Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligungsvorbehalt Wohnungsangelegenheiten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bei einer neuen Betreuung habe ich einen Einwilligungsvorbehalt beantragt, um die finanziellen Dinge regeln zu können.
Des Weiteren besteht das ...
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#1 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 477
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Bei einer neuen Betreuung habe ich einen Einwilligungsvorbehalt beantragt, um die finanziellen Dinge regeln zu können.
Des Weiteren besteht das Problem, dass die Betreute in einer Messie-Wohnung lebt. Der medizinische Gutachter hat nun im Rahmen der Begutachten zu meinem Antrag eines Einwilligungsvorbehalt für das Vermögen, einen Eiwi für Wohnungsangelegenheiten vorgeschlagen. Ich finde keine Literatur, welche Auswirkungen dieser haben würde. Über Hinweise wäre ich sehr dankbar ![]() Grüße Klima |
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#2 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
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Zitat:
Ein EV in die Wohnungsangelegenheiten hat m.E. höchstens Auswirkungen auf z.B. Abschlüsse von Mietverträgen etc. aber nicht auf die Art des Wohnens ( hier=Messiehaushalt)
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#3 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 477
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Hallo agw,
unabhängig von der Vorstellung des medizinischen Gutachters, der wahrscheinlich falsche Vorstellungen eines Eiwis für Wohnungsangelegenheiten hat, so gibt es jedoch diese Form des Einwilligungsvorbehalts. Mich würde eben interessieren welche Konsequenzen dies hat. Kann dazu jemand etwas mitteilen? |
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#4 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Der Gutachter wird sich einfach verschrieben haben, ich würde ihn mal anrufen und nachfragen. |
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#5 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin Klima
Die beiden anderen haben es schon beschrieben, aber um es zu konkretisieren (sprich chaos zu verbreiten ):Ein Eiwi in der Vermögenssorge reicht aus, damit der Betreute keine Mietverträge ohne die Einwilligung des Betreuers schließen kann. Denn die kosten ihn Geld. Trotzdem kann der Betreute auch mit einem EiWi in der Vermögenssorge seine Wohnung rechtskräftig kündigen. Die kostet ihn dann nämlich kein Geld mehr. Ansonsten ist die Kündigung kein neuer Vertrag, in den Eingewilligt werden müßte. Erst bei einem EiWi in den Wohnungsangelegenheiten kann der Betreute nicht mehr selber kündigen. Nur aus dem Grund wurde eine meiner Betreuungen mal entsprechend erweitert. Ansonsten hat der EiWi in den Wohnungsangelegenheiten keinerlei Auswirkungen. Der Betreuer könnte seinem Betreuten vorschreiben, dass er nur noch im Stehen pinkeln darf . Da würde ich gerne sehen, wie er das durchsetzt![]() Wenn ein Betreuter ein Messie ist, dann hilft der EiWi in den Wohnungsangelegenheiten einfach nix - und wenn doch, dan wobei denn bitte???? Und noch mehr ansonsten: Auch Gutachter sind nur Menschen und haben ein Recht auf Träume zur Verbesserung der Welt... ![]() MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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