Dies ist ein Beitrag zum Thema Richter Befangen / Vermögens versorge aufgezwungen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo alle zusammen ich habe ein Problem und hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Erstmal eine kurze Erklärung_
Ich (25 ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.07.2014
Beiträge: 4
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Hallo alle zusammen ich habe ein Problem und hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Erstmal eine kurze Erklärung_ Ich (25 Jahre) Pflege und Betreue meinen 90ig Jährigen Großvater (Schlaganfall vor ca 3 1/2 Jahren). Zuvor war meine Großmutter die Betreuerin meines Großvaters und ich nur die Pflegeperson. Meine Großmutter ist am 7.3 2014 leider von uns gegangen, dies habe ich dem Amtsgericht mitgeteilt und gleich die Betreuung für meinen Großvater, da dies der Wunsch meiner Oma und meines Opas war und ist, beantragt. Relativ schnell kam ein Herr vom Amstgericht zu uns nach Hause und hat mit uns gesprochen und kurz darauf mir die Betreuung zugesprochen Aufgabenkreis: Gesundheitssorge; Behördenangelegenheiten (dies sind die Aufgabenkreise dich ich beantragt habe) Jedoch habe ich (Obwohl ich eine Bank vollmacht besitze und dies auch dem Herrn vom Amtsgericht mitgeteilt habe) die Vermögensangelegenheiten auch als Aufgabenkreis zugesprochen bekommen. Umgehend habe ich dem Amstgericht mitgeteilt das mein Großvater dies nicht möchte und wir mit der Bank vollmacht alles nötige regeln könnten, aus diesem Grund habe ich auch in der Berichterstattung den Bereich der Vermögenswerte NICHT ausgefüllt und auf einem separaten Zettel eine Erklärung dazu abgegeben. Dennoch habe ich nur wieder einen Brief nach Hause bekommen, wo ich Aufgefordert werden binnen 2 Wochen die Bank unterlagen meines Großvaters (GEGEN SEINEN WILLEN) offen zulegen . Das nächste Problem was ich und das Amstgericht haben, ist das ich um eine Erweiterung gebeten habe um den Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung: kurze Erklärung: Mein Großvater und ich sind alleine, es gibt keinen weiteren Menschen der sich um meinen Großvater kümmern könnte, daher möchte ich die Option haben, das wenn mir etwas Passiert (Krankenhaus) meinen Großvater in sichere Obhut temporär in einem Senioren Center unter zu bringen oder ggf. einmal einen Urlaub zu machen . Dies findet der zuständige Richter aber äußerst unerhört und zweifelt deswegen an meiner Fähigkeit als Betreuerin an. Lange Rede, kurze Fragen ![]() Kann das Gericht meinen Großvater gegen seinen Willen dazu rechtlich zwingen seine Bank daten offen zu legen? Darf der Richter mir, gegen den Willen meines Großvaters, die Betreuung abnehmen ? In wieweit wäre es logisch den Richter als Befangen zu erklären? PS: Der Richter unterstellt mir das ich mich nicht um meinen Großvater kümmer, das ich nicht zu Hause (wir wohnen zusammen) bin und das ich als Betreuerin gänzlich unfähig bin und all dies ohne mich zu kennen oder jemals gesehen zu haben. Vielleicht kann mir hier ja jemand weiter helfen oder hat selbst schon so etwas durch machen müssen. Lg. Julia |
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#2 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.07.2014
Beiträge: 4
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PS: Der Richter zweifelte auch an meiner Bank vollmacht, bis ich ihm die Unterlagen zu geschickt habe
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#3 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Das Gericht braucht Vermögensunterlagen, um die Gebühr berechnen zu können. Es muss ja auch geklärt werden, wer die Betreuung bezahlt, Dein Großvater, oder die Staatskasse. Dafür ist es nötig, seitens des Gerichtes die Vermögenssituation zu kennen.
Dass ein Richter die Vollmacht erst akzeptiert, nachdem er sie gesehen hat, finde ich nicht verwunderlich. Gruß efb |
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#4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.07.2014
Beiträge: 4
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Wir bekommen Geld von der Krankenkasse (da mein Großvater Pflegestufe 3 hat) vom Amtsgericht bekommen wir kein Geld
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#5 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Warum das Gericht die Vermögensübersicht braucht hat efb dir ja schon erklärt. ![]() Mag sein, dass ich schon zu lange in dem Job bin aber ich bin immer wieder verwundert wie etwas beantragt wird und wenn es um die Überprüfung der Kosten dafür geht ist jeder völlig entsetzt. So ganz nachvollziehen kann ich das nicht, wir leben doch nicht im Selbstbedienungsladen, sorry. Die Vermögenssorge wurde vielleicht übertragen weil klar war, dass dein Opa nicht mehr alles so wirklich überblickt und weil gerade oft von Angehörigen die tatsächlichen Besitzverhältnisse nicht ganz so eng und/oder realistisch gesehen werden. Wir werden als Berufsbetreuer sehr oft gerade dann eingesetzt wenn Angehörige das Geld der Betreuten frei nach dem Motto: das erbe sowieso alles ich einmal, verwalten. Ich will dir damit nicht zu nahe treten, ganz sicher nicht, aber so etwas kann einem Richter schon auch durch den Kopf gehen. Letztendlich ist das Gericht nur dazu verpflichtet danach zu sehen was für deinen Opa das Beste ist. Für ihn bedeutet das einen Schutz denn Betreuer müssen über ihre Geldverwaltung Rechnung dem Gericht gegenüber legen und können nicht schalten und walten wie sie gerade möchten. Auch das bitte nicht falsch verstehen, das hat mit dir persönlich gar nichts zu tun) Zurück zu deiner Frage ob das Gericht dir die Betreuung wieder wegnehmen kann? Das kann es dann wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, dass der Betreuer nicht, oder nur ungenügend geeignet ist. Die Idee, die Aufenthaltsbestimmung zu benötigen damit der Opa ins Heim gebracht werden kann ist irrig. Wenn jemand wo nicht hinwill, nützt auch die Aufenthaltsbestimmung nichts. Hier: Betreuerpflichten ? Betreuungsrecht-Lexikon kannst du dich informieren was es damit auf sich hat und was du machen müsstest um den Opa wegen Urlaub ins Heim bringen zu können- was so nicht funktionieren wird. Zitat:
Vielleicht informierst du dich über den genannten Link über die Aufgaben und Pflichten eines Betreuers und wenn der Richter mitkriegt, dass du wenigstens halbwegs Ahnung von dem hast was du machst dann ist er sicher auch besser gelaunt und traut dir mehr zu. Viel Erfolg, Gruss. Michaela |
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#6 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.07.2014
Beiträge: 4
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Mein Großvater ist mit der Heimunterbringung einverstanden und wieder, vom Amt bekommen wir kein Geld, dies zahlt alles die Krankenkasse (Pflegegeld sowie Kurzzeit Pflege) das es schwarze Schafe gibt weiß ich, dennoch sollte man die Wünsche eines Menschen respektieren und akzeptieren.
Du machst das als Beruf, sprich Du wirst Wochenende und Urlaub haben, ich habe dies nicht, ich bin rund um die Uhr zu hause, bei mir gibt es kein Feierabend oder Wochenende, wenn ich Krank bin, bin ich da und dann mein Wunsch nach 4 Tagen Urlaub irrig zu betiteln, finde ich gelinde gesagt sehr unverschämt. Naja wenn ein Richter der mich nicht kennt, mir dinge unterstellt (Harter Tobak wenn Er sagt das ich mich nicht um meinen Großvater kümmere) Das er mir unterstellt, ich hätte keine Bank Vollmacht. Vielleicht siehst Du das als Normal an, mich persönlich lässt so etwas an der Fähigkeit eines Richters zweifeln. |
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#7 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Hallo Julchen,
es hat auch niemand verstanden, dass Dein Opa Geld vom Amt erhält. Es wurde bereits erklärt, dass es hier lediglich um die Überprüfung geht, ob Deine Vergütung als Betreuerin aus dem Vermögen Deines Opas oder aus der Staatskasse zu entnehmen ist. Weiter hat Michaela ausführlich dargestellt, dass eine Offenlegung der Vermögensverhältnisse auch ein Schutz für den betreuten Menschen darstellt. Es ist leider wirklich so, dass hier oft Dinge laufen, die nicht so korrekt sind. Und nur mal so bemerkt, es steht nirgendwo, dass wir als Berufsbetreuer Anspruch auf Urlaub oder Wochenende hätten. Dies stellt auch für uns oft ein Problem dar, da von Vielen erwartet wird, dass wir rund um die Uhr erreichbar sind und das bitte an 365 Tagen im Jahr! D.h., dass wir auch mal am Wochenende ausrücken müssen oder im Urlaub der Arbeit wegen behelligt werden. Lg Christine |
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#8 | |||
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Du wirkst teilweise sehr aufgebracht über die Antworten die du bekommen hast. So wird das auf Dauer sehr schwierig werden, nicht hier, aber vielleicht am Gericht. Evtl. wäre es hilfreich darüber nachzudenken dass, wenn man eine staatliche Hilfe in Anspruch nimmt man eben einfach nicht mehr agieren kann wie man möchte sondern dann muss man sich sachlich mit bestimmten Regeln und Vorschriften auseinandersetzen und diese auch einhalten. Schau dir wirklich mal in Ruhe an was die Grundlagen einer rechtlichen Betreuung sind, manches Geschehen ist dann gut oder besser zu verstehen. Gerichte und Richter arbeiten nicht "persönlich" sondern immer am Text des Gesetzes entlang aber mit der zeit gewöhnt man sich auch daran. ![]() Gruss Michaela |
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#9 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 297
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Ein Befangenheitsantrag hat in der gerichtlichen Praxis sehr, sehr selten Aussicht auf Erfolg. (fast nie) Wenn überhaupt, dann muss er wohl begründet sein. Dafür reichen die hier aufgeführten Tatsachen leider bei weitem nicht aus. Du solltest allerdings das richtige Rechtsmittel gegen die richterliche Entscheidung einlegen. Es dürfte die Beschwerde zum Landgericht sein. Genauer gesagt muss dein Opa Beschwerde zum LG gegen die richterliche Entscheidung erheben. Sein Wille ist nämlich nach dem Betreuungsrecht erst einmal zu berücksichtigen. Eignungszweifel an deiner Person müssen explizit begründet sein. Hierzu hat das Gericht nach deinen Schilderungen aber bis jetzt nicht substantiirt vorgetragen. Andeutungen reichen bei weitem nicht aus. Wenn du diesen Weg gehst, wirst du wahrscheinlich Erfolg haben. Reden hilft hier leider nicht weiter. Falls du die finanziellen Mittel hast, könntest du dich auch eines Rechtsanwalts bedienen. Die Gebühren hierfür sind eher gering. Ich wünsche dir viel Erfolg ! |
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#10 |
Neuer Gast
Registriert seit: 22.07.2014
Beiträge: 1
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stimmt, die Mitarbeitern der Behörden verfolgen normalerweise keine eigenen Interessen, sondern folgen stur den Vorschriften. Dafür gibt es die schließlich. Für die Finanzen sollten auf jeden Fall alle! Rechnungen die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Großvater stehen dokumentiert werden.
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betreuung, richter unfähig, vermögenssorge |
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