Dies ist ein Beitrag zum Thema Infos über Behinderungsgrad aus der Türkei im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich brauche mal Hilfe, bitte:
Hat jemand einen Tipp: ich benötige einen Beleg/Beweis darüber, dass mein gehörloser Betreuter, der mit ...
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#1 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Ich brauche mal Hilfe, bitte:
Hat jemand einen Tipp: ich benötige einen Beleg/Beweis darüber, dass mein gehörloser Betreuter, der mit 18 schon aus der Türkei kam, schon vor dem 18. Lebensjahr gehörlos war. Diesen Beleg benötige ich, damit er hier in NRW Gehörlosengeld bekommt. Der Betreute kann mir nicht weiterhelfen. Er beherrscht die Gebärdensprache nicht gut, ich kann kein Türkisch. Wo kriege ich sowas her? Wen schreibe ich in der Türkei oder sonstwo an? Bin gespannt auf Tipps! Gruß efb |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen,
bei uns gibt es für solche Fragen/Probleme ein Intergrationsamt/Intergrationsstelle. Dort erhält man wenigstens , wenn sonst keine Hilfe möglich wäre, einen Übersetzer kostenlos für 3 Gespräche oder Stunden. Frag dich danach mal durch. Oft bietet auch die Caritas an wenigstens einen Brief in der entsprecheneden Sprache zu schreiben. Viel Erfolg, Gruss. Michaela |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 13.05.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 77
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Ein möglicher Weg wäre es, das nächstgelegene Türkische Konsulat um Hilfe zu bitten. Meine Erfahrungen mit dem Konsulat in Hamburg sind, dass man nach einer gewaltigen Wartezeit eine sehr höfliche aber inhaltlich völlig nutzlose Antwort bekommt.
Auch kann ich Dir aus drei ganz unterschiedlichen Rechtsfällen, die wir in der Kanzlei hatten, bei denen türkische Ärzte jeweils die Erstbehandlung durchgeführt hatten (zweimal bei im Urlaub erkrankten Deutschen Touristen, einmal ging es um eine Schwangerschaftsfestellung), sagen, dass die medizinische Dokumentation gemessen an den hier üblichen Standards in etwa gleich Null ist. Ich würde daher den Weg über die Erkrankung selbst gehen: Da er ja schon mit 18 nach D gekommen ist, gibt es hier sicherlich mit Deutscher Gründlichkeit verwahrte Behandlungsberichte. Aus den Diagnosen ergibt sich vielleicht, dass die Krankheit schon länger bestanden hat bzw. aufgrund der Art der Erkrankung bestanden haben muss. Falls sich solche Berichte nicht finden lassen, helfen Zeugen weiter: Eltern, Geschwister usw. Notfalls würde ich es mit einer Eidesstattlichen Versicherung des Betroffenen selbst probieren, sofern er geschäftsfähig ist. Spätestens vor dem zuständigen Sozialgericht (oder bei Gehörlosengeld wohl eher Verwaltungsgericht, egal) kannst Du eigentlich fast immer auf die Vernunft der Richter rechnen. Dazu muss Dein Vortrag ("nur") glaubhaft und plausibel sein aber es bedarf nicht unbedingt eines harten Beweises, wenn ein solcher aus den geschilderten Umständen heraus nuneinmal nicht beibringbar ist. Geändert von acmhh (16.05.2014 um 18:43 Uhr) |
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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ich werd´s mal an allen angebotenen Stellen probieren. Die Mutter des Betreuten lebt in der Türkei, ansonsten kann vor Gericht hier niemand - außer dem Betreuten etwas bezeugen.
Inzwischen habe ich herausgefunden, dass er eine Zeitlang eine Behindertenrente in der Türkei bekommen hat. Wenn die mir bestätigen, dass in deren Unterlagen der Beginn der Behinderung verzeichnet ist, hab ich was ich brauche... Suche geht weiter! Happy sunny weekend. efb |
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#5 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin EFB
Wenn es ums Anfragen oder übersetzen geht: Versuch es doch mal bei Pro Asyl. Da gibt es Leute die sehr engagiert sind und auch bei Deinem Problem gerne helfen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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danke Imre, das werde ich auch versuchen...
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