Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Einwilligungsvorbehalt Wohnungsangelegenheiten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligungsvorbehalt Wohnungsangelegenheiten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bei einer neuen Betreuung habe ich einen Einwilligungsvorbehalt beantragt, um die finanziellen Dinge regeln zu können. Des Weiteren besteht das ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 12.05.2014, 10:59   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 477
Standard Einwilligungsvorbehalt Wohnungsangelegenheiten

Bei einer neuen Betreuung habe ich einen Einwilligungsvorbehalt beantragt, um die finanziellen Dinge regeln zu können.
Des Weiteren besteht das Problem, dass die Betreute in einer Messie-Wohnung lebt.
Der medizinische Gutachter hat nun im Rahmen der Begutachten zu meinem Antrag eines Einwilligungsvorbehalt für das Vermögen, einen Eiwi für Wohnungsangelegenheiten vorgeschlagen.

Ich finde keine Literatur, welche Auswirkungen dieser haben würde.

Über Hinweise wäre ich sehr dankbar


Grüße

Klima
Klima ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2014, 13:11   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
Standard

Zitat:
Der medizinische Gutachter hat nun im Rahmen der Begutachten zu meinem Antrag eines Einwilligungsvorbehalt für das Vermögen, einen Eiwi für Wohnungsangelegenheiten vorgeschlagen.
Das klingt eher danach, das der medizinische Gutachter etwas falsche Vorstellungen vom EV hat. Vielleicht solltest du einfach mal den Gutachter fragen was er sich denn bei der Empfehlung erhofft.

Ein EV in die Wohnungsangelegenheiten hat m.E. höchstens Auswirkungen auf z.B. Abschlüsse von Mietverträgen etc. aber nicht auf die Art des Wohnens ( hier=Messiehaushalt)
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2014, 14:42   #3
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 477
Standard

Hallo agw,

unabhängig von der Vorstellung des medizinischen Gutachters, der wahrscheinlich falsche Vorstellungen eines Eiwis für Wohnungsangelegenheiten hat, so gibt es jedoch diese Form des Einwilligungsvorbehalts.

Mich würde eben interessieren welche Konsequenzen dies hat.

Kann dazu jemand etwas mitteilen?
Klima ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2014, 16:01   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Mich würde eben interessieren welche Konsequenzen dies hat.
das der Betreute keinen Mietvertrag abschliessen und nicht selbst kündigen könnte z.B.

Der Gutachter wird sich einfach verschrieben haben, ich würde ihn mal anrufen und nachfragen.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2014, 19:08   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
Standard

Moin Klima

Die beiden anderen haben es schon beschrieben, aber um es zu konkretisieren (sprich chaos zu verbreiten):

Ein Eiwi in der Vermögenssorge reicht aus, damit der Betreute keine Mietverträge ohne die Einwilligung des Betreuers schließen kann. Denn die kosten ihn Geld.

Trotzdem kann der Betreute auch mit einem EiWi in der Vermögenssorge seine Wohnung rechtskräftig kündigen. Die kostet ihn dann nämlich kein Geld mehr. Ansonsten ist die Kündigung kein neuer Vertrag, in den Eingewilligt werden müßte.

Erst bei einem EiWi in den Wohnungsangelegenheiten kann der Betreute nicht mehr selber kündigen. Nur aus dem Grund wurde eine meiner Betreuungen mal entsprechend erweitert.

Ansonsten hat der EiWi in den Wohnungsangelegenheiten keinerlei Auswirkungen. Der Betreuer könnte seinem Betreuten vorschreiben, dass er nur noch im Stehen pinkeln darf. Da würde ich gerne sehen, wie er das durchsetzt
Wenn ein Betreuter ein Messie ist, dann hilft der EiWi in den Wohnungsangelegenheiten einfach nix - und wenn doch, dan wobei denn bitte????

Und noch mehr ansonsten:
Auch Gutachter sind nur Menschen und haben ein Recht auf Träume zur Verbesserung der Welt...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40