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Weiterbestehung der Betreuung bis Ersatz gefunden ist?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Weiterbestehung der Betreuung bis Ersatz gefunden ist? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, meine Mutter ist seit ein paar Jahren Betreuerin für eine alte Dame. Die Betreuung hat meine Mutter nun ...


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Alt 08.07.2014, 14:20   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 08.07.2014
Beiträge: 2
Standard Weiterbestehung der Betreuung bis Ersatz gefunden ist?

Hallo zusammen,

meine Mutter ist seit ein paar Jahren Betreuerin für eine alte Dame. Die Betreuung hat meine Mutter nun im März 2014 gekündigt. Jedoch werden ihr weiterhin Unterlagen zugesendet, um die sie sich kümmern muss.

Bei Nachfrage beim Notar hieß es, sie müsse die Betreuung weiterführen solange kein Ersatz gefunden ist. Meiner Mutter ist dies aus zeitlichen und gesundheitlichen Gründen absolut nicht mehr möglich.

Jetzt frage ich mich ob die Aussage, sie müsse die Betreuung fortführen rechtens ist und wenn nicht, was sie tun kann.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

LG Lisa
lauralaurent ist offline  
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Alt 08.07.2014, 15:13   #2
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

Ja, sie muss sie weiterführen, aber kann ja noch einmal schriftlich gegenüber dem Betreuungsgericht deutlich machen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen gehindert ist. Dabei sollte sie auch darauf hinweisen, dass sie verhindern möchte, dass aufgrund ihrer eigenen Erkrankung die Betreuungsaufgaben für die Betreute nicht ordnungsgemäß abgewickelt werden.

Gruß efb
EFB ist offline  
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Alt 08.07.2014, 15:39   #3
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

wie EFB.
Solange kein neuer Betreuer bestellt wurde, ist Deine Mutter in der Pflicht.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 08.07.2014, 16:16   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Die Betreuung hat meine Mutter nun im März 2014 gekündigt.
Äh, wie hat sie das gemacht? Und vor allem bei wem?

Hoffentlich beim zuständigen Notar. Ich gehe dabei davon aus, dass Du aus Baden Würtemberg bist wo die Notare die Betreuer bestellen, es sich also um eine gerichtlich angeordnete Betreuung handelt.

Sollte deine Mutter nicht mehr in der Lage sein die Betreuung auszuführen dann ist sicher ein Attest vom Hausarzt, dass sie (körperlich) dazu nicht mehr in der Lage äusserst hilfreich um alles zu beschleunigen. Ich würde ebenfalls den Hinweis anbringen dass durch eine verzögerte bearbeitung Nachteile für die Betreute entstehen die nicht in der Verantwortung deiner Mutter liegen.

Grundsäztlich haben meine Vorschreiber recht, dass man solange arbeiten muss bis ein Ersatz da ist. Manchmal wird dabei aber auch getrödelt und geschlampt und wenn z.B. ein Betreuer wegen eigener Krankheit urplötzlich total ausfällt, gehts mit einer Neubestellung ja auch schneller. Also könnt ihr da ruhig ein bißchen Druck machen.

Viele Erfolg, Gruss.
Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.07.2014, 16:33   #5
Neuer Gast
 
Registriert seit: 08.07.2014
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Äh, wie hat sie das gemacht? Und vor allem bei wem?
Hallo, sie hat schriftlich beim zuständigen Notar gekündigt.

Vielen Dank für eure Rückmeldungen, ihr habt mir sehr (schnell) geholfen!
lauralaurent ist offline  
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Alt 08.07.2014, 18:15   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
sie hat schriftlich beim zuständigen Notar gekündigt.
nur der guten Ordnung halber, "kündigen" kann man nicht, aber man kann um Entlassung bitten.
michaela mohr ist offline  
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Stichworte
aufhebung, betreuung, ersatz, kündigung, weiterbestehung

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