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Wegen den in Afrika vermissten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wegen den in Afrika vermissten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zu dem Tipps hier. Dem Gericht zu schreiben, dass weder ein Betreuungsbedarf noch eine gerichtliche Zuständigkeit es nun mehr in ...


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Alt 14.05.2014, 19:04   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.04.2014
Beiträge: 19
Standard Wegen den in Afrika vermissten

Zu dem Tipps hier.
Dem Gericht zu schreiben, dass weder ein Betreuungsbedarf noch eine gerichtliche Zuständigkeit es nun mehr in Deutschland gibt währe die Betreuung generell aufzuheben, ist doch einzig im Interesse der Behörden.
Zudem sich ja der Zustand des durch die Nichteinnahme der Tabletten chronisch verschlechtert, ist dieses nicht mehr als Falsch?

Den jungen Mann erneut unter Betreuung zu stellen wenn er gefunden wird, wo dann vielleicht ein anderes Betreuungsgericht zuständig geht ist keine Lösung.
Hier währe dann das in Berlin, für verwirrt gefundene Deutsche im Ausland zuständig aber sie übergeben ihn nach Rückführung wieder dem Betreuer vor denen er ja flüchtete.

Ich kann nur erneut erwähnen, mitschuldig ist der zweite Betreuer.
Denn der Betreute hatte erst einen guten Betreuer, der mit den Eltern sprach, den seine Handynummer gab. Natürlich auch alles von den Eltern erledigen ließ obwohl die 450 km entfernt wohnten, aber alle waren so zu frieden.
Während der zweite Betreuer auf sein Recht besteht nicht mit den Eltern sprechen zu müssen, selbst nicht wenn er in einer Klinik gebracht oder vermisst ist und der kaum noch etwas für den Betreuten tat.

Außer einmal, mit dem Holzhammer. Nach dem man ihn mitgeteilt, sein Betreuter nimmt die Neuroleptika schon lange nicht mehr und gleich alles ausmachte um ihn schwerstkrank einliefern zu lassen. Das der Betreut lieber floh ist doch fast verständlich. Ein Betreuer der nun aber genaue umgekehrt sprich, er währe kein Vermisstenfall, er wäre nicht genügend krank.

Fast 300 Euro zahlten jetzt die Eltern bei einem Staranwalt.
Der aber nur mit ihnen in ihrem Leid sprach, fast eine Stunde lang.
U.a. der Betreuer wird nun auch seine Vermögenvorsoge übernehmen. Was zwischenzeitlich genau so geschehen ist.
Oder wenn er gefunden wird. Müssen sie für die ausländischen Behandlungen in privaten Klinken und seine Rückführung, immer mit einer Begleitperson aufkommen. Über 50 Tausend Euro nach seiner Erfahrungen. Zumindest müssen sie sofort die Anzahlung machen, wen nicht ihr Einkommen reicht durchs Vermögen.

Dafür sind sie nun wieder gut genug und das für einen Betreuten, der vor 3 Monaten noch viel verdiente?

Nach (illegalem) Tipp von der Bank kann der Betreute nun seine EC Karte nicht nutzen, weil sein Konto überschuldet ist. Ist also mittelos, dazu hat ihm der Betrieb gekündigt. Der Betreute hat keinen Behindertenausweis.



Schuster ist offline  
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Alt 14.05.2014, 19:29   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich kann nur erneut erwähnen, mitschuldig ist der zweite Betreuer.
Denn der Betreute hatte erst einen guten Betreuer, der mit den Eltern sprach, den seine Handynummer gab. Natürlich auch alles von den Eltern erledigen ließ obwohl die 450 km entfernt wohnten, aber alle waren so zu frieden.
Was soll das alles hier bzw. wie oft wird zum immer selben Thema ein neuer Thread aufgemacht? Antworten auf die Fragen, es waren ja eher Klagen, wurden bereits reichlich gegeben. An der Rechtslage hat sich von gestern bis heute auch nichts geändert.

Wenn es Spass macht festzustellen, dass der zweite Betreuer schuld ist, dann wird das für dich eben so sein und weiter?

Weiter wird hier jetzt geschlossen und jedem neuen Versuch mit derselben Leier wird es auch wieder so ergehen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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