Dies ist ein Beitrag zum Thema ehrenamtliche Betreuung abgelehnt?!? Bitte helft mir weiter! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ohhh mann, vielen lieben Dank. Echt toll dass sie mir da so weiterhelfen...!!!
Ich verstehe aber aufgrund dieser ganzen Gesetzestexte ...
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#11 |
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Einsteiger
Registriert seit: 15.05.2014
Beiträge: 14
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Ohhh mann, vielen lieben Dank. Echt toll dass sie mir da so weiterhelfen...!!!
Ich verstehe aber aufgrund dieser ganzen Gesetzestexte immer weniger dieses Urteil! Denn für mich ist das ziemlich logisch, dass ein ehrenamtlicher, der dem Staat Geld spart, welcher auch noch eine pädagogische Ausbildung hat und daher ja weiß, was verlangt wird den vorrang hat.... ...aber das Gericht sieht das anders...komisch! |
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#12 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 17.12.2013
Beiträge: 38
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Zitat:
Welche Aufgabenkreise hat zum Beispiel der jetzt tätige Berufsbetreuer? Gibt es einen Einwilligungsvorbehalt? Du wirst auch kaum deinen Betreuten ständig die Hand halten können und einen so intensiven Kontakt haben, wie in der Einrichtung. Hat er vielleicht solche Erwartungen? Im Grunde verstehe ich die Entscheidung des Gerichts auch nicht. Ich würde mir aber nichts großartiges dabei denken. Solange Du geeignet bist musst du bestellt werden.
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"Trockener Humor kann nie überflüssig sein."
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#13 |
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Einsteiger
Registriert seit: 15.05.2014
Beiträge: 14
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Mir erscheinen die Paragraphen eigentlich immer als sehr einleuchtend, wenn ich sie so lese, daher hat mich diese Begründung ein wenig verunsichert...da bin ich ganz ehrlich.
Sonst würde ich von mir behaupten, dass ich schon weiß was zu tun ist...hatte schon öfter Bewohner welche keine Betreuung hatten und das aber nicht alleine konnten... Es ist mir einfach schleierhaft, wie es dazu kommt, dass es "angeblich" keine Gründe für einen Wechsel gibt. Ich denke wohl, da ich mit so einer Antwort des Gerichts nicht gerechnet habe, dass momentan so ein bisschen die Verärgerung aus mir spricht....! |
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#14 |
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Einsteiger
Registriert seit: 15.05.2014
Beiträge: 14
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Einwilligungsvorbehalt gibt es nicht nein.
Und die Geschichte, mit Händchen halten :-), hatte ich von Anfang an ganz klar gestellt. Natürlich könnte ich mehr Zeit aufbringen, als ein Berufsbetreuer ist ja klar, denn die haben ja nicht nur einen Betreuten. Ich denke es geht hier mehr um eine Vertrauenssache. |
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#15 |
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Einsteiger
Registriert seit: 15.05.2014
Beiträge: 14
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Gibt es denn irgendeine bestimmte Form, welche eingehalten werden sollte, wenn der Betroffene Beschwerde einreicht und ich dezent, auf die Gesetzestexte hinweise?
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#16 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Tut mir leid, du kannst gar nicht bestellt werden.
![]() Du hast geschrieben dass du in der Einrichtung arbeitest in der der Betreute lebt. Mit deiner Bestellung würde ein Abhängigkeitsverhältnis geschaffen was rechtlich absolut unzulässig ist. Stell dir mal vor, du solltest als Betreuer gegenüber deinem Arbeitgeber eine Beschwerde vorbringen und evtl. auch auf die harte Art, Heimaufsicht usw. durchsetzen müssen. das würde dich in unheimliche Konflikte bringen. Ebenso umgedreht. Oh sorry, eben sehe ich dass du schreibst, dass derjenige nicht mehr in deiner Gruppe? oder in der Einrichtung lebt? Gibts da evtl. einen sonstigen Zusammenhang, evtl. derselbe Träger? Zitat:
Zitat:
Gruss Michaela |
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#17 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Zitat:
am sinnvollsten in schriftlicher Form. ![]() Die Beschwerde kann ansonsten frei formuliert werden. Und da bringen auch keine "dezenten" Andeutungen etwas sondern einfach sachlich die Fakten dargelegt und ein klarer Verweis auf die entsprechenden Gesetzestexte. Grundlagen dazu hast du ja nun schon einige bekommen. Ich würde mir aber auch mal genau anschauen was der Grund für den Wechselwunsch ist. Wenn es dabei um den Wunsch nach mehr Kontakt geht hat es nicht unbedingt etwas mit rechtlicher Betreuung zu tun. Viel Erfolg, Andreas
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#18 |
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Einsteiger
Registriert seit: 15.05.2014
Beiträge: 14
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Hallo lieben Dank für die Antworten!
Also der Betroffene wohnt nicht mehr in dem Wohnheim, welches mich beschäftigt. Es ist auch nicht mehr derselbe Träger. Ich hatte bereits ein Gespräch mit dem jetzigen Betreuer indem er mir so einiges, also die "gravierensten" Aufgaben die auf mich zukommen würden. Es war davon aber nichts dabei, was ich nicht schon wusste. Er versicherte mir in dem Gespräch, dass er nicht bezweifelt, dass ich den Aufgaben nicht gerecht werde. Seine Begründung zumindest in unserem Gespräch war, dass es momentan so gut läuft und alles in die Wege geleitet ist und dass der Betroffene schließlich nicht immer das haben kann, was er sich so einbildet... Es gab ja schon in der Zeit, als er noch bei uns wohnte, einige Dinge, die ziemlich schief gelaufen sind, was die Betreuung angeht, vom jetzigen Betreuer...dies wäre aber jetzt zu sehr ins Detail. |
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#19 |
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Einsteiger
Registriert seit: 15.05.2014
Beiträge: 14
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Müsste denn in dem Beschluss nicht dann drin stehen, dass ich keine geeignete Person bin?
Es steht nur darin, dass nicht genügend Gründe für einen Wechsel bestehen. |
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#20 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Siehe #2 und #5. da ist doch genug Argumentation vorhanden.
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| abgelehnt, ehrenamtliche betreuung, natürliche person |
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