Dies ist ein Beitrag zum Thema Hallo, heute eine Frage zum Mietrecht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
eine meiner Betreuten lebt seit ca. 20 Jahren in einer Mietwohnung. Nun ist das Bad recht vergammelt, WC und ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 11.01.2011
Ort: Weinheim
Beiträge: 39
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Hallo,
eine meiner Betreuten lebt seit ca. 20 Jahren in einer Mietwohnung. Nun ist das Bad recht vergammelt, WC und Waschbecken müsten erneuert werden. Der Teppichboden ist auch recht durch. Sind diese Kosten vom Vermieter oder dem Mieter zu tragen. Vielen Dank für euere Unterstützung, auch wenn die Frage nicht zum engen Thema Betreuung gehört. |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo Leonie,
die Formulierung, daß WC und Waschbecken recht vergammelt ist, spricht eher dafür, daß die Teile zwar technisch noch funktionsfähig sind, aber ansosonsten eher igitt. Ich seh da keine Vermieterpflicht, verschmuddelte teile, die bei sorgfältiger Pflege, zu der der Mieter ja verpflichtet ist, zig Jahrzehnte halten, zu erneuern . Zu Teppichböbn fällt mir gerade spontan nix ein. fwu |
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#3 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hallo Leonie,
bei der ersten Frage Zitat:
Zur zweiten Frage, auch Fußbodenbelag gehört, wenn bei Einzug und im Mietvetrag vorhanden, zur Mietsache. Wenn der auch schon 20 Jahr drin liegt, auch ein Antrag an den Vermieter. Siehe auch LINK ENTFERNT BY FARA Beste Grüße Andrew Geändert von Fara (13.05.2014 um 14:50 Uhr) |
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#4 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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a) Es kommt auf den Mietvertrag und dessen Ausgestaltung an.
b) Es gibt keine Rechtsberatung im Forum.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Das nicht mal der Link zum Mieterverein geht überrascht mich etwas.
Andrew |
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#6 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 17.12.2013
Beiträge: 38
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Zitat:
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"Trockener Humor kann nie überflüssig sein."
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 11.01.2011
Ort: Weinheim
Beiträge: 39
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Der Vermieter wäre in der Pflicht, wenn der Teppichboden mit zur Mietsache gehört.
Zunächst mal vielen Dank. Wie erkenne ich dass ein Teppichboden zur Mietsache gehört. Ist das nicht selbstverständlich oder habe ich mich mit der Formulierung Teppich/Teppichboden unklar ausgedrückt. L.G. |
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#8 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin Leonie
Eigentlich erkennt man am Mietvertrag bzw. dem Übergabeprotokoll, was alles zur Mietsache gehört und in welchem Zustand es zum Zeitpunkt des Mietbeginns war. allerdings dürfte in den meisten Mietfällen kein Übergabeprotokoll gemacht worden sein oder nach 20 Jahren noch wiedergefunden werden. So ordentlich sind die wenigsten... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#9 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 17.12.2013
Beiträge: 38
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Zitat:
Was Imre zuletzt geschrieben hat trifft zu. Praktisch würde ich keine Verrenkungen machen, sondern es einfach unterstellen, wenn er zum Mietbeginn schon drin war. Also freundliche Bitte um Renovierung und die Antwort abwarten.
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"Trockener Humor kann nie überflüssig sein."
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#10 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
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Zitat:
zunächst gilt allgemein: Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Dann kommt es darauf an, ob im Mietvertrag ggf. andere Vereinbarungen getroffen wurden und dann kommt es noch darauf an, ob diese “Klauseln” wirksam sind. Also zunächst den Vermieter um “Abhilfe” bitten. Bei Problemen dann ggf. Mieterschutzbund oder Fachanwalt für Mietrecht. Man könnte durchaus davon ausgehen, dass mit der Miete auch die Erneuerung der Dinge bereits bezahlt wurde freundliche Grüße Andre
__________________
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten. |
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