Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilferuf-Gegen den Willen in Betreutes Wohnen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bin neu hier und bitte dringend um Eure Hilfe !
Mein 18jähriger Sohn mit Down-Syndrom (integrative Schullaufbahn
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.05.2014
Beiträge: 3
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Hallo,
ich bin neu hier und bitte dringend um Eure Hilfe ! Mein 18jähriger Sohn mit Down-Syndrom (integrative Schullaufbahn mit Berufsschule) soll von der seit einem halben Jahr agierenden Berufsbetreuerin gegen seinen Willen in ein betreutes Wohnen gesteckt werden. Dies aus reiner Willkür. Er ist gut gefördert, ganz normal und lebt mit seinen Geschwistern zu Hause. Die Sache eilt - bitte meldet Euch ! Judith |
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#2 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
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Zitat:
Ich weiß ja nicht so genau was du dir jetzt erwartest. Eine Aufnahme in das Betreute Wohnen kann immer nur freiwillig erfolgen. Du hast jetzt nicht geschrieben ob es sich um Betreutes Einzelwohnen oder eine Betreute Wohngemeinschaft handelt. Das sind zwei sehr unterschiedliche Angelegenheiten. Und Betreutes Wohnen ist sicherlich auch keine Maßnahme die aus reiner Willkür in Betracht gezogen wird, denn schließlich muss dem Kostenträger ja auch die Notwendigkeit begründet werden. Gruß, Andreas
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.05.2014
Beiträge: 3
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Hallo Andreas,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Jonas soll in eine Wohngruppe. Eine Berufsbetreuerin habe ich, weil der Vater einem gemensamen Sorgerecht nicht zugestimmt hat. Es besteht seit meiner Scheidung ein erbitterter Kriegszustand zwischen mir und meinem Ex. Er versucht mich mit allen Mitteln zu viktimisieren (siehe Marie-France Hirigoyen - Die Masken der Niedertracht). Dem Vater ist es gelungen, die Betreuungsstelle und die Berufsbetreuerin zu überzeugen, daß eine Unterbringung für Jonas das Beste ist. Diese handeln jetzt in seinem Sinne. Jonas lebt bei mir mit seiner 14jährigen Schwester in bestens geordneten Verhältnissen. Im Sinne der Inklusion gelang es mir sogar hier im konservativen Bayern, ihn nach langen Auseinandersetzungen in die Regelschule und die Berufsschule zu integrieren. Wie kann ich mich am Besten gegen diese Behördenwillkür wehren ? |
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#4 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hallo Judith,
ersteinmal möchte ich auf den ersten Teil Zitat:
Andreas hat ja bereits festgestellt, das BeWo, egal ob als Einzel- oder Gruppen-BeWo, nur auf freiwilliger Basis funktionieren kann. Das sehe ich, als ehemaliger Teamleiter im BeWo (Eingiederungshilfe gem. SGB XII) genau so. Aber ich möchte hier ein paar Anregungen formulieren ohne Dir damit zu nahe treten zu wollen. Ich habe es in den Jahren im BeWo immer wieder erlebt, dass Eltern(egal ob allein oder zu zweit) und Geschwister mit viel Liebe und Engagement die Förderung und Begleitung ihrer Kinder/Geschwister mit Behinderung(en) gelebt haben. Und dennoch kann ein solcher Auszug für alle Beteiligten ein großer Gewinn sein. Mindestens habe ich es so erlebt. Und dabei sind die Perspektiven unterschiedlich. Für den jungen Menschen kann (wenn er/sie denn will) die neue Situation mit einem neuen Gefühl von Freiheit und Emanzipation verbunden sein, mit neuen Herausforderungen, die es zu meistern gilt, die ein Wachsen an sich selbst befördern. Und für die beteiligten Familienmitglieder kann die neue (Lebens-)Situation die Erkenntnis bringen, dass noch viel mehr möglich ist als jemals gedacht oder erhofft. Kurz: alle können davon etwas Positives für sich und ihre Beziehungen zum Anderen haben. Es ist nicht so einfach hier die richtigen Worte zu finden, in direkten Gesprächen ist mir das leichter gefallen, weil da die Möglichkeit der unmittelbaren Reaktion besteht und jeder den anderen auch in seiner nonverbalen Kommunikation wahrnehmen kann. Ich hoffe, dass ich meine Gedanken in für Dich annehmbarer Weise formulieren konnte. Das Zitat:
Dass das Nachdenken über solche Aspekte in Deiner Situation (wie in Deiner zweiten Notiz beschrieben) besonders schwer fällt und vielleicht auch zeitweise ganz behindert wird kann ich mir vorstellen. Ich hoffe für Dich und Deinen Sohn, nicht zuletzt auch für seine Schwester, dass ihr trotz aller Probleme eine gute Lösung findet. Beste Grüße Andrew
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Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin |
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