Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuter im Ausland verschwunden und nun?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter im Ausland verschwunden und nun? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Werte Imre so wie fwu, sein erster Berufsbetreuer, war wie ein Kumpel und war leider weggezogen. War immer erreichbar, gab ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 11.05.2014, 12:41   #11
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.04.2014
Beiträge: 19
Standard

Werte Imre so wie fwu,

sein erster Berufsbetreuer, war wie ein Kumpel und war leider weggezogen. War immer erreichbar, gab seine Handynummer den Eltern usw.
Der nachfolgende, junge aber schon sehr ehrwürdiger Diplompädagoge ist nur über einen Anrufbeantworter erreichbar. Eltern aber nie antwortet.
Die Eltern wohnen hier 450 km entfernt.

Übrigens die Konsulate fühlen sich für erkrankte Vermisste zuständig, ausgenommen vermisste Drogenabhängige.

Dieser jetzige Berufsbetreuer befürwortet die Betreuung, weil er es hier bisher mit diese Betreuten (ein guter Facharbeiter) bequem hatte. Nur leider datumsgenau der erneuten Bereuungsverlängerung, hat der Betreute die Neuroleptika nicht mehr genommen und später geflüchtet.

Das dieser schlechte Betreute ihn nicht als vermisst gemeldet haben will und versucht nun die Erkrankung zu verharmlosen bei der Polizei ist zwar für ihm verständliche, er zieht so einen ganzen Berufstand in den Schmutz.

Meine Frage ist wie kann dieser Betreuer ersetzt werden, nachdem der Betreute verschwunden ist.
Was ist dem Gericht schreiben?
Kommt vielleicht ein Abwesenheitspfleger in Betracht?

Der Betriebsrat, Betriebsrat von der Arbeitsstelle des Betreuten raten unbedingt hier zum Anwalt, wegen diesem Betreuer, sonst würde u.a. die Polizei nicht hinreichend die Botschaften/BKA unterrichten.
Nur leider kann sich keiner ein solchen Anwalt leisten.
Schuster ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2014, 13:54   #12
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Für das Betreuungsgericht gilt der sogeannte Amzsermittlungsgrundsatz. Das bedeutet, daß das Betreuungsgericht im Zusammenhang mit der Errichtung, Führung oder Beendigung die beim Gericht bekanntgewordenen Sachverhalte von Amts wegen ermitteln muß.

Das bedeutet, daß jeder eine Anregung machen kann , daß das Gericht prüfen soll, ob es irgendwie tätigwerden soll.

Wenn Du oder der Betriebsrat oder die Eltern meinen, daß eine Aufhebung der Betreuung oder ein Betreuerwechsel erforderlich ist, müßt Ihr dem Gericht die Fakten darstellen. Da irgendein Anwalt auch nicht mehr Fakten kennt, wird man sich diesen sparen können.

Einen formellen Antrag, über den das Beteuungsgericht durch einen Beschluß entscheiden muß und über den bei einer Beschwerde dann das Landgericht entscheidet, könnt ihr nicht stellen ,da ihr nicht Verfahrensbeteiligte seid.

Üblicherweise schickt das Gericht eine Kopie der Beschwerde an die betreuungsbehörde und dann an den Betreuer , mit der Bitte um Stellungnahme, möglicherweie können auch von Dritten Stellungsnahmen angefordert werden, in dem Fall zB Konsulate.

Abwesenheitspfleger brauchts nicht, da ja ein Betreuer vorhanden ist. Im übrigen kümmert sich auch ein Abwesenheitspfleger nur um das Vermögen im Inland.

Im übrigen endet die "Macht" des Betreuers und des deutschen "Betreuungsgerichts" in der Regel an der BRD Grenze.

Ein hiesiges Betreuungsgericht wird keinen Unterbringungsbeschluß für jemand erlassen, der sich im Ausland aufhält.

Auch das Konsulat hat keine Zwangsmöglichkeiten. Die Frage ist ja auch, ob der Klient in die BRD zurück will. Wenn nicht, muß ihn die örtliche Staatsgewalt der Zwangsbehandlung zuführen, wenn dies dort als erforderlich angesehen wird, rechtlich zulässig ist und vom gesundheitswesen her überhaupt möglich ist. Ansonsten müssen die dortigen Sicherheitsbehörden entscheiden, ob es sinn macht, eine solche Person auszuweisen. Sollte es zur Ausweisung kommen , kommt er wahrscheinlich vorher in Knast, bis das Konsulat das Ticket vorlegt. kann mir nicht vorstellen, daß ein Dritte Welt Staat die Flugkosten aus eigener Tasche zahlt.

Wenns dort sowas wie ein Vormundschaftsrecht gibt, könnte er dort auch einen Vormund, Betreuer nach Landesrecht erhalten.

Ich sehe es nicht als Aufgabe des hiesigen Betreuers, sich mit dem dortigen Recht zu beschäftigen.

Irgendwie hat das ganze auch mit Völkerrecht und staatlicher Souveräniät des Aufenthaltsstaats zu tun.


fwu


ps: falls jemand schon mal gegenläufige Erfahrungen mit der Schweiz, Österreich usw, gemacht hat, liegt das daran , daß einige europäische Staaten dem Haager Übereinkommen zum Schutz von Erwachsenen beigetreten sind. Allerdings kein einziger nichteuropäischer Staat

Geändert von fwu (11.05.2014 um 14:02 Uhr)
fwu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2014, 07:21   #13
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.03.2014
Beiträge: 34
Standard

Lieber Schuster,

ich kann - auch wenn ich noch nicht lange im Geschäft bin - aus deiner Beschreibung keinen Vestoß des Betreuers erkennen - eher der anderen Seite Forderungen die jeder Betreuer für sich entscheiden muss.

Weiß heißt kümmert sich nicht - den meisten Freunden und Angehörigen eines Betreuten ist nicht bewußt dass man eine Betreuung auch mit dem entsprechenden Stundensatz übernimmt, sprich der neue Betreuer hat eine laufende Betreuung mit einem Stundenaufwand von bezahlten 3,5 Stunden übernommen.

Heißt natürlich nicht dass er bei Mehraufwand nicht mehr tun müsste, trotzdem muss jeder Betreuer schauen wie er es regelt um nicht unterzugehen.

Wenn der erste Berufsbetreuer das so geregelt hat wie du erzählst - sprich immer erreichbar, Handynummer auch an alle Beteiligten - ist das seine Sache.
Auch ein Mehrengagement als nötig ist seine Sache.

So agieren kann aber ein Berufsbetreuer nicht bei jedem seiner Betreuten, es sei denn er will innerhalb kürzester Zeit in einem Burnout enden und muss selbst betreut werden..

Es ist fraglich ob ein neuer Betreuer das Ganze also "besser" macht als der jetzige...

Betty
BettyO ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:32 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40