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Hat Betreuer Zugang zu Bank Konten etc

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hat Betreuer Zugang zu Bank Konten etc im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, hat ein Betreuer die Vollmacht Konten zu ueberpruefen? Mein Vater hatte uber 750k bevor er seine neue Lebensgefaehrtin ...


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Alt 13.05.2014, 23:38   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 28.04.2014
Beiträge: 4
Standard Hat Betreuer Zugang zu Bank Konten etc

Guten Morgen,

hat ein Betreuer die Vollmacht Konten zu ueberpruefen?
Mein Vater hatte uber 750k bevor er seine neue Lebensgefaehrtin
geheiratet hat und jetzt ist ploetzlich nichts mehr da.
Sie hat Konto Vollmacht und hat gerade einen Makler beauftragt
sein Haus zu verkaufen. So schnell wie moeglich und nicht wie vereinbart nach einer gruendlichen Renowierung. War leer fuer 4 Jahre.
Wie koennen wir sicher stellen dass der Erloes meinem Vater zukommt und es nicht die lebensgefaehrtin abzwackt.
Der Name der Lebengefahrtin ist nicht Maria S., aber es sieht so aus als wenn wir einen kleinen Fall Georg Luxi haben.

Natuerlich haben wir mit Antwaelten gesprochen, die wollen aber in erster Linie Geld machen und die meisten haben weniger Ahnung als Leser in diesem Forum.

Danke

Gruss
Martin
not2bad ist offline  
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Alt 14.05.2014, 00:53   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von acmhh
 
Registriert seit: 13.05.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 77
Standard

Hallo -

ja, ein Betreuer hätte Vollmacht zu den Konten, sofern das Gericht die sog. "Vermögenssorge" auf den Betreuer überträgt. Auch die Überprüfung bereits durch Ihre Stiefmutter getätigter Geschäfte wäre als Aufgabenkreis theoretisch denkbar.

Aber... Und das ist jetzt ein dickes Aber: Wenn Ihr Vater Ihrer Stiefmutter umfangreiche Vollmachten zu einem Zeitpunkt erteilt hat, zu dem er noch voll geschäftsfähig war, wird das Gericht erst gar keine Betreuung einrichten (dürfen), da eine Betreuung dann im Sinne des Gesetzes (hier: § 1896 Abs. 2 BGB) nicht notwendig ist - oder sagen wir besser: Als nicht notwendig angesehen wird.

Geändert von acmhh (14.05.2014 um 00:55 Uhr)
acmhh ist offline  
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Alt 14.05.2014, 08:28   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

noch mal zur Verdeutlichung, hier ist ein Forum für Betreuungsrecht, kein Forum für Ehe und Erbenschwierigkeiten.

Betreuungen sind kein Allheilmittel- Klebepflaster für jede missliche Lebenssituation. Damit eine Betreuung in dem genannten Fall eingerichtet werden könnte und würde müssten beim Vater noch andere Dinge/Krankheiten vorliegen als nur sein Geld seiner Lebensgefährtin zu überlassen.

Die Voraussetzungen zur Erichtung einer Betreuung findet man hier:
Betreuungsvoraussetzung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.05.2014, 17:49   #4
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

hallo not2bad,

mir ist jetzt nicht klar , ob die Ehefrau jetzt Betreuerin war , oder nur ne Kontovollmacht hatte.
Wenn sich Dein Vater wegen Demenz oder einer sonstigen psychischen, geistigen Erkrankung um die Angelegenheit,: Pürfung der Handlungend er Kontobevollmächtigten nicht emhr selbst kümmern kann , kannst Du beim Gericht eine Betreuung anregen.

Sollte die Ehefrau gesetzlich bestellte Betreuerin sein, kannst Du die finaziellen Vorgänge nur dem Betreuungsgericht schildern, damait die die Vorgänge prüfen.


fwu
fwu ist offline  
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