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Angehörige

Dies ist ein Beitrag zum Thema Angehörige im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle, ich würde gern wissen, wie Ihr mit Angehörigen umgeht, die sich kontraproduktiv in die Betreuung einmischen. In ...


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Alt 17.05.2014, 08:47   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.07.2013
Ort: Münster
Beiträge: 22
Standard Angehörige

Hallo an alle,

ich würde gern wissen, wie Ihr mit Angehörigen umgeht, die sich kontraproduktiv in die Betreuung einmischen.

In meinem Fall betreue ich ein junges Mädchen mit Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge. Die Angehörigen sind permanent auf Streit gebürstet und fordern nun diverse Unterlagen von mir ab - nicht um mir unterstützend zur Seite zu stehen, sondern vielmehr um mir Fehler nachzuweisen. Derzeit fordern sie Rechnungen ab, auch Kopien der Barauszahlungsbelege, Abschlagskopien des Stromanbieters meiner Betreuten etc.

Bin ich dazu verpflichtet, diese Dinge auszuhändigen? Wozu bin ich Angehörigen gegenüber verpflichtet? Ich finde es furchtbar, wenn man sich auch noch mit streitlustigen Angehörigen auseinandersetzen muss...

Wie würdet Ihr in meiner Situation reagieren? Die Unterlagen übergeben - dann allerdings erkennen sie in ihrer Bauernschläue Fehler, die es nicht gibt - einfach, weil sie nicht in der "Materie" stecken. Dann würde das ganze Dilemma immer schlimmer.

Vielen Dank! Euch allen ein entspanntes Wochenende!
Laurent
Laurent ist offline  
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Alt 17.05.2014, 09:52   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen,

gnaz ruhig, du bist Angehörigen gegenüber grundsätzlich zu gar nichts verpflichtet.
Du hast Pflichten gegenüber deinem Betreuten und gegenüber dem Gericht. Ende der Durchsage.

Du darfst Angehörigen überhaupt keine Auskünfte über die finanziellen Dinge deiner Betreuten erzählendenn das wäre ein Verstoss auch gegen den Datenschutz- ausser deine Betreute möchte dass du Auskünfte erteilst.

Entspanne dich, teile den Angehörigen mit dass dies alles sie nichts angeht, dass du lediglich dem Gericht gegenüber zu Auskünften verpflichtet bist und damit isses gut.
Sie können sich ja bei Gericht über dich beschweren wenn sie anderer Meinung sind.

Natürlich trifft man ab und an (in Wahrheit eher selten) auf Angehörige mit denen man zusammenarbeiten kann, da darf man zwar diese von dir genannten Auskünfte auch nicht geben aber wenigstens das Klima ist nicht zusätzlich noch vergiftet.

Da mussten wir alle schon mal durch, bleib also auf jeden Fall cool und nimms nicht persönlich. Auch diese Wogen sind irgendwann geglättet- so oder so.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.05.2014, 18:52   #3
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

hallo Laurent,


es gibt ja sicherlich Gründe, warum nicht die Eltern als Betreuer bestellt wurden. Vielleicht sind as ja welche, die Du Ihnen gegenüber ganz dezent ewähnen kannst

Anspruch auf Rechnungslegung und Belege hat der Betreute selbst nach Beendigung der Betreuung, der nächste Betreuer oder die Erben. SO stehts im § 1890 BGB, wenn der Betreuer nämlich seine Tätigkeit beendet hat.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 17.05.2014, 18:56   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.07.2013
Ort: Münster
Beiträge: 22
Standard

Vielen Dank Ihr Beiden, ich wollte es noch einmal von Euch hören. Mich belasten solche Situationen einfach, auch wenn ich gar nichts zu verbergen habe. Aber es vergiftet unglaublich die Zusammenarbeit zwischen mir und meiner Betreuten, die bisher wirklich gut lief.

Euch ein schönes Wochenende!
Laurent ist offline  
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Alt 17.05.2014, 19:11   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
Standard

Hallo Laurent

Michaela schreibt es schon: Coooooool bleiben!
Ich handhabe den Umgang mit Angehörigen unterschiedlich.
Natürlich gibt es auch nervige Angehörige oder sogar gefährliche, weil sie einem am liebsten den Hals rumdrehen möchten (juristisch oder mediengerecht).

Zu den nervigen und gefährlichen Angehörigen:
Vorher weiß man des nicht, kriegt es aber normalerweise schnell raus.
Dann binde ich die Angehörigen erst mal ein. Sie sollen für die Betreuten in Absprache mit mir auch was tun. Läuft da nix, binde ich sie wieder aus. Notfalls bis zum Kontaktverbot.

Irgendwelche Forderungen, ich müßte jetzt aber Informationen, Rechnungen oder Belege etc. liefern, finde ich immer sehr lustig:
Da kann ich zum Dentisten werden und den Angehörigen einen Zahn nach dem anderen ziehen.

Beschwerden oder Strafanzeigen sind bisher immer sehr zu meinen Gunsten abgelaufen. Pressehetze war nervig, hat aber meinen Ruf beim Betreuungsgericht gefestigt. Mangel an Betreuungsanfragen kann ich nicht beklagen.

Es lohnt sich also bei nerviger Sippschaft auch mal den Stinkstiefel zu geben. (Manchmal ist die Arbeit an anderer Stelle so frustig, dass es durchaus gut sein kann, jemanden zu haben auf den man seinen Dampf hinkanalisieren kann.)

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.05.2014, 20:16   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.07.2013
Ort: Münster
Beiträge: 22
Standard

Auf den Punkt - danke Imre!

Bei mir gestaltet es sich derzeit so, dass die Angehörigen meiner Betreuten einreden, sie solle sich diverse Auszahlunsgelege und Rechnungen bei mir abfordern. Meine Betreute fordert diese also bei mir ab und übergibt sie den Angehörigen. Diese melden sich dann bei mir, brüllen um sich rum und wissen alles besser und drohen mir mit diversen unschönen Beschwerden. Seeehr anstrengend.

Bin ich meiner Betreuten gegenüber zur Rausgabe der Unterlagen verpflichtet, wenn sie diese verlangt? Meine Betreute ist geistig eingeschränkt und mit Einwilligungsvorbehalt in der VS - und das nicht ganz ohne Grund.

Coool bleiben...ja, ich versuche es ;-)
Laurent ist offline  
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Alt 18.05.2014, 10:44   #7
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

Wenn die Betreute die Sachen ständig bei dir abfordert, mach doch einen Parallelordner, den du bei ihr deponierst. Damit kann sie machen was sie will.

Den Angehörigen würde ich cool verdeutlichen, dass ich mit ihnen nicht mehr spreche und bei Rufnummernerkennung auch gar nicht mehr die Anrufe beantworten. Vielleicht noch ein Schreiben an die Angehörigen, dass keine Auskunfts- und Berichtspflicht besteht und dass sie sich ans Gericht wenden sollten...

Gruß
efb
EFB ist offline  
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Alt 18.05.2014, 21:15   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wenn die Betreute die Sachen ständig bei dir abfordert, mach doch einen Parallelordner, den du bei ihr deponierst. Damit kann sie machen was sie will.
Naja, das wäre nach dem was Laurent schreibt ja wohl ziemlich kontraproduktiv. Wir haben als Betreuer auch die Pflicht unsere Kunden vor allzu neugierigen Angehörigen zu schützen.
Wenn man jetzt einen Paralellordner bei der Betreuten hinstellt dann ist das im Ergebnis daselbe wie vorher- und genau das hat nicht zu sein.
Wenn die Betreute etwas sehen will kann sie im Büro vorbeischauen und Einblick nehmen, ich bringe den Kram auch gerne jedes Mal mit hin wenn ich da wäre- aber dort lassen damit die Angehörigen weiter ihre dummen Spiele betreiben können, hinter dem Rücken der Betreuten, nö, das wäre für mich ein absolutes: No go

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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