vorbereitung für den Termin beim Sozialamt geben? Wie soll ich mit den Verbindlichkeiten, v.a. für die Beerdigung, umgehen – habe vorab die Gläubiger auf schwebendes Verfahren hingewiesen und um Geduld gebeten.

Vielen Dank vorab für eure Hilfe – und sorry für den langen Text – denke aber, nur so kann man auch zu einer Beurteilung des Falles kommen.

Gruß u. schönen Feiertag.

StephanM ist offline  
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Alt 01.05.2014, 15:02   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,628
Standard

Moin Stephan

Bestattungskosten sind sogenannte "Lebendkosten" und noch vor dem Erbe abzuziehen. D.h. erst die Bestattungskosten regeln und dann das restliche Erbe aufteilen (50:25:25).

Die Mietkosten und die Kosten der Räumung der Wohnung solltest Du genauso wie die Heimkosten beim Sozialamt beantragen. Allerdings solltest Du die Miete tatsächlich nicht laufend bezahlen, weil schon gezahlte Mieten nicht mehr nachträglich übernommen werden.
Es ist keineswegs so, dass Mietkosten und Heimkosten nicht parallel übernommen werden können. Da versucht der Mensch vom Sozialamt Dir einen Bären aufzubinden. Bitte ihn doch mal, er soll Dir das zusammen mit der Rechtsgrundlage schriftlich mitteilen...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.05.2014, 22:26   #3
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 649
Standard

Hallo,
schau dir das mal an:
Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 16.07.2007 – L 13 SO 26/07 ER – im Internet unter
www.sozialgerichtsbarkeit.de

Gruß
heiner
heiner ist offline  
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Alt 05.05.2014, 19:58   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.09.2012
Beiträge: 8
Standard

Klasse - großes Dankeschön für die Informationen.
Gruß und schönen Abend
StephanM ist offline  
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