Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter im Ausland verschwunden und nun? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
1. Da er unentschuldigt von seiner Arbeitsstelle verschwunden erhält er keinen Lohn mehr, so das sein Girokonto im Minus ist, ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 30.04.2014
Beiträge: 19
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1. Da er unentschuldigt von seiner Arbeitsstelle verschwunden erhält er keinen Lohn mehr, so das sein Girokonto im Minus ist, wodurch keine Miete mehr bezahl ist. Was wird nun aus der daher gekündigten Wohnung?
2. Dürfen seine Eltern seine Wohnung betreten um sich um seine Sachen kümmern, sie verwahren? 3. Seine Post verwahren? 4. Haben sie bei einen Volljährigen dazu auch das Recht dazu? 5. Durch das unentschuldigte Fehlen ist er auch ohne Krankenversicherung, ist hier noch der Betreuer zuständig? 5. Wer bezahlt seinen Rücktransport aus Afrika, wenn es verwirrt aufgegriffen wird, durch das nicht einnehmen der Neuroleptika-Tabletten? Vielen Dank Lutz Schuster Geändert von Schuster (08.05.2014 um 12:38 Uhr) |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hallo Lutz,
ich glaube, um Deine Fragen beantworten zu können wäre es notwendig zu wissen, welche Aufgabenkreise Du als Betreuer hast. Du bist doch der Betreuer? Beste Grüße Andrew |
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#3 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo Lutz , vorab mal:
wenn die Miete 2 Monate lang nicht gezahlt wird, kann der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen und wenn dann nicht sofort geräumt wird , die Räumungsklage einreichen. Wenn sich der Mieter nicht gegen die Klage verteidigt, ergeht ein Versäumnisurteil . Mit dem Versäumnisurteil kann er dann durch den Gerichsvollzieher die Wohnung räumen lassen. Der kommt zur Not mit dem Schlüsseldienst. Zwischen Klageeinreichung und Gerichtsvollzieher mindestens 2 Monate. Wenn die Eltern nach dem Versäumnisurteil Sachen aus der Wohnung rausholen und sie verwahren, läuft das wohl unter "Geschäftsführung ohne Auftrag". Ansonsten werden die Sachen vom Gerichtsvollzieher nach einer gewissen Zeit versteigert oder entsorgt, wenn absehbar ist, daß sie bei versteigerung nix erlösen werden. Das Ansichnehme der Post und das Öffnen durch die Eltern erfüllt die Tatbestände von Diebstahl und Verletzung des Briefgeheimnisses, Vielleicht können sich die Eltern auf den Rechtfertigungsgrund der mutmaßlichen Einwilligung oder rechtfertigenden Notstand berufen und machen sich nicht strafbar. Als Betreuer würde ich die Postkontrolle beantragen. Ohne Kohle kann der Betreuer keine KV zahlen, aber der KV-Schutz mit und ohne Beitrag endet an der EU- Außengrenze. Wenn man im AUsland lebt , macht man sich als D-Bürger wohl nicht ordnungswidrig ,wenn man keine KV mehr hat. Wenn der Betreffende aufgegriffen wird und in der Busch-Klapse landet, hat er vielleicht Glück, wenn jemand die D-Botschaft informiert. Zuständig für das weitere ist die Konsularabteilung. Eventuell gibts ein Darlehen für den Rückflug . Krankenrücktransport mit Rettungsflieger wohl nur, wenn vor ort keine Behandlung möglich ist. Psychoharmaka sollte man auch in afrikanischen Hauptstädten besorgen können. Ansonsten hilft die Konsularabteilung auch bei der Bestattung. Als Betreuer würde ich das Auswärtige Amt über das Bestehen de Betreuung informieren. Reisende soll man nicht aufhalten. fwu |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 12.03.2014
Beiträge: 34
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Hi!
Ich würde das Ganze erstmal mit dem Rechtspfleger besprechen. Dann das auswärtige Amt informieren - weißt du wohin er abgedüst ist? Die Post läuft auf es sei denn sie gehört in einen deiner Aufgabenkreise. Die Wohnung liegt brach so wie fwu geschrieben hat - ist im Endeffekt Vermietersache und es läuft dann eben eine Rechnung auf die später zu begleichen ist. Keine Panik auf der Titanic - einfach mal Infos weitergeben und abwarten. BettyO |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 30.04.2014
Beiträge: 19
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Hallo, so einfach ist nicht.
Weil er die Neuroleptika-Tabletten schon lange nicht mehr nahm, wollte mit ihn der Betreuer zum Arzt, eventuell zwangseinweisen. Der Betreute ist vor ihm auf der Flucht. Blitzartig. Fehlt daher unentschuldigt an seinen geliebten und gut bezahlen Arbeitsplatz. Daher hat sich der Betreute, einen Reisepass vom Ausland aus ausstellen lassen. Die Frage ist dadurch nun der Betreuter verantwortlich für sein verschwinden in das für ihm unbekannte und sehr gefahrvolle Afrika? So werfen die Eltern es den Betreuer vor. Hätte nicht auch der Betreuer dafür Sorgen müssen, dass er eine Auslandskrankenversicherung hat? Sagen nicht höchste Gerichte für die Krankenversicherung ist der Betreuer verantwortlich? Einen Brief aus Afrika haben die Eltern erhalten und werten ihn als Abschiedsbrief. Der Vermieter lässt die Eltern nur mit einer Genehmigung vom Betreuer in die Wohnung und der stellt sich natürlich stur. Aber wie ist die Rechtslage bei einem Vermissten? Wertsachen gibt es in der Wohnung nicht. |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin Schuster
Wenn der Betreute seine Medikamente nicht mehr nimmt und die (hier) psychische Erkrankung wird akuter, dann ist es Job des Betreuers ihn zum Arztbesuch zu bewegen. Macht der Betreute nicht mit und die Erkrankung bzw. das Verhalten des Betreuten wird selbstgefährdend, dann ist auch eine Unterbringung im Khs. gegen den Willen des Betreuten zu veranlassen. Mehr kann ein Betreuer nicht tun, ohne gegen Gesetze zu verstoßen. Die Vorwürfe der Verwandten, nicht genug getan zu haben, laufen daher ins Leere. Auch ein psychisch kranker Mensch hat das Recht krank zu sein und sich entsprechend krank zu verhalten. Allerdings ist er nicht automatisch von aller Verantwortung für sein Verhalten entbunden. Wenn der Betreute aus welchem Wahn auch immer alles stehen und liegen läßt und dann nach Afrika abdüst, dann ist er es selber, der als erster den Kopf hinhält. Wie hätte der Betreuer ihn denn daran hindern sollen, wenn die vorherige Situation noch keine Zwangsmaßnahmen ermöglicht hat, bzw. die Genehmigung für Zwangsmaßnahmen noch nicht vorgelegen haben. Er hätte gegen Gesetze und Vorgaben bzgl. seiner Berufsausübung verstoßen müssen. Das wird von Angehörigen, die befürchten, dass der "liebe Junge" in Afrika unter die Räder kommt, gerne mal übersehen. Das ist verständlich, weil sie nur ihr Leid, aber nicht die Spielregeln der Betreuung kennen. Und wieso hätte er eine Auslands-KV abschließen sollen, wenn ein Auslandsbesuch eigentlich überhaupt nicht angestanden hat? Also lieber cool bleiben und mit dem Gericht abklären, wie weit die Betreuung weitergeführt werden kann und ab wann eine Prüfung bzgl. Aufhebung ansteht - und gut ist's. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 30.04.2014
Beiträge: 19
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Hallo Imre,
Er nahm aber erst die Neuroleptika nicht mehr, als man die Betreuung gegen seinen Willen verlängerte, wo vor allen der Betreuer angab er benötige weiter seine Betreuung. Ein Betreuer der aber selbst dann gleich über 4 Woche in Urlaub ging. Ein Berufsbetreuter der sich kaum um seinen Betreuten kümmerte. Außer als ihm der Werksarzt anrief, sein Betreuter ist auffällig, weil er vielleicht die Neuroleptika nicht nimmt, er erst dann einen Termin und dann gleich der Klinik ausmachte. Wo er dann erst flüchtete. Wo der Betreuer natürlich auch nicht die Vermisstenanzeige bei der Polizei aufgab, es war sein Arbeitgeber. 1. Der Betreuer ließ nur zu das er den Reisepass erhielt. „ Reisende soll man nicht aufhalten“ also nach den Redensart von Kriminellen. 2. Das dieser natürlich nicht mit den Angehörigen spricht, ihr das Betreten der Wohnung verbietet. Ob dort Lebensmittel verfaulen ist egal. 3. Der die Fahndung der Polizei behindert in dem er nun (!) dort seine Erkrankung verharmlost, damit er nicht auf nicht auf der Liste der Vermissten beim BKA / bei den Konsulaten kommt. Drei Punkte warum Betreuer zu Recht keinen guten Ruf haben Wie soll aber das Gericht die Betreuung aufheben, wo jeder Arzt durch dem nicht einnehmen der Medikamente ihn nun in Gefahr sieht? |
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#8 |
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Einsteiger
Registriert seit: 30.04.2014
Beiträge: 19
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Das schlimmste ist, dass dieser Berufsbetreuer nicht mit den Eltern spricht.
Meine Frage ist wie formulieren die Eltern, dass dieser ausgewechselt wird, etwa so: Weil selbst in dieser Situation der Betreuer nicht mit den Eltern kooperiert, dabei währe es doch z. B. wichtig hinweise für sein Reiseziel in der Wohnung zu finden, jedoch dazu er den Vermieter keine Erlaubnis gab. Das dieser Betreuer als die Eltern eine Spur über einen Brief von dem Bertreuten hatte nicht nur nicht mit ihnen nicht kooperierte, sondern das Botschaftspersonal anwies, nachdem sie ihn kontaktier hatten, nicht mit den Eltern zusammenzuarbeiten. Dabei währe doch die Zusammenarbeit wichtig, denn wer bezahlt seine Krankenhausbehandlung in Afrika, wenn er dahin vegetierend gefunden würde. Wie finanziert man seine wahrscheinlich teure Rückführung. Wie kann man den Betreuerwechsel vor Gericht beschleunigen? Braucht man hierzu einen Anwalt? |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin Schuster
Zitat:
Wie nun? Hätte die Betreuung aufgehoben werden sollen? Dann wäre der (ehemalige) Betreute voll für sein Handeln verantwortlich zu machen - und auf keinen Fall mehr der Betreuer. Und: Hat der Betreute dem Betreuer erzählt, dass er keine Medikamente mehr nimmt. Bzw: ab wann wurde dies dem Betreuer bekannt? Betreuer planen ihre Urlaube ziemlich langfristig vor, wie jeder andere arbeitende Mensch auch. Wer will dann verlangen, den geplanten Urlaub zu canceln und ist dazu bereit die trotzdem entstehenden Kosten dafür zu tragen? Das geht zumindest aus Deinen bisherigen Schilderungen eher nicht hervor. Zitat:
Zitat:
Du hast geschildert, dass der Betreute sich den RP selber besorgt hat. Kein Betreuer hat das Recht, einen Betreuten daran zu hindern oder den RP mal so eben rein vorsorglich wegzunehmen. Er würde sich strafbar machen. Zitat:
Zitat:
Es besteht keine Verpflichtung für den Betreuer, mit den Angehörigen zu sprechen. Üblicherweise ist es sinnvoll, dies zu tun. Aber es gibt auch Angehörige, die man besser aussen vor hält, wenn eine Betreuung auf die Dauer Erfolg haben soll. Zitat:
Ansonsten: Ist der Betreute so heftig kriminell, dass sogar das BKA ein Interesse an ihm haben könnte. Das ist sonst die völlig falsche Stelle. Ein Konsulat spricht man üblicherweise auch erst dann an, wenn bekannt ist wo sich die betreffende Person aufhält. Ansonsten wird sich kein Konsulat auch nur ansatzweise zuständig fühlen. Falsch! Eher drei Punkte, an denen deutlich wird, dass aufgebrachte Angehörige Wünsche und Vorstellungen haben, die ein Betreuer nicht erfüllen kann - selbst, wenn er es wollte. Aber auch drei Punkte, warum Betreuern des Öfteren mit Schimpf, Schande und Vorurteilen überhäuft werden, die ihnen überhaupt nicht gebühren!!! ![]() Zitat:
Wieso die Betreuung aufheben, wenn Gefahr besteht, weil Medikamente nicht eingenommen werden. Das ist üblicherweise DER Grund, um eine Betreuung weiterhin bestehen zu lassen. Man müßte den Betreuerwechsel überhaupt erst mal beantragen. Da der Betreute reichlich weit und auf unbekannt weg ist, kann er nicht dazu angehört werden. Es besteht sogar eher die Möglichkeit, dass die Betreuung aufgehoben wird, weil der Betreute so weit weg ist, dass das Betreuungsgericht nichts mehr tun kann. Man muss keinen Anwalt nehmen, aber wenn doch, dann muss man ihn auch bezahlen. Vielleicht habe ich Dir etwas heftig geantwortet und bin Dir damit zu nahe getreten. Das ist nicht meine Absicht gewesen. Aber ich vermute, dass Dir die Möglichkeiten und vor allem die Grenzen der Betreuer nicht bekannt sind. Dadurch entstehen des Öfteren Mißverständnisse und Groll gegenüber Betreuern. Auch ist es nicht die Aufgabe von Betreuern, sich nach den Wünschen und den Vorstellungen der Angehörigen zu richten, sondern nach Wunsch und Wohl der Betreuten. Und das ist schon schwierig genug, wenn W&W nicht im Einklang sind. Auf jeden Fall haben Betreuer jede Menge Raum zwischen alles Stühlen ihr Plätzchen zu finden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#10 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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@ Schuster
und dann noch die Frage, warum denn die Eltern oder Du nicht die Betreuung angeboten oder bekommen haben, nachdem alle anscheinend besser wissen , was zu tun ist als der Berufbetreuer. Kennt Ihr alle die ärtzlichen Befunde und Gutachten ? Was soll man im übrigen mehr tun, wenn gewisse Anzeichen dafür sprechen , daß sich der Klient in einem bestimmten ausländischen Staat aufhält , das dortige Konsulat zu informieren.Die werden wahrscheinlich die dortigen Behörden infomormieren . Und ganz nebenbei, wie so soll bitte der deutsche Steuerzahler die Rückführung nach Deutschland zahlen, wenn es ja offensichtlich ausreicht, daß der Klient seine Neuorleptika nimmt. Wenn ich mich mit einer Krankheit in ein Land begebe, in dem es für diese Erkrankung keine den hiesigen Standard entsprechende ärztliche Versorgung und auch keine Betreuungsgerichte gibt , binn ich wohl selber schuld. Im übrigen kommt mir angesichts dieses Themas beim zweiten Glas Wein gerade folgender Vorschlag. Man sollte die Hälfte der pschyisch kranken Menschen in keinster Weise irgendwie durch Betreuer und Berichte bevormunden und iregndwelchen Zwängen aussetzen. Die andere Hälfte gehört aber in geschlossene Einrichtungen mit Zwangsmedikation und allen Schikanen . Die erste Hälfte hätte dann alle Freiheit dieser Welt, und keiner ist dafür verantwortlich wenn etwas pasiert - die andere Hälfte ist wie oft gewünscht so sicher aufgehoben, daß garantiert nix mehr passieren kann. Wer jetzt zu welcher Gruppe gehört , sollte vom Betreuungsericht per Losentscheid entschieden oder ausgewürfelt werden, Streichholzziehen ......... fwu |
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