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Hilferuf-Gegen den Willen in Betreutes Wohnen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilferuf-Gegen den Willen in Betreutes Wohnen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin neu hier und bitte dringend um Eure Hilfe ! Mein 18jähriger Sohn mit Down-Syndrom (integrative Schullaufbahn mit ...


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Alt 31.05.2014, 09:48   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.05.2014
Beiträge: 3
Standard Hilferuf-Gegen den Willen in Betreutes Wohnen

Hallo,
ich bin neu hier und bitte dringend um Eure Hilfe !
Mein 18jähriger Sohn mit Down-Syndrom (integrative Schullaufbahn
mit Berufsschule) soll von der seit einem halben Jahr agierenden
Berufsbetreuerin gegen seinen Willen in ein betreutes Wohnen
gesteckt werden. Dies aus reiner Willkür. Er ist gut gefördert, ganz
normal und lebt mit seinen Geschwistern zu Hause.

Die Sache eilt - bitte meldet Euch !

Judith
judith12 ist offline  
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Alt 31.05.2014, 12:14   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
Standard

Zitat:
Die Sache eilt - bitte meldet Euch !
Hallo Judith12,

Ich weiß ja nicht so genau was du dir jetzt erwartest.

Eine Aufnahme in das Betreute Wohnen kann immer nur freiwillig erfolgen. Du hast jetzt nicht geschrieben ob es sich um Betreutes Einzelwohnen oder eine Betreute Wohngemeinschaft handelt. Das sind zwei sehr unterschiedliche Angelegenheiten.

Und Betreutes Wohnen ist sicherlich auch keine Maßnahme die aus reiner Willkür in Betracht gezogen wird, denn schließlich muss dem Kostenträger ja auch die Notwendigkeit begründet werden.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 31.05.2014, 12:43   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.05.2014
Beiträge: 3
Standard Gegen den Willen in betreutes Wohnen

Hallo Andreas,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Jonas soll in eine Wohngruppe. Eine Berufsbetreuerin habe
ich, weil der Vater einem gemensamen Sorgerecht nicht
zugestimmt hat. Es besteht seit meiner Scheidung ein
erbitterter Kriegszustand zwischen mir und meinem Ex.
Er versucht mich mit allen Mitteln zu viktimisieren (siehe
Marie-France Hirigoyen - Die Masken der Niedertracht).

Dem Vater ist es gelungen, die Betreuungsstelle und die
Berufsbetreuerin zu überzeugen, daß eine Unterbringung
für Jonas das Beste ist. Diese handeln jetzt in seinem Sinne.

Jonas lebt bei mir mit seiner 14jährigen Schwester in bestens
geordneten Verhältnissen. Im Sinne der Inklusion gelang
es mir sogar hier im konservativen Bayern, ihn nach langen
Auseinandersetzungen in die Regelschule und die Berufsschule
zu integrieren.

Wie kann ich mich am Besten gegen diese Behördenwillkür
wehren ?
judith12 ist offline  
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Alt 31.05.2014, 13:16   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
Standard

Hallo Judith,
ersteinmal möchte ich auf den ersten Teil
Zitat:
Zitat von judith12 Beitrag anzeigen
Mein 18jähriger Sohn mit Down-Syndrom (integrative Schullaufbahn
mit Berufsschule) soll von der seit einem halben Jahr agierenden
Berufsbetreuerin gegen seinen Willen in ein betreutes Wohnen
gesteckt werden. Dies aus reiner Willkür.
eingehen.
Andreas hat ja bereits festgestellt, das BeWo, egal ob als Einzel- oder Gruppen-BeWo, nur auf freiwilliger Basis funktionieren kann. Das sehe ich, als ehemaliger Teamleiter im BeWo (Eingiederungshilfe gem. SGB XII) genau so. Aber ich möchte hier ein paar Anregungen formulieren ohne Dir damit zu nahe treten zu wollen.
Ich habe es in den Jahren im BeWo immer wieder erlebt, dass Eltern(egal ob allein oder zu zweit) und Geschwister mit viel Liebe und Engagement die Förderung und Begleitung ihrer Kinder/Geschwister mit Behinderung(en) gelebt haben. Und dennoch kann ein solcher Auszug für alle Beteiligten ein großer Gewinn sein. Mindestens habe ich es so erlebt. Und dabei sind die Perspektiven unterschiedlich. Für den jungen Menschen kann (wenn er/sie denn will) die neue Situation mit einem neuen Gefühl von Freiheit und Emanzipation verbunden sein, mit neuen Herausforderungen, die es zu meistern gilt, die ein Wachsen an sich selbst befördern.
Und für die beteiligten Familienmitglieder kann die neue (Lebens-)Situation die Erkenntnis bringen, dass noch viel mehr möglich ist als jemals gedacht oder erhofft. Kurz: alle können davon etwas Positives für sich und ihre Beziehungen zum Anderen haben.
Es ist nicht so einfach hier die richtigen Worte zu finden, in direkten Gesprächen ist mir das leichter gefallen, weil da die Möglichkeit der unmittelbaren Reaktion besteht und jeder den anderen auch in seiner nonverbalen Kommunikation wahrnehmen kann. Ich hoffe, dass ich meine Gedanken in für Dich annehmbarer Weise formulieren konnte.
Das
Zitat:
Zitat von judith12 Beitrag anzeigen
Er ist gut gefördert, ganz normal und lebt mit seinen Geschwistern zu Hause.
glaube ich unbesehen. Aber ist es nicht auch normal, dass Kinder, ganz gleich, ob mit oder ohne Behinderung/en, zu Hause ausziehen (immer vorausgesetzt, dass sie das selbst wollen). Das Leben auf "eigenen Füßen" kann für alle viele positive Überraschungen bereit halten. Der Schritt sollte aber, gerade für Menschen wie Deinen Sohn, nicht dazu führen, dass gewachsene soziale Beziehungen (Familie, Schul- u.a. Freunde, etc.) zerschnitten werden. Stellt sich also die Frage nach dem Ort des BeWo. Und schlussendlich ja auch die Frage nach dem/n Wirkungskreis/en der Betreuerin: hat sie überhaupt die Möglichkeit, das geplante durchzusetzen?
Dass das Nachdenken über solche Aspekte in Deiner Situation (wie in Deiner zweiten Notiz beschrieben) besonders schwer fällt und vielleicht auch zeitweise ganz behindert wird kann ich mir vorstellen. Ich hoffe für Dich und Deinen Sohn, nicht zuletzt auch für seine Schwester, dass ihr trotz aller Probleme eine gute Lösung findet.
Beste Grüße
Andrew
__________________
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin
Andrew ist offline  
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betreutes wohnen, down-syndrom

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