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Ärztliches Gutachten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ärztliches Gutachten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle MitstreiterInnen, ich habe einen Betreuten mit weit fortgeschrittener paranoider Schizophrenie und Alkoholabuses (Korsakow). Bisher war er ein ...


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Alt 19.05.2014, 13:45   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.07.2013
Ort: Münster
Beiträge: 22
Standard Ärztliches Gutachten

Hallo an alle MitstreiterInnen,

ich habe einen Betreuten mit weit fortgeschrittener paranoider Schizophrenie und Alkoholabuses (Korsakow). Bisher war er ein "Penner" und "Nötiger" wie ausm Bilderbuch. Hat die Leute auf der Straße angepöbelt, Diebstähle und Nötigungen. Dem Amtsgericht und dem Amtsarzt habe ich mehrfach mitgeteilt, dass er Messer bei sich trägt und es sich daher m. E. um Eigen- und Fremdgefährdung handelt. Der Amtsarzt schreibt aktuell in seinem Gutachten, dass keine Eigen- oder Fremdgefährdung zu verzeichnen wäre.

Heute hat sich dann "endlich" mein Betreuter am mitgeführten Messer verletzt. Medikamente nimmt er auch nicht regelmäßig, obwohl ich täglich einen Pflegedienst ins Obdachlosenheim zur Medigabe schicke. Nur, Ihr wisst ja: Jeder hat ein Recht auf Krankheit.

Ich brauche endlich ein Gutachten, dass bestätigt, dass eine Eigen- und/ oder Fremdgefährdung vorliegt. Das BGB habe ich ausgeschöpft - er war in der "Geschlossenen" - dann kam sein RA und hat ihn rausgeholt.

Nach PsychKG macht auch wenig Sinn, weil es lediglich Zeit schafft und auch hier wird der Betreute dreimal schreien, dass er weg will und dann entlassen ihn die Ärzte und Schwestern mit Erleichterung, ihn los zu sein.

Was gibt es noch für Alternativen? Heimtauglich ist er nicht. An Häuslichkeit ist schon lange nicht mehr zu denken. Er kann in keinster Weise angepasst leben... Mein Betreuter zerstört sich derzeit selbst und ich habe ebenso die Befürchtung, dass Dritte durch ihn Schaden nehmen. Mein Betreuter ist zu schützen - aber wie? Maßregelvollzug? Ich bin ratlos...

Habt Ihr Ideen???

Gruß, Laurent
Laurent ist offline  
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Alt 19.05.2014, 22:00   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
Standard

Moin Laurent

Ein Betreuter mag so psychisch krank oder versoffen sein, wie er will. Trotzdem hat er die Verantwortung für sein Handeln zu tragen, wenn dieses gegen die Gesetze verstößt. Die Verantwortung sieht dann eben aus wie Haft oder Forensik.

Wenn du eine Eigengefährdung siehst, dann mußt Du eben einen Antrag auf Unterbringung stellen. Oder noch einen und noch einen.
Bei Fremdgefährdung mußt Du ggf. Behörden für die Unterbringung nach dem PsychKG anschieben. Viel mehr kannst Du nicht machen, als eigentlich nur Deine eigene haftungsrechtliche Absicherung (wenn der Betreute sich überall wieder selber raushaut).

Wenn das Spielchen ein paar mal erfolglos gelaufen ist und der Betreute immer noch so drauf wie bisher, dann kannst Du vielleicht eine langfristige Unterbringung in einem Heim beantragen.
Du kannst Dir auch überlegen, ob Du die Betreuung nicht abgeben willst. Z.B. an seinen Anwalt...

MfG

Imre
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Alt 20.05.2014, 07:49   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen Laurent,

Zitat:
Ich brauche endlich ein Gutachten, dass bestätigt, dass eine Eigen- und/ oder Fremdgefährdung vorliegt. Das BGB habe ich ausgeschöpft - er war in der "Geschlossenen" - dann kam sein RA und hat ihn rausgeholt.
Wie hat der RA das denn geschafft?

Wenn die Diagnosen und die Vorgeschichte so ist wie du schreibst würde ich zuesehen, dass er mit Beschluss in die geschlossenen Abteilung der Psychiatrie kommt und dann geht das Ganze doch erst richtig los. Normalerweise bespricht man dann mit den Ärzten unter Einbindung vom dortigen Sozialdienst wie es weitergehen soll. Die Frage der langfristigen geschlossenen Unterbringung sollte beim nächsten Aufenthalt gleich von dir aufgegriffen und - wenn du mit der Idee Zustimmung findest- sofort Antragsmässig in Taten umgesetzt werden.
Ich würde versuchen mir die Psychiatrieärzte unbedingt als Bündnispartner zur Entscheidung mit ins Boot zu holen.

Was jetzt kommt ist auf keinen Fall in irgendeiner Form Kritik an deiner Arbeit aber mir ist an der Fragestellung ein Teil der Krux aufgefallen. Betreuer fragt: was mache ich denn jetzt mit dem Kandidaten? Das halte ich grundsätzlich für einen verqueren Ansatz, die Frage muss lauten: wo bekomme ich Hilfe, Infos und Unterstützung her um umzusetzen was z.B. Ärzte in einem solchen Fall als Behandlungsplan vorgeben?
Mein Job besteht für mich in weiten Teilen mehr darin fachliche Unterstützung und Beschäftigung mit dem (psychiatrischen) Problem einzufordern als selbst nach Lösungen zu suchen. Sicher kann man als Betreuer mit langjähriger Erfahrung viel auch dazu beitragen aber gerade die psychiatrische Klinik würde ich nicht so einfach in dem Fall aus ihrer Verantwortung entlassen wollen und sie übernehmen.

Zitat:
Der Amtsarzt schreibt aktuell in seinem Gutachten, dass keine Eigen- oder Fremdgefährdung zu verzeichnen wäre.
Auch gegen irrige Meinungen eines Amtsarztes kann man als Betreuer angehen, man schreibt dazu einfach einen gegenteilige Stellungnahme. Die bleibt bei uns hier nicht unberücksichtigt und ändert manchmal vorherige Entscheidungen schon. Ich will damit sagen, dass ein Amtsarztgutachten nicht in Stein gemeiselt ist.

Zitat:
Ein Betreuter mag so psychisch krank oder versoffen sein, wie er will. Trotzdem hat er die Verantwortung für sein Handeln zu tragen, wenn dieses gegen die Gesetze verstößt.
Das ist mir zu verkürzt oder auch irreführend. Wer z.B. schuldunfähig ist kann die Verantwortung für sein Handeln nicht übernehmen. Das muss er dann aber auch nicht, die Hilfe die er daraufhin bekommt kann u.U. in der Forensik bestehen. Zwischen Forensik und Knast besteht ein himmelweiter Unterschied. Ich habe gerade die Erfahrung in zwei Fällen mit der Forensik (Haina) machen können, wiklich keine schlechte Sache für die Betroffenenn in dem Fall. Soweit sind wir "draussen" inhaltlich noch nie gekommen.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.05.2014, 21:54   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
Standard

Moin Michaela

Du hast schon recht, ich habe das mit der Verantwortung reichlich verkürzt geschrieben, wollte aber auch keinen Riesensermon ablassen.

Die Verantwortung die auch jeder kranke Mensch für sein Handeln trägt, sieht m.E. auch so aus, dass er das Risiko trägt für sein Handeln
und deshalb
a) im Knast landen kann, wenn er schuldfähig ist - oder
b) in der Forensik landen kann, wenn er nicht schuldfähig ist.

Diese Verantwortung kann ihm nicht vom Betreuer abgenommen werden, der für ihn (bzw. sein delinquentes/deviantes Handeln) im Knast oder der Forensik geht. Das muss er schon selber.

MfG

Imre
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Alt 22.05.2014, 07:30   #5
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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OT

Zitat:
Diese Verantwortung kann ihm nicht vom Betreuer abgenommen werden, der für ihn (bzw. sein delinquentes/deviantes Handeln) im Knast oder der Forensik geht. Das muss er schon selber.
aber das wäre doch auch mal eine schöne Massnahme
Ich stelle es mir nett vor mit einigen Kollegen gemütlich und in Ruhe zu sitzen, kein Telefon klingelt, keine Geldauszahlungsdramen usw. und wir könnten in Ruhe und gemeinsam unsere Schriftberge abtragen. Wir kriegen endlich mal pünktlich was zu Essen und haben verordneten Hofgang und Freizeit. Ich mache mich damit nicht über Einsitzende lustig. Siehe OT oben.
michaela mohr ist offline  
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