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Bitte um Hilfe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bitte um Hilfe im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Imre, mag sein wen da wenigstens noch Familie da wäre. Sie hat da keine freunde nur ihren Couseng den sie ...


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Alt 22.07.2014, 00:07   #21
Einsteiger
 
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Imre, mag sein wen da wenigstens noch Familie da wäre. Sie hat da keine freunde nur ihren Couseng den sie nicht mal richtig kannte.

Sie hat schweren Mißbrauch hinter sich und der Typ der ihr das damals angetan hat wohnt genau da. Nie wollte sie dahin es war der Freund ihrer Schwester und das ganze fand hier statt und wir habens nicht bemerkt. Nur durch Zufall kam das raus. Sie war 13 damals.

Sie kann nachts nicht alleine sein bekommt Panik wenn es dunkel wird. Therapie lehnte sie ab immer. Ihr Ex freund hat nun neuesn Job und muß 3 schichten machen. Und in der ersten nachtschicht hat sie die ganze nacht tel mit ihrem Cousin, mußte morgens zur Arbeit und haute dann Samstag morgen ab. das kam weil sie eben nachts angst hat.
Sie kann nicht einschätzen was sie macht und was nicht. Sie ist stark entwicklungsverzögert. Man muß unterscheiden zwischen Betreuten und Betreuten.
Draußen in der Arbeitswelt kommt sie gar nicht klar und nun wurde versucht sie erneut zu fördern.

Für sie ist das erst mal schön da doch in paar Wochen sieht das wieder anders aus.

Wenn sie mir mal gesagt hätte sie möchte dahin aber im Gegenteil sie hatte immer gesagt niemals. Und dann einfach abhauen passt zu dem was sie erlebt hat.

Sie pflegt sich kaum setzt immer ne Mütze auf um unatraktiv zu wirken auf andere männer. Sie vertraute nur ihrem Freund und wahrscheinlich nun ihrem Cousin weil sie glaubt da kann ja nichts passieren weil es ja Verwandschaft ist. Glaubt sie....

Ich muß sie auch abholen weil sie nicht weiß wie sie her kommen soll. Selbst mit lotzen über Handy verfährt sie sich noch.

Ich kenne sie genau und weiß das sie da kaputt geht. Nun könnte man denken, so wie der Richter, ne Mutter die ihr Kind zurück will. Aber das ist nicht richtig. meine jüngste ist auch nicht hier, ist in HH und geht nach ihrer Ausbildung nach Köln. Da weiß ich aber das sie Gefahren abschätzen kann, und auch weiß was zu tun ist.

Ich werde morgen nun zur Betreuer Stelle gehen. Vielleicht bleibt sie ja auch hier. Würde mich nicht wundern. Dann darf ich wieder 600km fahren und ihre Sachen holen.

Das war jetzt viel aber ich wollte erklären was mit ihr ist und warum ich mir so Sorgen mache. Sie kann ja die einfachsten Dinge nicht umsetzen.

LG sylvia

Geändert von sternchen535 (22.07.2014 um 00:10 Uhr)
sternchen535 ist offline  
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Alt 01.08.2014, 22:28   #22
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 23
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Ich habe den Einwilligungsvorbehalt beantragt. Am Dienstag ist die Anhörung. Folgende frage habe ich aber.

Ich mußte ja das begründen warum ich das beantrage. Nun hat das Gericht genau diese Begründung an die Adresse gesendet wo meine Tochter sich aufgehalten hat. Also zum Cousin. Ist das üblich oder haben die sich vertan???
Sie ist erst mal noch vier Wochen hier da sie noch 4 Wochen kündigungsfrist hat. Nun hat ihr Cousin ihr natürlich von dem Brief erzählt und nun dreht sie völlig ab. Nachvollziehbar, weil sie sich natürlich anders sieht als ich es sehe.

Ich habe ja gesagt sie kann runter ziehen aber ich möchte schon das sie dann ordentlich betreut wird. Der Einwilligungsvorbehalt bezieht auf die Vermögenssorge.

Mir ist das neu das die betreuten das zugesendet bekomemmen.

LG Sylvia
sternchen535 ist offline  
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Alt 02.08.2014, 08:10   #23
agw
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Zitat:
Mir ist das neu das die betreuten das zugesendet bekomemmen.
Guten Morgen,

das ist nicht neu. Da der Betreute im Betreuungsverfahren immer verfahrensfähig ist bekommt er natürlich auch eine Kopie der gestellten Anträge zugestellt.
Er muss sich ja auch auf eine Anhörung vorbereiten können.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 02.08.2014, 12:57   #24
Einsteiger
 
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Dann müßten die betreuten ja auch den jährlichen Bericht zugestellt bekommen. Das ist aber nicht so.
Naja danke nun weiß ich das ja wenigstens. nun ist hier erst recht Ärger. Aber ist auch egal ich denke ich ziehe das zurück den Antrag. Mal schauen.
Klar das sie das vielleicht zugesendet bekommen aber ich dachte das sie nur darüber informiert werden. Schließlich bezieht sich der EWV nur aufs Vermögen.

Danke für die Antwort. Wieder was gelernt.

Das gericht hat das natürlich an die Adresse geschickt wo der Cousin war und der hat den brief geöffnet und gelesen und Meine Tochter informiert, die aber schon wieder bei ihrem Ex lebt. Nur die 4 Wochen wo sie noch arbeiten muß.

LG Sylvia
sternchen535 ist offline  
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Alt 02.08.2014, 17:16   #25
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Zitat:
Dann müßten die betreuten ja auch den jährlichen Bericht zugestellt bekommen. Das ist aber nicht so.
Hallo,
Wenn du meine Antwort nochmals liest steht da etwas von gestellten Anträgen und nicht vom gesamten Schriftverkehr mit dem Gericht

Zitat:
Aber ist auch egal ich denke ich ziehe das zurück den Antrag.
Ja wie nun ? Ist der Einwilligungsvorbehalt nun nötig oder nicht. Ich finde es komisch das du einen Antrag zurückziehen willst weil die Betroffene diesen zur Kenntnis erhält.
Ein Einwilligungsvorbehalt ist ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte eines Menschen und da sollte auch schon eine Notwendigkeit vorliegen.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 03.08.2014, 03:24   #26
Einsteiger
 
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Ja ist ja gut hab das überlesen. Trotzdem finde ich das nun so auch nicht in Ordnung. Gerade weil sie nun mit dem Mibrauch schön konfrontiert worden ist. Man hätte auch schreiben können das die Betreuung erweitet werden soll und sich auf das beschränken was das Gericht vor hat. geht eh nur um die Vermögenssorge.

Wollte da noch andere Punkte aber das ist nun auch egal.

Du mußt nicht antworten wenn du genervt bist so kommt es rüber.
sternchen535 ist offline  
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Alt 03.08.2014, 07:35   #27
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Zitat:
Trotzdem finde ich das nun so auch nicht in Ordnung. Gerade weil sie nun mit dem Mibrauch schön konfrontiert worden ist.
durch die Mitteilung vom Gericht, dass der Antrag auf einen Einwillgungsvorbehalt gestellt wurde ist sie doch nicht mit dem Misbrauch konfrontiert worden?

Zitat:
Man hätte auch schreiben können das die Betreuung erweitet werden soll und sich auf das beschränken was das Gericht vor hat.
da es seit 1192 keine Entmündigung mehr gibt sondern Betreuungen, ist es völlig richtig, dass Betroffenen erfahren wer, was gesagt hat und wie man ihr Verhalten beschreibt. Man muss als Betreuter Bescheid wissen und auch nicht alles hinnehmen. Niemand soll einfach nur "verwaltet" werden und hat alleine deshab jedes Recht auf vollständige Information.

Zitat:
geht eh nur um die Vermögenssorge.
Was heisst da "eh"? Alle Aufgabenkreise schränken Betreute erheblich ein, ein Einwilligungsvorbehalt ist sozusagen die "Spitze" davon. Es soll auch nur vergeben werden was unumgänglich ist und entweder ist es nötig oder es ist nicht nötig. Nötig kommt von Not und nicht von "mal so eben".

Agw ist nicht genervt von Fragen, sondern vielleicht eher erschrocken, genau wie ich übrigens auch, wenn er liest: da stelle ich mal nen (heftigen) Antrag und wenn die Betroffenen davon erfährt, dann ziehe ich in halt zurück. Das ist absolut konträr zum Sinn und Inhalt des Betreuungsrechts und eigentlich auch überhaupt nicht fair gegenüber der Betroffenen.So sollen Betreuungen wirklich nie aussehen.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.08.2014, 10:17   #28
EFB
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Die Tatsache, dass Deine Tochter so vernünftig ist, dass sie die 4 Wochen Kündigungsfrist noch arbeitet. Dass sie dafür nach Hause, bzw. zu ihrem Ex zurückkehrt. Dass beide eine vernünftige, friedliche Einigung über das Zusammenleben hinkriegen. All das spricht dafür, dass Deine Tochter nicht so kopflos und verpeilt ist, wie Du sie siehst.

Auch der Cousin, der ja angeblich so manipuliert und klammert, lässt sie ziehen und verleitet sie nicht, die letzten Wochen blau zu machen.

Klingt alles viel vernünftiger, als es zunächst den Anschein hatte.

Ich würde an Deiner Stelle die Betreuung abgeben an eine neutralere Person. Nicht, dass Du es bisher nicht gut gemacht hättest, keine Frage. Aber Du siehst in meiner Einschätzung nicht, wann du loslassen solltest und Vertrauen haben solltest, auch in die Tatsache, dass sie ihre eigenen Fehler und Erfahrungen machen sollte.

Und Mütter tun sich bei Sorgenkindern schon schwer, loszulassen, aber wenn sie dann noch die Betreuung haben, kommt auch noch ein bisschen Macht hinzu und das ist eine ungute Mischung.

Wenn Du die Betreuung abgibst, kannst du immer noch die Mutter sein, die sich Sorgen um ihr Kind macht und ihm zeigt, dass sie es auch mit Fehlern und Fehlentscheidungen liebt.

Ich wünsche Dir viel Kraft dabei.
EFB ist offline  
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Alt 04.08.2014, 06:49   #29
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Registriert seit: 15.07.2014
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ich will keine macht haben. Ich halte sie ja nicht zurück von ihrem Vorhaben, ich möchte nur das sie eine vernünftige Betreuung bekommt und nicht gerade ihren Cousin. Denn das hat er vor.

Natürlich ist das vernünftig die 4 Wochen noch zu arbeiten. Da waren aber auch stunden nötig ihr das zu erklären. Und ja ich gebe die Betreuung ab weil sie zieht 600km weit weg da muß ein anderer Betreuer ran.

Man denkt immer leicht ..ja die Mutter will ihr Kind zurück. Also ich habe 4 kinder und meine jüngste ist auch schon 2 Jahre nicht mehr da und geht nun noch weiter weg. Sie kann aber auch die Tragweite einschätzen.

Ich meine nach 4 Wochen solange kennt sie ihren Cousin per telefon, haut sie ab und schmeißt den Schlüssel in den kasten, was soll ich davon halten?

Ich kann den Antrag zurückziehen. 1. weil sie nun total am Rad dreht ( nich böse gemeint ) weil sie keine Betreuung in Sachen Finanzen will. Das sagt mir alles. denn als sie einfach abhaute hat sie mit ihrem Cousin ihr ganzes geld auf den kopf gestellt. Also so vernünftig kann der cousin auch nicht sein.

Mein gestellter Antrag ging an die Adresse des Cousins. Der hat den Brief gelesen was ihn nun mal gar nichts angeht. Und klar stand da drin das sie oft durcheinander ist und vor allem wodurch. Auch der Mißbrauch wurde erwähnt.

Ich habe aber auch keine lust mehr das kostet mich Nerven und die habe ich nicht.
Ich rufe dann gleich da an und lege meine betreuung auch nieder. Wenn sie dann fällt dann ist das so.

Ich kenne meine Tochter genau und weiß was in ihr vorgeht und was sie mit ihr los ist. Aber da sie diesen Termin selber nicht will versuche ich den Antrag zurückzunehmen. Sind eh nur noch vier Wochen bis zum ausszug. Dann wäre ich eh raus.

sorry für den langen text.

lg sylvia
sternchen535 ist offline  
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Alt 04.08.2014, 07:09   #30
EFB
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Sorry, aber nein, dann wärst Du nicht raus. So einfach "niederlegen" kann man die Betreuung nicht. Du musst dem Gericht schriftlich oder persönlich vor Ort mitteilen, dass Du die Betreuung wegen der großen räumlichen Distanz nicht mehr leisten kannst. Du kannst ruhig schreiben, dass Du einen Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge für sinnvoll hältst, weil sie mit dem Geld nicht umgehen kann.

Dann solltest du auch schreiben, dass Deine Tochter damit nicht einverstanden sein wird. Und weiter würde ich dem Gericht mitteilen, dass der Cousin die Betreuung anstrebt, aber dass Du ihn dafür nicht für geeignet hältst und um eine neutrale Betreuerin bittest.

Alles möglichst mit wenig Emotionen und ganz sachlich. Und dann dauert es je nach Gericht noch einige Wochen bis dann ein neuer Betreuer/Betreuerin im Amt ist. Solange bist du noch Betreuerin.

Lg efb
EFB ist offline  
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