Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachweispflicht bei Betreuungsende? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer,
wenn eine Betreuung endet, informiere ich die relevanten Stellen. I.d.R. aus Kostengründen per email.
Wie geht Ihr damit ...
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16.05.2014, 10:38 | #1 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Nachweispflicht bei Betreuungsende?
Liebe Teilnehmer,
wenn eine Betreuung endet, informiere ich die relevanten Stellen. I.d.R. aus Kostengründen per email. Wie geht Ihr damit um, wenn Stellen die Information auf dem Schriftweg mit entsprechenden Nachweisen verlangen? Schöne Grüße Klima |
16.05.2014, 10:41 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich wurde bislang höchstens höflich gefragt ob ich vielleicht im Besitz einer Sterbeurkunde bin, wenn ich eine habe und mit der Stelle die Zusammenarbeit gut läuft dann mache ich das natürlich- wenn nicht, dann war`s das.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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16.05.2014, 11:28 | #3 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Moin Michaela,
Zitat:
Nicht alle Betreuungen enden mit dem Tod, manche werden auch einfach per Beschluss aufgehoben. Wenn ich einen Aufhebungsbeschluss habe, in welchem keine zusätzlichen Infos stehen, dann faxe ich den auch oft mit an die angeschriebenen Stellen. Zitat:
Gruß, Andreas
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