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Zwangsweise Betreuung wegen unordentlicher Wohnung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwangsweise Betreuung wegen unordentlicher Wohnung? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Die Betreuungsbehörde möchte sich sicherlich einen eigenen Eindruck vom Zustand der Wohnung machen. Unordnung ist sicher kein Grund, selbst Messies ...


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Alt 22.07.2014, 18:37   #11
EFB
Stammgast
 
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Beiträge: 661
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Die Betreuungsbehörde möchte sich sicherlich einen eigenen Eindruck vom Zustand der Wohnung machen. Unordnung ist sicher kein Grund, selbst Messies könnten ohne Betreuung leben, wenn sie dafür sorgen, dass die hygienischen Bedingungen keine Selbstgefährdung verursachen.

Z.B verdorbene oder verwesende Lebensmittel, Ungeziefer, Mäuse, Schimmelbefall etc.

Unordnung und Staub alleine kombiniert mit Spinnweben und einer 20 jährigen Nikotinschicht reichen nicht.

Mir würde als Mitarbeiter der Betreuungsbehörde die Weigerung Deiner Freundin ein wenig zu denken geben, jemanden in die Wohnung zu lassen.
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Alt 22.07.2014, 19:11   #12
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Beiträge: 9
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Zitat:
Zitat von EFB Beitrag anzeigen

Mir würde als Mitarbeiter der Betreuungsbehörde die Weigerung Deiner Freundin ein wenig zu denken geben, jemanden in die Wohnung zu lassen.
Sie fühlt sich halt bedrängt und unwohl, wenn Fremde einfach die Wohnung betreten.
Mir wäre es auch irgendwo unangenehm, weil man ja nicht unbedingt anderen Menschen seine Schwäche, in diesem Fall den Zustand der Wohnung, preisgeben möchte.

Ich verstehe einfach nicht, warum so eine Schikane so einfach machbar ist. Gibt es irgendwo ein Gesetz, was vorschreibt, wie man seine Wohnung zu führen hat?
Im Prinzip ist es doch eigentlich ihre Sache, wie sie ihr Eigentum behandelt.

Wenn man Menschen auf die Art und Weise behandeln kann, könnte man ja fast schon auf die Idee kommen, mal für die penetrante Schwester eine Betreuung anzuregen, damit die mal sieht, wie man sich dabei fühlt, sich plötzlich vor Amtsleuten vorzeigen und erklären zu müssen.

Besagte Schwester ist nämlich auch nicht die Ordentlichste, ihrem schwerbehinderten Ehemann hat sie schon einmal eine Ohrfeige verpasst, ihre Kinder schreit sie dauernt an, raucht auch vor ihnen und wirkt nicht immer, als wäre sie der Situation Herr.

Aber da ich das nur als kleine Mängel empfinde und nicht als Gefahr für irgendeinen der Beteiligten, schicke ich ihr auch nicht gleich Ämter ins Haus und lasse sie in Ruhe.
Warum kann man nicht erwachsene Menschen einfach leben lassen, wie sie leben möchten?
Es geht hier immerhin um die Würde eines fühlenden Menschen.

Aber aus der Entfernung über das Internet, kann ich euch auch schwer in die aktuelle Situation hier einführen, wie sie gerade live verläuft. Vielleicht würdet ihr mich bzw. uns dann besser verstehen.
Wir werden von den beiden einfach drangsaliert, weil wir gewisse Vorstellungen von denen nicht erfüllen und das stört sie. (z.B dass wir die "verfluchten Drecksbiester" nicht nach deren Auffoderung, ins Tierheim gebracht haben.)
Die Wohnung ist jetzt der Grund, den sie einzig wirklich nennen können, die einzige kleine Schwachstelle.

Aber wir sind geistig normal zurechnungsfähige Menschen, die ihren Tag normal zu leben im Stande sind, sich regelmäßig duschen, einkaufen, ihre Katzen füttern, zum Arzt gehen, Ämtergänge erledigen, an den Badesee fahren, Fußball spielen oder mal im Garten lesen, wie andere Menschen auch.
Und deswegen verstehe ich einfach nicht, wieso nun ein derartiger Aufriss um diese Wohnung gemacht wird.

Das vermittelt mir nicht wirklch Zuversicht, sondern eher das Gefühl, schon auf dem Weg zur Schlachtbank zu sein.

Liebe Grüße,

Traumwind

Traumwind ist offline  
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Alt 22.07.2014, 19:13   #13
Berufsbetreuer
 
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,724
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Hallo,

eine unordentliche Wohnung ist nach meiner Erfahrung dann ein Indiz für eine Betreuung, wenn die Unordentlichkeit an die Messie-Grenze gerät (oder darüber hinaus). Insofern könnte ich die Ausgangsfrage erst dann beantworten, wenn ich die betr. Wohnung sehe. Wenn zu der Unordentlichkeit in puncto Wohnung noch eine Unordentlichkeit in puncto Finanzen und/oder Gesundheitssorge vorliegt und keine Dritthelfer bzw. Bevollmächtige auf der Matte stehen, kommt eine gesetzliche Betreuung - früher oder später - vermutlich schon in Frage. Mich hat jedenfalls schon öfters geärgert - freier Wille hin oder her - dass eine (Wohn)Situation erst total eskalieren muss, bevor eine Betreuung erfolgt.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 22.07.2014, 19:21   #14
Ich bin neu hier
 
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Beiträge: 9
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Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Hallo,

Wenn zu der Unordentlichkeit in puncto Wohnung noch eine Unordentlichkeit in puncto Finanzen und/oder Gesundheitssorge vorliegt und keine Dritthelfer bzw. Bevollmächtige auf der Matte stehen, kommt eine gesetzliche Betreuung - früher oder später - vermutlich schon in Frage. Mich hat jedenfalls schon öfters geärgert - freier Wille hin oder her - dass eine (Wohn)Situation erst total eskalieren muss, bevor eine Betreuung erfolgt.

mfg
Wie ich schon geschrieben habe, ist ansonsten alles im normalen Bereich.
Wieso wird das eigentlich überlesen? Die normalen Anforderungen das Alltags werden von uns beiden komplett eigenständig und mängelfrei erledigt!

Und scheinbar gibt es für Dich keine anderen, weniger einschränkenden Möglichkeiten, unordentliche Wohnsituationen zu regeln? Ich bin froh darum, dass es den Freien Willen gibt. Einen erwachsenen Menschen einfach gegen dessen Willen zu betreuen, sollte meiner Meinung nach mit einem guten Grund gerechtfertigt sein.
Und ich wiederhole noch einmal: es ist schlicht weg nur die Wohnung einfach unaufgeräumt.
Ein paar leere Wasserflaschen, etwas Plastikmüll, hier und da ein paar Kleidungsstücke, zwei kleine Möbelstücke die in der Ecke rumliegen, und zwei Körbe mit alten CDs und Videospielen, Staub und der Fußboden ist vielleicht nicht mehr der Sauberste.
Kein Schimmel, keine Mäuse, keine Maden, keine Verwahrlosung und wir erfreuen uns soweit guter Gesundheit.

Hier wird scheinbar auch nicht verstanden, dass dieser ganze Zirkus ernstafte Folgen für mich haben könnte. Ich bin mit meiner Angleichung (FtM) noch nicht fertig und daher kann ich es gerade eher wenig gebrauchen, dass ich meinen Status als entscheidungsfreier Mensch deswegen einbüße.
Wenn hier mal ein, zwei Tage lang ein paar Leute gemeinsam ein paar Stunden anpacken würden, wäre die Wohnung relativ schnell wieder sauber und ordentlich.

Dafür brauchen wir keinen gesetzlichen Vertreter.
Gruß,

Traumwind

Geändert von Traumwind (22.07.2014 um 19:27 Uhr)
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Alt 22.07.2014, 21:28   #15
Lea
Einsteiger
 
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Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Hallo,

eine unordentliche Wohnung ist nach meiner Erfahrung dann ein Indiz für eine Betreuung, wenn die Unordentlichkeit an die Messie-Grenze gerät (oder darüber hinaus). Insofern könnte ich die Ausgangsfrage erst dann beantworten, wenn ich die betr. Wohnung sehe. Wenn zu der Unordentlichkeit in puncto Wohnung noch eine Unordentlichkeit in puncto Finanzen und/oder Gesundheitssorge vorliegt und keine Dritthelfer bzw. Bevollmächtige auf der Matte stehen, kommt eine gesetzliche Betreuung - früher oder später - vermutlich schon in Frage. Mich hat jedenfalls schon öfters geärgert - freier Wille hin oder her - dass eine (Wohn)Situation erst total eskalieren muss, bevor eine Betreuung erfolgt.

mfg
Dass heißt deiner Meinung nach muß ein Messie grundsätzlich und immer solange betreut werden, bis das Messietum beendet ist?
Was genau verstehst du denn unter einer eskalierten Wohnsituation? Unmengen an Maden, Schimmel und Fliegen in der Wohnung?
Lea ist offline  
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Alt 23.07.2014, 00:01   #16
Berufsbetreuer
 
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Ort: Baden-Württemberg
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Zitat:
Zitat von Lea Beitrag anzeigen
Dass heißt deiner Meinung nach muß ein Messie grundsätzlich und immer solange betreut werden, bis das Messietum beendet ist?
Was genau verstehst du denn unter einer eskalierten Wohnsituation? Unmengen an Maden, Schimmel und Fliegen in der Wohnung?
Es kommt immer auf den Einzelfall an. Messies die nur sammeln aber sich ansonsten um ihre wesentlichen Angelegenheiten kümmern, sind sicherlich nicht zu betreuen. Bei Maden, Schimmel, Fliegen und womöglich noch Ratten und anderem Ungeziefer und Dreck in der Wohnung wirds aber evt. gefährlich (ganz zu schweigen von der Belästigung von Dritten) Inwiefern eine Gefährdungssituation und eine psychische Erkrankung vorliegt, entscheiden aber Andere.
mfg

@ Traumwind. Nicht persönlich nehmen. Meine Äußerungen waren genereller Natur. Wie gesagt: Wenn ein evt. unordentlicher Mensch seine sonstigen existentiellen Angelegenheiten selbst erledigen kann - wie es bei Euch zu sein scheint - so ist dies natürlich bei weitem kein Betreuungsgrund.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 23.07.2014, 00:22   #17
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Beiträge: 313
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Zitat:
Zitat von Traumwind Beitrag anzeigen
Sie fühlt sich halt bedrängt und unwohl, wenn Fremde einfach die Wohnung betreten.
Mir wäre es auch irgendwo unangenehm, weil man ja nicht unbedingt anderen Menschen seine Schwäche, in diesem Fall den Zustand der Wohnung, preisgeben möchte.

Ich verstehe einfach nicht, warum so eine Schikane so einfach machbar ist. Gibt es irgendwo ein Gesetz, was vorschreibt, wie man seine Wohnung zu führen hat?
Im Prinzip ist es doch eigentlich ihre Sache, wie sie ihr Eigentum behandelt.

Wenn man Menschen auf die Art und Weise behandeln kann, könnte man ja fast schon auf die Idee kommen, mal für die penetrante Schwester eine Betreuung anzuregen, damit die mal sieht, wie man sich dabei fühlt, sich plötzlich vor Amtsleuten vorzeigen und erklären zu müssen.
Verständliche Reaktion, aber bei so einer Retourkutsche wäre die missbräuchliche Absicht allzu offensichtlich. Mein Freund war in einer ähnlichen Lage: http://www.forum-betreuung.de/rechts...hinnehmen.html. Wir haben letzten Endes Strafanzeige erstattet und Strafantrag (Anzeige reicht nicht!) gestellt. Das wurde von der Staatsanwaltschaft zwar alles eingestellt, aber vermutlich ist die liebe Verwandtschaft erst mal "geheilt". Das psychische Drama war bei meinem Freund das gleiche wie bei euch, es ist eben eine enorme Belastung. Er leidet übrigens unter einer Zwangsstörung und seine Wohnung ist das reine Chaos. Da darf auch keiner rein.

Man muss niemanden rein lassen. Euer Problem könnte aber sein/werden, dass zunächst jemand von der Betreuungsbehörde die Lage einschätzen soll. Das ist jemand mit psychologischen und psychiatrischen Durchschnittskenntnissen (jedenfalls kein Experte), wahrscheinlich immerhin jemand mit nicht ganz so vielen Vorurteilen wie der Durchschnitt. Je weiter ihr von dessen Erwartungen des "Normalen" abweicht, desto wahrscheinlicher wird derjenige dem Gericht mitteilen, dass eine Betreuung aus seiner Sicht zumindest sinnvoll erscheint. Damit ist aber nichts entschieden, sondern dann geht's zum Gutachter. Der beurteilt die Sache mit dem freien Willen - egal, wie die Wohnung aussieht.

Es besteht nach deiner Schilderung keine Gefahr, dass eine Betreuung eingerichtet wird. Im Idealfall würde aber schon der von der Betreuungsbehörde abwinken und ihr hättet keinen Stress mehr. Nur wenn der wegen Nichtbetreten der Wohnung und/oder Chaos meint, dass eine Betreuung nötig ist, habt ihr mehr Aufwand, um die Sache zu erledigen. Mehr ist es nicht, aber ärgerlich genug.

Ich würde - wenn sich jemand von der Betreuungsbehörde meldet - freundlich und sachlich mit ihm einen Termin außerhalb der Wohnung vereinbaren. Immer im Hinterkopf behalten, dass die Leute nur ihren Job machen und dass die Schikane (die das für euch bedeutet) von der Verwandtschaft kommt.

Liebe Grüße, Janina
Janina ist offline  
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Alt 23.07.2014, 01:48   #18
Lea
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Beiträge: 17
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Retourkutsche finde ich persönlich eher suboptimal.
Das was mir da am meisten Magenschmerzen bereitet ist die Vermutung dass die so etwas wieder und wieder versuchen könnten.
Die haben ein Ziel vor Augen, dass die mit aller Macht und um jeden Preis durchsetzen wollen.
Dazu ist ihnen fast jedes Mittel Recht. Es fielen auch schon Sätze wie :" Ich kann auch einfach mal die Tür eintreten und mit ein paar Müllsäcken im Flur stehen"!!
"Offiziell" war schon seit Monaten/Jahren niemand mehr hier in der Wohnung, da ich aber lange Zeit nie meine Oberwohnung abgeschlossen hatte, konnten die sich in meiner Abwesenheit öfters mal umschauen.
Und dann wurde iich mmer mal wieder auf "Mängel" drauf angesprochen. Regale anstatt Kleiderschrank, keine Gardinen vor dem Fenster, der Esstisch zu kaputt, die Lederbank zu abgewetzt.
Ich hab hier nur eine Zimmertür mit Glasscheibe als Wohnungseingng und dementsprechend nur ein einfaches Schloß.
Da ich Katzenbesitzerin bin und die Katzen gerne mal ihre Krallen an den Möbeln wetzen, wenn man nicht in der Wohnung ist, möchte Iich momentan kein neues Mobiliar anschaffen.
Lea ist offline  
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Alt 23.07.2014, 08:49   #19
EFB
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Ort: NRW
Beiträge: 661
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Und genau, weil die das immer wieder und immer wieder versuchen würden: Wohnung verkaufen, wegziehen. Punkt. (ganz private Meinung von mir, würde ich auch jedem Betreuten in der Situation als Lösungsalternative anbieten)
EFB ist offline  
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Alt 23.07.2014, 10:28   #20
fwu
Routinier
 
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hallo Traumwind,


ich argumentiere jetzt bewußt nicht von der rechtlichen Seite. Denn diese Seite müsstet Ihr vielleicht gegenüber der Justiz auch vertreten.

Das Problem ist, daß der Richter und in gewissem Maß auch der Sachverständige schlicht die Interpretationsmacht haben, festzulegen, was normal ist und was nicht.

Ich würde ganz einfach vor dem Besuch der Betreuungsbehörde die Wohnung aufräumen und wenn ich alles in Schränke und sonst wohin stopfen müsste.

Und dann würde ich dem menschen von der Betreuungsstelle nen Tee hinstellen und ein nettes Gesicht (zum bösen Spiel der Mutter) machen.

Die Gegenseite treibt doch Deine Freundin mit ihrem Gemaule von wegen Ordnung gerade in eine anscheinend höchst angespannte Situation.

Ihr müsst natürlich niemand in die Wohnung einlassen. Dann kommst zu einer Anhörung im Gericht, bei der dann der Gutachter dabei ist, siehe Thread "Zwangsvorführung".

Bringt nix , wenn es dann bei der Anhörung primär um den Zustand der Wohnung geht und der Gutachter zum Ergebnis kommt, daß hier eine Betreuung nicht wegen Wohnungsangelegenheiten erforderlich ist , sondern wegen Gesundheitsfürsorge, weil dringend ein psychiatrische Behandlung angezeigt ist.

Langfristig find ich den Vorschlag sinnvoll, die Wohnung zu vekaufen und wo anders hinzuziehen, wo die Mutter einfach keine
Kontrolle mehr ausüben kann , aber zu dem ENtschluß brauchts natürlich auch ne gewisse Menge Entschlußkraft und Energie.

fwu
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betreuung, betreuung abwehren, freier wille, messie, wohnung

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