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Hallo, heute eine Frage zum Mietrecht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hallo, heute eine Frage zum Mietrecht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, eine meiner Betreuten lebt seit ca. 20 Jahren in einer Mietwohnung. Nun ist das Bad recht vergammelt, WC und ...


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Alt 13.05.2014, 12:36   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 11.01.2011
Ort: Weinheim
Beiträge: 39
Standard Hallo, heute eine Frage zum Mietrecht

Hallo,

eine meiner Betreuten lebt seit ca. 20 Jahren in einer Mietwohnung. Nun ist das Bad recht vergammelt, WC und Waschbecken müsten erneuert werden. Der Teppichboden ist auch recht durch. Sind diese Kosten vom Vermieter oder dem Mieter zu tragen.
Vielen Dank für euere Unterstützung, auch wenn die Frage nicht zum engen Thema Betreuung gehört.
leonie92 ist offline  
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Alt 13.05.2014, 13:17   #2
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

hallo Leonie,


die Formulierung, daß WC und Waschbecken recht vergammelt ist, spricht eher dafür, daß die Teile zwar technisch noch funktionsfähig sind, aber ansosonsten eher igitt. Ich seh da keine Vermieterpflicht, verschmuddelte teile, die bei sorgfältiger Pflege, zu der der Mieter ja verpflichtet ist, zig Jahrzehnte halten, zu erneuern .

Zu Teppichböbn fällt mir gerade spontan nix ein.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 13.05.2014, 14:37   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
Standard

Hallo Leonie,
bei der ersten Frage
Zitat:
Zitat von leonie92 Beitrag anzeigen
Hallo,
eine meiner Betreuten lebt seit ca. 20 Jahren in einer Mietwohnung. Nun ist das Bad recht vergammelt, WC und Waschbecken müsten erneuert werden.
würde ich wie fwu antworten, gleichwohl nach 20 Jahren etwas defekt sein kann. Dann erst wäre der Vermieter wohl in der Pflicht, da WC und Waschbecken zur Ausstattung gehören. Antrag an Vermieter, schauen, was dabei herauskommt. Im Zweifel Nachfrage beim Mieterverein vor Ort.
Zur zweiten Frage, auch Fußbodenbelag gehört, wenn bei Einzug und im Mietvetrag vorhanden, zur Mietsache.
Zitat:
Zitat von leonie92 Beitrag anzeigen
Der Teppichboden ist auch recht durch.
Wenn der auch schon 20 Jahr drin liegt, auch ein Antrag an den Vermieter. Siehe auch LINK ENTFERNT BY FARA
Beste Grüße
Andrew

Geändert von Fara (13.05.2014 um 14:50 Uhr)
Andrew ist offline  
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Alt 13.05.2014, 14:52   #4
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

a) Es kommt auf den Mietvertrag und dessen Ausgestaltung an.

b) Es gibt keine Rechtsberatung im Forum.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 13.05.2014, 15:07   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
Standard

Das nicht mal der Link zum Mieterverein geht überrascht mich etwas.
Andrew
Andrew ist offline  
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Alt 13.05.2014, 21:57   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.12.2013
Beiträge: 38
Standard

Zitat:
Zitat von leonie92 Beitrag anzeigen
Hallo,

eine meiner Betreuten lebt seit ca. 20 Jahren in einer Mietwohnung. Nun ist das Bad recht vergammelt, WC und Waschbecken müsten erneuert werden. Der Teppichboden ist auch recht durch. Sind diese Kosten vom Vermieter oder dem Mieter zu tragen.
Vielen Dank für euere Unterstützung, auch wenn die Frage nicht zum engen Thema Betreuung gehört.
Bezüglich des Teppichs gilt er nach 10 Jahren als abgenutzt. Der Vermieter wäre in der Pflicht, wenn der Teppichboden mit zur Mietsache gehört. Beim Badezimmer würde ich nach 20 Jahren ebenfalls davon ausgehen, dass eine Renovierung fällig wäre. Also den Vermieter einfach anschreiben und zur Renovierung auffordern.
__________________
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lukimator ist offline  
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Alt 14.05.2014, 07:42   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 11.01.2011
Ort: Weinheim
Beiträge: 39
Standard Wann gehört etwas zur Mietsache

Der Vermieter wäre in der Pflicht, wenn der Teppichboden mit zur Mietsache gehört.

Zunächst mal vielen Dank. Wie erkenne ich dass ein Teppichboden zur Mietsache gehört. Ist das nicht selbstverständlich oder habe ich mich mit der Formulierung Teppich/Teppichboden unklar ausgedrückt.
L.G.
leonie92 ist offline  
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Alt 14.05.2014, 21:39   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
Standard

Moin Leonie

Eigentlich erkennt man am Mietvertrag bzw. dem Übergabeprotokoll, was alles zur Mietsache gehört und in welchem Zustand es zum Zeitpunkt des Mietbeginns war.
allerdings dürfte in den meisten Mietfällen kein Übergabeprotokoll gemacht worden sein oder nach 20 Jahren noch wiedergefunden werden. So ordentlich sind die wenigsten...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.05.2014, 13:55   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.12.2013
Beiträge: 38
Standard

Zitat:
Zitat von leonie92 Beitrag anzeigen
Der Vermieter wäre in der Pflicht, wenn der Teppichboden mit zur Mietsache gehört.

Zunächst mal vielen Dank. Wie erkenne ich dass ein Teppichboden zur Mietsache gehört. Ist das nicht selbstverständlich oder habe ich mich mit der Formulierung Teppich/Teppichboden unklar ausgedrückt.
L.G.


Was Imre zuletzt geschrieben hat trifft zu. Praktisch würde ich keine Verrenkungen machen, sondern es einfach unterstellen, wenn er zum Mietbeginn schon drin war. Also freundliche Bitte um Renovierung und die Antwort abwarten.
__________________
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lukimator ist offline  
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Alt 17.05.2014, 20:37   #10
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
Standard

Zitat:
Zitat von leonie92 Beitrag anzeigen
Hallo,
eine meiner Betreuten lebt seit ca. 20 Jahren in einer Mietwohnung. Nun ist das Bad recht vergammelt, WC und Waschbecken müsten erneuert werden. Der Teppichboden ist auch recht durch. Sind diese Kosten vom Vermieter oder dem Mieter zu tragen.
Hallo,
zunächst gilt allgemein:
Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.


Dann kommt es darauf an, ob im Mietvertrag ggf. andere Vereinbarungen getroffen wurden und dann kommt es noch darauf an, ob diese “Klauseln” wirksam sind.
Also zunächst den Vermieter um “Abhilfe” bitten. Bei Problemen dann ggf. Mieterschutzbund oder Fachanwalt für Mietrecht.
Man könnte durchaus davon ausgehen, dass mit der Miete auch die Erneuerung der Dinge bereits bezahlt wurde

freundliche Grüße
Andre
__________________
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten.
andre ist offline  
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