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Nachweispflicht bei Betreuungsende?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachweispflicht bei Betreuungsende? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer, wenn eine Betreuung endet, informiere ich die relevanten Stellen. I.d.R. aus Kostengründen per email. Wie geht Ihr damit ...


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Alt 16.05.2014, 10:38   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard Nachweispflicht bei Betreuungsende?

Liebe Teilnehmer,

wenn eine Betreuung endet, informiere ich die relevanten Stellen. I.d.R. aus Kostengründen per email.

Wie geht Ihr damit um, wenn Stellen die Information auf dem Schriftweg mit entsprechenden Nachweisen verlangen?


Schöne Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 16.05.2014, 10:41   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wie geht Ihr damit um, wenn Stellen die Information auf dem Schriftweg mit entsprechenden Nachweisen verlangen?
Wenn du ganz böser wärst könntest du fragen auf welcher Rechtsgrundlage das geschehen soll. Zu "verlangen" gibt es nun mal nichts, die Betreuung endet mit dem Tod.
Ich wurde bislang höchstens höflich gefragt ob ich vielleicht im Besitz einer Sterbeurkunde bin, wenn ich eine habe und mit der Stelle die Zusammenarbeit gut läuft dann mache ich das natürlich- wenn nicht, dann war`s das.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.05.2014, 11:28   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Moin Michaela,

Zitat:
Zu "verlangen" gibt es nun mal nichts, die Betreuung endet mit dem Tod.
nicht immer so negativ.

Nicht alle Betreuungen enden mit dem Tod, manche werden auch einfach per Beschluss aufgehoben.

Wenn ich einen Aufhebungsbeschluss habe, in welchem keine zusätzlichen Infos stehen, dann faxe ich den auch oft mit an die angeschriebenen Stellen.

Zitat:
I.d.R. aus Kostengründen per email.
EMail halte ich für nicht so gut, ich faxe die Sachen direkt aus dem PC, kostet auch nichts bei einer Flatrate.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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