Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimbewohner oder Nicht-Heimbewohner? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Könnte mir jemand folgende Frage beantworten?
Lebt ein Betreuter selbstständig in einer Wohnung in einer Wohnanlage für betreutes Wohnen und ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 36
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Könnte mir jemand folgende Frage beantworten?
Lebt ein Betreuter selbstständig in einer Wohnung in einer Wohnanlage für betreutes Wohnen und nimmt dort ambulante Pflege in Anspruch, erhält er von der Pflegeversicherung den Satz für häusliche Pflege. Lebt dieser Betreute im Sinne der pauschalierten Vergütung im Heim oder nicht? Vielen Dank schon mal für eure Antworten! Uli |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Puh, evtl. das Heimgesetz?
Erkundige dich beim Versorgungsamt oder paritätischen Wohlfahrtsverband oder Kankenkasse. Ein Problem hatte ich mit meiner Mutter nach ihrem Tode. Sie hatte innerhalb des (Senioren)-heims eine eigene Whg. Es ging um die kombinierte Sache: eigene Wohnung innerhalb eines Heims, welches auch eine Pflegestation hatte, und dem mit dem MV der kombinierte abgeschlossene Betreuungsvertrag, Abzocke von mtl. 80 € für einen Betreuungsvertrag + Kosten Pflegeversicherung für - noch in guten Zeiten - 2 x tgl. Augentropfen -. Was den Bewohnern nicht gesagt wurde: Gespräche wurden mit Zeiten auch berechnet, schon einm bischen Reden 5 Minuten, wurde aufgeschrieben, und alte, einsame Leute reden schon mal gerne mit den Pflegekräften. Sogar Wegegeld vom EG in den 2. OG. wurde berechnet, obwohl innerhalb der Etage alle Leute vom Pflegepersonal betreut wurden. Dann gab es eine Staffelung von Zeiten. Der vorgelegte Plan am Monatsende wurde immer von den alten Leuten abgezeichnet. Also Miete + Betreuungsvertrag, der zusätzlich um de 80 € mtl. für nothing und dessen Kündigungsfrist. Dieser Betreuungsvertrag endet normalerweise auf den darauffolgen Monat des Todes lt. MV und Betreuungsvertrag (gekoppelt). Ich habe mich auf Dienstleistungsvertrag und Ende mit dem Todestag berufen. Der Betreuungvertrag endete nach zähen Verhandlungen zum Zeitpunkt des Todes. Das tragbare Gerät ums Handgelenk, 5 Tg. getragen, Notruf, erst nach 6 Wochen (Kosten € 16,-- mtl.). Betreuungsvertrag = nach BGB Dienstleistungsvertrag - Vertragsrecht - Der Mietvertrag erst 2 Monate nach dem Todestag. Also Zahlung Miete, Renovierung, Räumung. Die Einrichtung war ganz scharf drauf, schon Mutter als Pflegefall aus dem Krankenhaus zurück zu nehmen, dann natürlich auf Pflegestation und Stufe III + Zuzahlung ihres sauer ersparten Geldes. Was wir bei Anmietung nicht wussten, man sollte alle Vermögensverhältnisse offenlegen, auch Sparguthaben. Also wer was hat, wird ganz schnell gerne auf der Pflegestation aufgenommen, denn das bringt den Gewinn!! Mein Vater war nach 1 Jahr Wohnen in der Whg. ganz schnell auf Pflegestation mit Zuzahung aus Erspartem von etwa 2.500 € mtl. Man wollte seitens der Einrichtung wohl keinen Ärger, da nachweisbare Versäumnisse zu ihrem Tode führte. Unterrichtung der Pflegekasse sowie Krankenversicherung - keinen interessierte das. Nur der Notarzt interessierte sich privat dafür: 1. Dekubitus 2. unterernährt, 3.dehydriert, 4. evtl. Rippenbruch durch Sturz, 5. Blut erbrochen, keine Einweisung ins Krankenhaus und schliesslich noch Legionellen. Hinzugezogenes Gesundheitsamt hat wegen Wasser in der Whg. angeblich nix feststellen können. Sache im Sande verlaufen. Ich hätte Strafanzeige machen können. Aber Null Nerven mehr dafür. Dokumentiert wurde alles von der Einweisung mit Notarzt ins Krankenhaus, durch mich veranlasst, bis zu ihrem Tode im Krankenhaus nach 6 Wochen. Meine alte mom fehlt mir sehr, alles schwer zu ertragen wegen Versäumnisse einer hoch anerkannten Seniorenanlage, die antroprosophisch geführt wird, Gruss mary |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 36
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Hallo Mary,
da hast du ja ganz schön was mitgemacht! Dass du trotzdem so ausführlich geschrieben hast, finde ich toll! Vielen Dank. Das sind wirklich ganz interessante Informationen, die ich auf alle Fälle im Hinterkopf behalten werde. Viele Grüsse Uli |
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Gast
Beiträge: n/a
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hallo Uli,
dazu gibt es bestimmt schon Rechtsprechung. Letztlich entscheidet die Gesamtbetrachtung: handelt es sich um eine eigenständige Wohnung mit eigenem Mietvertrag, selbst wenn diese in einer Anlage mit Seniorenwohnungen liegt und zu dem Mietvertrag noch ein Betreuungsvertrag mit dem Vermieter geschlossen werden muss, dann ist es eher eigenständiges Wohnen. Ist die Wohnung jedoch an ein Altenheim angegliedert und wird die Betreute durch Pflegedienst und haushaltwirtschaftlich durch das Heim versorgt, ist es eher eine Heimunterbringung. Letztlich liegt es im Ermessen der Rechtspflegerin, da die Realität so differenziert ist, das das Gericht gar nicht jede Gestaltungsmöglichkeit erfassen kann. Schließlich gilt es möglichst viele Argumente für das eine und gegen das andere zu finden. Gruß Heinz |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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hallo Uli,
dazu gibt es bestimmt schon Rechtsprechung. Letztlich entscheidet die Gesamtbetrachtung: handelt es sich um eine eigenständige Wohnung mit eigenem Mietvertrag, selbst wenn diese in einer Anlage mit Seniorenwohnungen liegt und zu dem Mietvertrag noch ein Betreuungsvertrag mit dem Vermieter geschlossen werden muss, dann ist es eher eigenständiges Wohnen. Ist die Wohnung jedoch an ein Altenheim angegliedert und wird die Betreute durch Pflegedienst und haushaltwirtschaftlich durch das Heim versorgt, ist es eher eine Heimunterbringung. Letztlich liegt es im Ermessen der Rechtspflegerin, da die Realität so differenziert ist, das das Gericht gar nicht jede Gestaltungsmöglichkeit erfassen kann. Schließlich gilt es möglichst viele Argumente für das eine und gegen das andere zu finden. Gruß Heinz |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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hallo Uli,
dazu gibt es bestimmt schon Rechtsprechung. Letztlich entscheidet die Gesamtbetrachtung: handelt es sich um eine eigenständige Wohnung mit eigenem Mietvertrag, selbst wenn diese in einer Anlage mit Seniorenwohnungen liegt und zu dem Mietvertrag noch ein Betreuungsvertrag mit dem Vermieter geschlossen werden muss, dann ist es eher eigenständiges Wohnen. Ist die Wohnung jedoch an ein Altenheim angegliedert und wird die Betreute durch Pflegedienst und haushaltwirtschaftlich durch das Heim versorgt, ist es eher eine Heimunterbringung. Letztlich liegt es im Ermessen der Rechtspflegerin, da die Realität so differenziert ist, das das Gericht gar nicht jede Gestaltungsmöglichkeit erfassen kann. Schließlich gilt es möglichst viele Argumente für das eine und gegen das andere zu finden. Gruß Heinz |
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 36
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Hallo Heinz,
vielen Dank für deine Ausführungen. Ich denke, ich werde mich mal mit dem Rechtspfleger darüber unterhalten. Gruß Uli |
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| betreutes wohnen, heim, stationäre einrichtung, vergütung |
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