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Bitte um Hilfe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bitte um Hilfe im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Sylvia, ich versteh ehrlich nicht, wobei Dir jetzt ein Anwalt helfen kann. wenn Du meinst, daß Deine Tochter besser ...


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Alt 20.07.2014, 13:14   #11
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Hallo Sylvia,

ich versteh ehrlich nicht, wobei Dir jetzt ein Anwalt helfen kann.
wenn Du meinst, daß Deine Tochter besser in einer geschlossenen Eirnichtung untergebracht ist und dort mit Zwang hingebracht werden soll, dann prüfe bitte die Voraussetzungen des § 1906 I BGB.
Wenn Du meinst, daß die Voraussetzungen vorliegen, dann stell einen entsprechenden Antrag beim Betreuungsgericht.

Wenn Du verhindern willst, daß Deine Tochter Kohle von ihrem Konto abhebt, prüfe ob die Voraussetzungen für einen Einwilligungsvorbehalt vorliegen und stell einen entsprechenden Antrag bei Betreuungsgericht.

Wenn einer Deiner Anträge abgelehnt wird , kannst Du Beschwerde einlegen und das Landgericht entscheidet dann.

Was anderes gibt das Betreuungsrecht nicht her.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 20.07.2014, 14:32   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
Standard Zweiten Schritt nicht vor...

dem ersten machen!
Lies noch einmal die Antworten von Imre und Müffi, denn in beiden stecken Hinweise auf weitere Handlungsmöglichkeiten Deinerseits.
z.B.: Wenn es um´s Geld geht: Vermögenssorge ausspielen...
Was meinst Du denn? Worum geht es denn Deinem Neffen? Hat er ähnliche Probleme wie Deine Tochter und versucht Sie zu "befreien"? Oder nimmt da der Mißbrauch eine andere Dimension an?
Versuch die Motive dieses jungen Mannes zu ergründen, dann kannst Du vielleicht genau da ansetzten... und zwar s.o. mit den Dir schon zur Verfügung stehenden Mitteln.

Aber noch eine Frage: Habe ich Deine erste Frage richtig verstanden:
Bist Du auch Betreuer des bisherigen Freundes Deiner Tochter?
Das würde ich als sehr schwierige Konstellation ansehen und an Deiner Stelle hier sicherlich für Abhilfe sorgen... Aber vielleicht habe ich das ja falsch verstanden.

Halt Dich wacker!
blindfisch
der blindfisch ist offline  
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Alt 20.07.2014, 17:56   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 23
Standard

Was meinst du mit befreien? Sie kennt ihn nicht wirklich sie war sehr klein als sie ihren Couseng das letzte mal sah. Er war mal in der gegend weil er eine kennengelernt hatte hier bei uns in der Nähe daraus wurde aber nichts. Das war vor 5 oder 6 Jahren kann auch später gewesen sein. Da schrieb er sie das erste mal an. Er weiß das meine Tochter sehr labil ist.
Klarstellen muß ich das er sie nicht mißbraucht hat. Das war jemand anders. Über eine Woche lang mit Drohungen die ich lieber nicht sagen möchte. Seiddem ist sie psychisch am ende. Schläft nachts mit Taschenlampe, nässt ab und an ein und kann eigentlich auch die Tragweite nicht einschätzen für das was sie tut. Sie weiß nicht was es für Folgen haben kann wenn sie nicht mehr in der Stiftung arbeitet und alles hinschmeißt.

Was muß denn vorliegen das der Einwilligungsvorbehalt greift?? Oder Vermögenssorge, was habe ich da denn für Möglichkeiten? Ihr Konto ist leer und wenn sie schmeißt gibt es kein neues Geld. Kindergeld fällt auch weg.

Ja ich betreue ihren Ex Freund auch aber den will ich nun nicht hängen lassen. Die waren 13 Jahre zusammen also das mache ich nun nicht. Sie tel auch zusammen wieder aber dennoch soll ich hier für die kündigen und alles per Post schicken.

Wer weiß kann ich so Anträge stellen beim Gericht die lehnen das bestimmt ab. Sie ist nicht hier sie ist ja 600km weit weg.

Ich frage mich nur manchmal warum ich alle Aufgabenbereiche habe wenn man doch nichts machen kann.

Achso wegen der geschlossenen das meinte ich nicht so. Aber sie braucht dringend psychologische Hilfe sie hat nachts panische Angst und als ihr freund die erste Nachtschicht hatte hat sie mit ihrem Couseng die Nacht tel und dann haute sie einfach ab.
Ihr Couseng lotzte sie per handy durch die bahnhöfe und selbst da hat sie sich dreimal verfahren.

Ich glaube er hat ihr das alles gesagt was sie machen muß denn sie denkt nie an Ausweiß oder AOK karte.

Will euch nun auch nicht zutexten aber eins noch ich glaube der will ne Beziehung mit ihr. Tut immer so verständnisvoll dabei quatscht er immer ein wenn wir mal telefonieren.

Naja danke fürs zuhören. Sylvia
sternchen535 ist offline  
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Alt 21.07.2014, 09:43   #14
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

ich würde mal mein Geld zusammenkratzen und hinfahren und mir einen ganzen Tag lang mal anschauen, was da wirklich los ist. Dabei könntest Du sehen, wie die beiden miteinander umgehen.

Ganz offensichtlich ist der junge Mann auf Suche nach einer Beziehung. Und er ist sehr gut darin, Deine Tochter dorthin zu bekommen, wo er sie hinhaben möchte.

Es könnte natürlich sein, dass er sie wirklich mag, gut behandelt und für sie sorgt. Du weisst es nicht.

Finde es heraus.
EFB ist offline  
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Alt 21.07.2014, 11:14   #15
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Hallo Sylvia,


wenn man keinen Antrag stellt, kann ihm auch nicht entsprochen werden.
Angesichts Deiner Ausführungen zum Thema Einwilligungsvorbehalt würde ich Dir vorschlagen, mal ein Gespräch mit dem zuständigen Rechtspfleger oder Betreuungsgericht zu vereinbaren.
Zuständig ist weiterhin das bisherige Beteuungsgericht, bis die Sache abgegeben ist.

Auch wenn es Deine Tochter ist, kannst Du die Inanspruchnahme einer psychologischen Hilfe nicht erzwingen , Sowas geht ansatzweise nur im stationären Bereich.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 21.07.2014, 12:40   #16
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 23
Standard

Also als ich bei dem Richter war hatte der nur ein grinzen auf dem Gesicht. Wenn ich da einen Antrag stelle wird der sowieso abgelehnt deshalb mache ich das über einen Anwalt für Betreuungsrecht.

Morgen gehe ich erst mal zum Betreuungsverein, leider ist der wo ich unbedingt hin wollte im Urlaub aber das wissen auch andere.

Wie stellt man denn so einen Antrag? Dann schreibe ich das schon mal. ich habe nicht gewußt das es sowas überhaupt gibt sonst hätte ich das längst gemacht.

LG Sylvia
sternchen535 ist offline  
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Alt 21.07.2014, 16:01   #17
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 23
Standard

So nun hab ich sie soweit das sie für drei Wochen her kommt. Hab gesagt das hier einiges geklärt werden muß.
Mal sehen was ich für Möglichkeiten habe wenn sie hier ist. Morgen zum Betreuungsverein und mal schlau machen.

Kann ich eigentlich ein Gutachten anfordern???? Sie wäre eh 2015 dran da dann die 7 Jahre um sind.

LG Sylvia
sternchen535 ist offline  
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Alt 21.07.2014, 19:27   #18
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Für was willst Du denn jetzt ein Gutachten ?????
Kostet Geld und das Gericht macht das nicht aus Jux un Tollerei, sondern dann wenn es nach dem Familienverfahrensgesetz fürs Betreuungverfahren vorgeschrieben ist. Das Gericht hat das Ende der Betreuung für 2015 sicherlich vorgemerkt und wird Dich rechtzeitig wegen der Verlängerung anschreiben.

Das wäre dann der mögliche Antrag auf Anordnung des Einwilligungsvorbehalts oder einer geschlossenen Unterbringung,
möglicherweise auch einer vorläufigen Unterbringung, wenn die Betreute wieder in der gewohnten Umgebung ist.

Eine ganz exotische und selten angeordnete Möglichkeit wäre die die Anordnung der Erweiterung der Betreuung auf den Wirkungskreis "UMGANGSRECHT/Persönlicher Kontakt".
Wird dieser Wirkungskreis angeordnet wird, könntest Du dem Cousin den Umgang mit deiner Tochter untersagen. Bei Zuwiderhandlungen könntest Du dann gegen den Mann vorgehen, möglicherweise auch nach dem Gewaltschutzgesetz, wenn er Deine Tochter bei Dir aufnimmt oder mit ihr kommuniziert.

Sowas gibts allerdings höchst selten und nur bei einer erwiesenen Gefährung des Betreuten.


Ich hab fast den Eindruck, daß Du Dich mit den rechtlichen Grundlagen Deiner Tätigkeit als Betreuerin genauer beschäftigen solltest.

Wenn das Betreuungsrecht nix hergibt, daß Du Deine Vorstellungen nicht durchsetzen kannst, bleibst nur noch bei Deiner persönlichen
Überzeugungskraft.

fwu
fwu ist offline  
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Alt 21.07.2014, 21:11   #19
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 23
Standard

Ich habe nicht gesagt das sie bleibt, sie will wieder weg. Und dann bringt das Gutachten 2015 mir auch nichts mehr.

Langsam ist es mir auch egal wenn die das alles richtig ist dann ist das so. Sie versteht nicht mal was man ihr sagt bringt alles durcheinander da sehe ich schwarz mal ehrlich. Und sie kann die Tragweite nicht einschätzen. Für sie ist das ein Abenteuer jetzt und in ein paar Monaten fällt ihr ein sie will wieder zurück. Dann ist aber alles hier futsch. Die Stiftung hier nimmt sie dann nicht wieder so schnell.

Würde sie wissen was sie tut dann wäre das ja ok aber doch nicht so.

Nee so richtig kenne ich mich nicht aus aber da bin ich nicht die einzigste. Mir sagt ja auch keiner was und der Richter hat nur ein grinzen im Gesicht. Klar paar Monate vor seiner Pension würde ich auch mich nicht damit beschäftigen.

Sylvia
sternchen535 ist offline  
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Alt 21.07.2014, 22:38   #20
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,480
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Hallo Sternchen

Du schreibst, dass Deine Betreute für drei Wochen wieder zurückkommt und dann aber auch wieder zu ihrem Cousin will.
Immerhin vertraut sie Dir so sehr, dass sie kommt und Sachen mit Dir besprechen will. Damit bringt sie eine ganze Menge.
Unterhalte Dich mit ihr, wie sie die ganzen Dinge sieht, wie es ihr dort geht, warum sie vielleicht dort bleiben will und wie sie sich das vorstellt.

Vielleicht stellt sich ja heraus, dass sie nicht einfach nur von dem Cousin den Kopf verdreht bekommt, sondern sich auch ein Stück weit verändert und eigene Vorstellungen entwickelt hat. Auch Menschen im geistigen Behinderungen entwickeln sich und können Veränderungen durchaus als einen solchen Entwicklungsanschub für sich nutzen.

Dann wäre es durchaus auch spannend, wenn Du die Möglichkeit hättest, mal dort wo sie ist vorbeizusehen und mitzukriegen, wie es dort aussieht und wie sie dort lebt. Du mußt jetzt nicht eine absolut heile und geregelte Welt erwarten. Das wäre zu viel verlangt. Für Überraschungen in die Eine (aber auch in die andere) Richtung ist das allemal gut.
Aber wenn sich Deine Betreute dort tatsächlich wohl fühlt: Warum nicht?
Unter den Umständen solltest Du überlegen, ob Du die Betreuung nicht jemandem vor Ort übertragen läßt.
Das gibt Möglichkeiten für ein Mutter - Tochter - Verhältnis, das ohne die betreuerische Abhängigkeitssituation deutlich entspannter sein kann.

Nur: Dafür mußt Du nachsehen, wie es ihr dort geht - und auch für Dich selber überlegen, ob Du sie loslassen kannst und willst. Das ist sicherlich nicht gerade einfach.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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