Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimvertrag im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Leute,
ich habe eine neue Betreuung erhalten. Es ist eine ältere Dame in einem Pflegeheim. Sie leidet an einer ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 28.04.2014
Ort: Mannheim
Beiträge: 35
|
Hallo Leute,
ich habe eine neue Betreuung erhalten. Es ist eine ältere Dame in einem Pflegeheim. Sie leidet an einer senilen Demenz. Sie hat zwei Schwestern und keinen Ehemann (Kinder sind auch keine da). Die Kostenübernahme habe ich beim Sozialamt beantragt (sie hat eine Rente -nicht so hoch). Ich habe mich gefragt, warum das Pflegeheim dies nicht schon getan hatte? Sie liegt dort seit Januar und ich habe ihre Betreuung im Mai übernommen. Das Pflegeheim hat meine Betreute den Heimvertrag unterschreiben lassen und mir den Vertrag zugesendet, damit ich auch unterschreibe. Dem Schreiben liegt eine Ummeldung und eine Bürgschaft bei. Meine Frage: muss ich den Heimvertrag unterschreiben? Die Bürgschaft unterschreibe ich natürlich nicht! Die beiden Schwestern wollen beide auch nichts unterschreiben. Viele Grüße ![]() Jade |
|
|
|
|
|
#2 |
|
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
|
Das Heim hat gar keine Befugnis, Sozialleistungen zu beantragen.
Ob die Betreute den Heimvertrag hat unterzeichnen können - hm. Gute Frage. Bürgschaft wird immer wieder gern versucht. Bloß nicht unterschreiben.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
|
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 13.05.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 77
|
Zitat:
![]() Der Träger der SGB-XII-Leistungen ist ab Kenntnis des Bestehens eines Hilfebedarfs in der Leistungspflicht. Selbstverständlich hat das Heim das Recht, den SGB-XII-Träger - schon zur Fristwahrung und aus Eigeninteresse - auf das Bestehen eines möglichen Hilfebearfs hinzuweisen und die Behörde hat dann ggf. von amstwegen den Hilfebedarf zu prüfen. Fraglich kann hier nur sein, ob das *Unterlassen* des Heims eventeuell als treuwidrig zu werten ist. Mit der Rechtsfolge, dass sie sich die Heimkosten von Januar bis Mai abschminken können. Nachträglich zahlt die Behörde nämlich nie nicht. |
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
|
Hallo beisammen,
wenn die Bewohnerin einen "normalen" Heimvertrag unterzeichnet hat, stellt sich mir die Frage, warum er dann noch vom Betreuer unterschrieben werden soll. Beabsichtigt irgendwer den Vertrag wegen geschäftsunfähigkeit aufzulösen ? Die Leistungen sind ja in Anspruch genommen worden. Möglicherweise hat die Bewohnerin zum Zeitpunkt des Vertrags-abschlusses noch einen klaren Eindruck gemacht. Sie muß ja auch vorher ihr Mietverhältnis beendet, Wohnung geräumt, Verträge gekündigt haben. Alleine eine geringe Rente ist ja nicht unbedingt ein Grund einen Sozialhilfeantrag sofort zu stellen. Es kann ja noch ein Sparguthaben vorhanden sein. Prinzipiell darf man auch bei einem alten Menschen erst mal davon ausgehen, daß er Verträge nur abschließt, wenn er die Leistungen auch bezahlen kann. Wenn das Heim jemand aufnimmt, ohne sicher zu sein , daß Eiegenmittel für die Finanzierung da sind oder ein Sozialhilfeantrag gestellt ist, fällt mir nur ein "no risk - no fun" Frage ist allerdings nicht, ob das Heim einen Anspruch hat, sondern ob der Anspruch realisiert werden kann. Aber es natürlich nicht der Job des Heims den Sozialhilfeantrag nebst Anlagen zu erstellen und dem Bewohner zur Unterschrift vorzulegen . Wahrscheinlich hat das Heim auch gar nicht alle Informationen und ne Bankvollmacht. fwu |
|
|
|
|
|
#5 | ||||
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 13.05.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 77
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich denke, es bedarf hier einer sehr sorgfältigen Sachverhaltsprüfung durch die Betreuerin (aber nicht durch dieses Forum). Jedenfalls halte ich die Eingangsfrage: Zitat:
|
||||
|
|
|
|
|
#6 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 28.04.2014
Ort: Mannheim
Beiträge: 35
|
Danke an alle!
![]() irgendwie bin ich jetzt verwirrt muss ich den Vertrag jetzt trotzdem mitunterschreiben? Meine Betreute hat noch ihre Mietwohnung. Die wurde noch nicht ausgeräumt und gekündigt. Ich dachte ich mache vorerst nichts, bevor ich keine Kostenzusage habe. Wer räumt dann eigentlich die Wohnung aus? Die Schwestern (sind beide alt) oder gebe ich das in Auftrag (Entrümpler) und wer zahlt das?? Liebe Grüße Jade |
|
|
|
|
|
#7 | |
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
|
Zitat:
Da du dich bisher nicht mal vorgestellt hast und sehr wenig Infos zu deinen Betreuungen vorliegen wird es schwierig mit genaueren Tips. Gruß, Andreas
__________________
----------------
|
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|