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Zwangsweise Betreuung wegen unordentlicher Wohnung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwangsweise Betreuung wegen unordentlicher Wohnung? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Grüße liebe Forengemeinde. Mich beschäftigt ein Problem, welches mich eigentlich nur indirekt betrifft, mich aber dennoch beschäftigt. Ich bin dreiundzwanzig ...


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Alt 22.07.2014, 00:53   #1
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Frage Zwangsweise Betreuung wegen unordentlicher Wohnung?

Grüße liebe Forengemeinde.

Mich beschäftigt ein Problem, welches mich eigentlich nur indirekt betrifft, mich aber dennoch beschäftigt.

Ich bin dreiundzwanzig Jahre alt und lebe mit meiner vierundvierzigjährigen Freundin in deren Eigentumswohnung, welche ihr vor dreizehn Jahren von ihrer Mutter überschrieben wurde.
Die Mutter hat ihre Wohnung unter uns und nebenan wohnt noch die Schwester in ihrem Haus.

Als ich vor zwei Jahren mit meiner Freundin zusammenzog, hatte die Familie zuvor gerade eine Betreuung angeregt, ohne wirklich zu wissen, was diese eigentlich bedeutet.
Meine Freundin ist leicht depressiv und damals hat sich dies etwas im Haushalt wiedergespiegelt, der schlicht nicht ordentlich geführt wurde.
Es lagen aber keine weiteren Auffälligkeiten vor und bis auf den Haushalt und Arbeitslosigkeit nach der Entlassung in der Firma, die ihr nach fünfzehn Jahren aufgrund von Stellenabbau kündigte, hat sie ihr Leben ganz normal gelebt.

Nachdem das Gutachten ihr damals bescheinigte, dass sie geistig zurechnungsfähig und im Stande wäre, ihren freien Willen zu äußern, wurde die Betreuung schließlich nicht eingerichtet, da dies gegen den bekundeten Willen, sofern der Betroffene diesen äußern kann, ja nicht rechtskonform gewesen wäre.

Nun haben die Mutter und Schwester nach zwei Jahren schon wieder vor, eine Betreuung anzuregen, da sich der Zustand der Wohnung nicht verbessert hat.
Ich habe eine Zeit versucht, mich allein darum zu kümmern, jedoch habe auch ich derzeit ein paar Angelegenheiten zu regeln, die viel Energie einfordern.
So muss ich zugeben, inzwischen auch resigniert zu haben, was den Haushalt angeht.
Allerdings ist das, was die beiden Verwandten meiner Freundin eigentlich wollen, nicht das, wofür man eine Betreuung einrichten müsste.
Was ihnen vorschwebt, beträfe eher jemanden vom Sozialdienst, der hier in die Wohnung kommt und wöchentlich mit uns aufräumt.

Man muss dazu sagen, dass die beiden Frauen nicht aus liebevoller Sorge, Nächstenliebe oder anderweitigen sozialen Beweggründen ständig die Betreuung anregen, da sie sich ansonsten überhaupt nicht für meine Freundin oder deren Wohl interessieren!

Sie gratulieren ihr nicht einmal zum Geburtstag, grüßen sie nicht, wenn sie ihr begegnen und machen sie, wenn sie überhaupt mit ihr sprechen, nur verbal auf das Äußerste herunter oder drohen ihr.
Sie sind auch ansonsten sehr rabiat in ihrem Vorgehen: sie drohen uns an, die Wohnungstür einzutreten und gegen unseren Willen einzudringen und mit Müllsäcken auf ihre Art sauberzumachen, uns in Betreutes Wohnen zu zwingen oder ähnliche nette Dinge.
Vor zwei Jahren haben sie heimlich in der Abwesenheit meiner Freundin die Wohnung ausgeräumt, wobei sie auch nützliche Gegenstände wie etwa Kleidungsstücke oder Bücher, einfach weggeworfen haben. Meine Freundin vermisst einige Sachen heute noch.

Ich sehe ja selber, dass das mit dem unordentlichen Haushalt ein Problem ist, und dass wir da mal etwas ändern müssten. Aber müssen wir uns deswegen ständig bedrohen und bevormunden lassen?
Dazu muss noch gesagt werden, dass keiner von uns beiden psychisch krank ist.
Das Gutachten vor zwei Jahren hat meiner Freundin diese leichten depressiven Epidsoden als ohne Krankheitswert beschrieben und auch ich habe aufgrund einer transsexuellen Laufbahn bereits zwei Gutachten über mich ausstellen lassen müssen, welche mir geistige Zurechnungsfähigkeit und normale psychische Entwicklung bescheinigen.
Da gesetzlich vorgeschrieben, bin ich aufgrund bereits erwähnter Angelegenheit in einer Gesprächstherapie und habe meine Sorgen und den damit entstehenden Stress wegen dieser ganzen Betreuungssache, auch schon einmal bei meiner Therapeutin angesprochen und laut ihrer Aussage, ist eine nicht ordentlich geführte Wohnung allein, kein ausreichender Grund für die Einrichtung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen.

Die Mutter und die Schwester fühlen sich aber im alleinigen Recht und gehen davon aus, dass sie, indem sie nun erneut die Betreuung anregen, alles so bekommen werden, wie sie es sich vorstellen. Nach deren Vorstellungen sollte uns der Betreuer am besten auch noch wie einem Kind vorschreiben, wann wir schlafenzugehen haben, was wir essen dürfen, wann wir aufstehen sollen oder dass wir bitteschön endlich Gardienen aufzuhängen haben. Daher bin ich nun trotzdem verunsichert.

Haben wir irgendeine Möglichkeit, uns dagegen zu wehren, außer direkt einen Anwalt einzuschalten, was aufgrund des Antrags auf Kostenübernahme bei Gericht, wieder unnötiger Papierkram wäre?

Und ist es rechtlich vertretbar, dass die Schwester uns androht, unsere Wohnungstür einzutreten, bzw. zu beschädigen, um sich mit Gewalt Zugang zu verschaffen? Wir schließen diese nämlich ab, da die sonst hier reinkommen und machen würden, wie es ihnen gefällt. Wie es uns dabei geht, interessiert die nicht, und ob meine Freundin hier Hausrecht hat oder dass wir überhaupt Rechte haben, schon gar nicht.

Reichen eine unsaubere Wohnung und das momentane Fehlen von Erwerbstätigkeit aus, um sie oder sogar uns beide gegen unseren Willen betreuen zu lassen?
Da die Mutter als Aufgabenkreis u.a Wohnungsangelegenheiten einrichten lassen will, was ja beinhalten würde, dass der Betreuer, sofern er Einwilligungsvorbehalt bekommen würde, meiner Freundin die Wohnung wegnehmen, bzw. den Haushalt auflösen lassen könnte, liegt für mich auch noch ein wenig die Frage im Raum, ob sie dadurch erreichen will, wieder an diese Wohnung zu gelangen, weil sie es vermutlich bereut, ihrer Tochter diese vermacht zu haben (da sie eben nicht so geführt wird, wie es ihrer Vorstellung nach sein sollte).

Wir regeln alle rechtlichen Angelegenheiten bisher immer selbst und das auch ohne Probleme.
Arztbesuche nimmt jeder von uns selbstständig wahr, organisiert sich Termine eigenständig, meine Freundin fährt unfallfrei Auto, wir sind nicht verwahrlost oder verwirrt, sind gepflegt, essen genug, nehmen keine Drogen, rauchen nicht, ich fahre viel Fahrrad, trinke keinen Alkohol, meine Freundin selten mal ein Bier am Wochenende vor dem Abendfernsehen. Wir sind ebenfalls beide in der Lage, unsere Gedanken klar zu formulieren und Begebenheiten sorgsam abzuwägen.
Es ist letztendlich eben nur der Zustand der Wohnung, was als „nicht normal“ anzusehen sein könnte.
Wir haben auch beide Einsehen, dass die Wohnungssituation kein Optimum ist.
Aber diese Betreuung der Erziehung wegen, halte ich trotzdem für überflüssig.

Für Ratschläge in jeder Form wäre ich euch wirklich dankbar, da wir, wenn irgendwie möglich, die zwangsweise Einrichtung einer Betreuung gerne verhindern würden.
Wegen der Wohnung könnten wir eventuell ehrliche Unterstützung gebrauchen, die uns einfach beim Aufräumen und Säubern zur Hand geht.
Jedoch keinen rechtlichen Vertreter, da wir unsere rechtlichen Angelegenheiten wie bereits erwähnt, problemlos seit unserer Volljährigkeit selbst besorgen.

Vielen Dank für die Zeit, die ihr euch genommen habt.

Traumwind

Traumwind ist offline  
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Alt 22.07.2014, 02:24   #2
Forums-Azubi-Anwärter
 
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Also dass, was Du da beschreibst, reicht nie und nimmer für eine Betreuung und schon gar nicht für einen Einwilligungsvorbehalt.

Hab das grad bei ner Freundin durch. Sie ist schwerbehindert, Hände und Füße stark deformiert, hört und sieht nicht besonders gut, aber sie kommt gut im Alltag zurecht und wenn si weirklich mal Hilfe braucht, dann fragt se halt mal Nachbarn oder Freunde.

Die Eltern haben zu Lebzeiten ein großes Haus gebaut. nachdem ihr Vater gestorben ist, ist sie mit Ihrer Mutter in die Einliegerwohnung gezogen,die große Wohnung ist seitdem vermietet. Die Eltern haben sichergestellt, dass meine Freundin finanziell abgesichert ist und das niemand sie aus dem Haus vertreiben kann. DAs gefällt ihren Brüdern nicht und nachdem die Mutter jetzt verstorben ist, sahen sie ihre Chance gekommen. Einer der beiden regte iene Betreuung an. Begründung: Wenn es mal Probleme mit den Mietern gebe, könne seine Schwester das nicht regeln........Meine Freundin legte der Richterin gleich mal ihre Vorsorgevollmacht vor. Diestaunte nicht schlecht unter anderm über ihre wunderschöne Handschrift und fragte nach wenigen Minuten, ws si dort eigentlich soll. Zm Schluß gab es noch eine kleine Beratung zum Thema Vorsorgeregister für meine Freundin. Und der Bruder ist jetzt sauer, weil er noch irgenwelche Gerichtsgebühren zahlen darf.
Kerstin_K ist offline  
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Alt 22.07.2014, 07:12   #3
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Registriert seit: 20.07.2014
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Zitat:
Zitat von Kerstin_K Beitrag anzeigen
Und der Bruder ist jetzt sauer, weil er noch irgenwelche Gerichtsgebühren zahlen darf.
Das wäre ja schön, wenn diese Schwester und Mutter für die Gerichtskosten irgendwie aufkommen müssten.
Dann würden sie es vielleicht nicht alle zwei Jahre versuchen.
Aber die Rechtslage, was dieses Betreuungssystem angeht, ist ja so intelligent ausgelegt, dass jeder Mensch für irgendwelche anderen Leute diese Betreuung anregen kann.
Im Prinzip kann man ja schlicht weg aus Rache für die angefahrene Katze oder den umgekippten Mülleimer auf der Einfahrt, für den verursachenden Nachbarn eine Betreuung anregen.

Ob die Anregung wirklich begründet werden kann, spielt ja keine Rolle. Der Betroffene muss auf jeden Fall zum Gutachter und sich von Richter einschätzen lassen, ob er möchte oder nicht. Ich habe das ja damals schon einmal mit meiner Maus mitgemacht und es hat uns beide mitgenommen, vor allem die Ungewissheit, ob man ein freier Mensch bleibt oder nicht.
Mir fehlt da irgendwie ein wenig etwas, was den Missbrauch dieser Anregungsmöglichkeit eindämmt.

In unserem Fall empfinde ich es irgendwo als Missbrauch und fühle mich von der Schwester und der Mutter einfach denunziert, veralbert und vorgeführt.
Zumal die ja selber schon in anderen Worten ausgesprochen haben, dass sie uns quasi nur nach ihren Vorstellungen erziehen wollen.

Meine Freundin würde den bestellten Betreuuer ohnehin nicht in die Wohnung lassen.
Das heißt, da müsste das Gericht dann noch extra ein Urteil aussprechen, was der Person gestatten würde, die Wohnung auch gegen ihren /unseren Willen zu betreten.

Nun ja, in vier Stunden findet das Gespräch beim SkF statt, auf das ich mich einlassen musste, um die Schwester erst einmal davon abzuhalten, die Anregung einzureichen. Mal schauen, ob die Person dort auch ein Ohr für unsere Rechte hat, oder sich nur von der Schwester bequatschen lässt, die uns hinstellt, als wären wir geistig wirr und nicht mehr in der Lage, unsere Angelenheiten zu regeln.
Ich schreibe euch dann, wie es gelaufen ist.

Lieben Gruß,

Traumwind


Geändert von Traumwind (22.07.2014 um 07:18 Uhr)
Traumwind ist offline  
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Alt 22.07.2014, 08:44   #4
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Guten morgen und beruhige dich zuerst einmal.

Zitat:
Reichen eine unsaubere Wohnung und das momentane Fehlen von Erwerbstätigkeit aus, um sie oder sogar uns beide gegen unseren Willen betreuen zu lassen?
dazu kann ich dir sagen: das reicht bei Weitem nicht aus. Du hast völlig unötige Ängste was das betrifft. Die Voraussetzung für die Einrichtung einer Betreuung ist das Vorliegen einer körperlichen oder geistigen Krankheit- davon ist bei Dir/euch meilenweit nichts zu erkennen wenn man deine Schilderung liest.

Zitat:
Ob die Anregung wirklich begründet werden kann, spielt ja keine Rolle.
Das ist nicht richtig denn die Anregung wird nach dem neuen Gesetz zur Stärkung der Betreuungsbehörden erst mal ziemlich umfassend geprüft, von der Betreuungsstelle nämlich.
Nach diesem neuen Gesetz ist die Betreuungsstelle verpflichtet zu sehen ob nicht andere, sehr viel niedrige Hilfen, eine Betreuung erübrigen können.

Zitat:
Der Betroffene muss auf jeden Fall zum Gutachter und sich von Richter einschätzen lassen, ob er möchte oder nicht.
Bis dahin ist wie oben beschrieben inzwischen noch ein weiterer Weg als früher, nur Mut.

Einen Tip für euer Wohnungsproblem hätte ich evtl. Wende dich an einen Anbieter für Betreutes Wohnen in eurer Stadt oder Gemeinde, oftmals ist das die Caritas z.B. Die Teilnahme am Betreuten Wohnen ist auch an gewisse Voraussetzungen gebunden aber darüber müsstet ihr euch direkt vor Ort beraten lassen.

Eure Lebenkonstellation mit 20 Jahren Altersunterschied, Transexualität usw. ist nicht für jeden nachvollziehbar und wird wahrscheinlich immer wieder auf blöde Widerstände stossen aber davor müsst ihr keine allzugrosse Angst haben und sie euch auch nicht machen lassen. Drohungen wie, Türen einzutreten sollte man unbedingt bei der Polizei zur Anzeige bringen, das geht deutlich zu weit.

Zitat:
uns in Betreutes Wohnen zu zwingen
Vielleicht hast du, und auch die "netten" Verwandten einfach nur falsche Vorstellungen vom Betreuten Wohnen.Ich kann dir nur dazu raten. Dort findet man Hilfe bei der Bewältigung des Alltags ohne das diese Hilfe einem übergestülpt wird. Dafür sollte man sich den Anbieter genau anschauen und seine Vorstellungen deutlich äussern, dann klappt das auch.

Zitat:
Das wäre ja schön, wenn diese Schwester und Mutter für die Gerichtskosten irgendwie aufkommen müssten.
wer tatsächlich sinnlos oder aus Boshaftigkeit eine Betreuung anregt kann zu den Kosten herangezogen werden. Das ist aber meinem Wissen nach nicht allzu oft der Fall da es sehr schwer ist zwischen gutgemeinter und boshafter Hilfe zu entscheiden.

Keine Bange, ihr müsst euch nicht ständig verteidigen, Gruss.
Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.07.2014, 10:21   #5
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Guten Morgen Michaela.

Erst einmal danke für deine aufmunternde Antwort, die hat mir doch ein bisschen Mut gegeben.

Wir fahren nun gleich mit der "lieben" Schwester zu diesem SkF und mir wurde auch von meiner Therapeutin geraten, dort auch meine bzw. unsere Ansichten zur Situation zur Sprache zu bringen. Dies werde ich bestmöglich versuchen, sofern es die Präsenz der Schwester zulässt.

Bezüglich der Drohung des Eintretens der Wohnungstür: ich habe ihr ja schon gesagt gehabt, dass das rechtlich wohl nicht in Ordnung ist, aber wie schon geschrieben, nimmt die unsere Rechte nicht ernst und meinte nur spöttisch, dass meine Freundin sie doch anzeigen solle. Entweder nimmt sie dahingehend die Gesetze und unsere Rechte wirklich nicht für voll, oder es ist ihr schlicht egal. So genau weiß ich das auch nicht, so wirklich reden kann man mit der Frau ja nicht. Es seidenn, man sagt zu allem "ja" und "amen", was sie von einem möchte.

Bin wirklich gespannt, wie nun das Gespräch verläuft und erhoffe mir im Optimalfall, dass die Sozialarbeiterin dort auch die Schwester in ihren ungezähmten Vorhaben mal ein wenig dämpft und ihr auch unsere Rechte in diesem Fall einräumt.

Das Einzige, was mich überhaupt so verunsichert, ist halt diese enorm dominante Brachialität von den beiden. Die überrennen einen quasi mit ihren ganzen Aussagen und Drohungen. Aber vielleicht ist das auch so von ihnen gewollt, damit wir uns gar nicht erst wehren (können).

Liebe Grüße,

Traumwind
Traumwind ist offline  
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Alt 22.07.2014, 13:20   #6
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So, da bin ich wieder.

Das Gespräch mit der netten Dame vom SkF war eigentlich ganz freundlich, sie war sehr ruhig und hat uns die Hilfe der Wohnhilfe erklärt und angeboten.

Die Schwester war, wie zu erwarten, sehr dominant und uneinsichtig, hat meine Freundin nur wieder mit sinnlosen Vorwürfen, z.T. aus der Kindheit von angeblicher Unordnung im gemeinsamen Kinderzimmer, bombadiert.
Schließlich hat sie das nicht mehr ausgehalten und hat den Raum verlassen.

Ich habe dann versucht, da irgendwie halbwegs neutral zu bleiben, um die Schwester nicht noch weiter aufzuregen, habe ihr allerdings auf diplomatische Weise versucht zu erklären, dass sie und die gemeinsame Mutter irgendwo mitverantwortlich dafür sind, dass es meiner Freundin momentan nicht so gut geht. Von der Meinung, meine Freundin unter Betreuung stellen zu müssen, wenn sich der Zustand der Wohnung nicht ändert, ist sie weiterhin nicht einen Zentimenter abgewichen.

Sie hat dann auch noch behauptet, meine Freundin habe ja autistische Züge. Dies habe ich sofort dementiert und das von der Schwester begründete "niemanden an sich ranlassen" auf leichte Depressionen abgemildert und auf die Tatsache, dass diese Schwester wirklich verdammt viel psychischen Druck auf meine Freundin ausübt. Die Frau hat Haare auf den Zähnen.

Davon wollte die Schwester aber dann auch nichts wissen und überhaupt, war sie kaum einsichtig, dass ihr Verhalten nicht hilfreich ist, fordert aber Einsicht von meiner Freundin, dass sich sich von denen "helfen" lassen soll.
Da mit den beiden Damen sowieso kein vernünftiges Gespräch möglich ist, bei dem auch mal unsere Meinungen, Rechte und Gefühle Gehör finden und die der festen Ansicht sind, dass man meine Freundin einfach überhören und bevormunden kann, bin ich mittlerweile echt soweit, dass ich mir denke: "Dann schickt halt wieder einen Antrag ab, ihr macht es doch ohnehin."
Nur, weil Mutter und Schwester der Meinung sind, dass meine Freundin angeblich krank sei, heißt das ja nicht unbedingt, dass der vom Gericht bestellte Gutachter dies auch so sieht. Oder?

Die wird uns damit jetzt ewig unter Druck setzen und wenn ich es nicht schaffe, meine Freundin zu überreden, diese Wohnhilfe zu beantragen die sie derzeit nicht möchte, dann flattert so oder so wieder so ein tolles Zettelchen in unseren Postkasten, dass Betreuung angeregt wurde.
Dann nehme ich das lieber jetzt direkt in Angriff...

Ich könnte noch Allesmögliche schreiben.
Da ich jedoch meine Fassungslosigkeit über diese Kaltherzigkeit und Brachialität, kaum in Worte fassen kann, ordne ich erst einmal meine Emotionen im Kopf.

Wie kann man einen Menschen nur so fertigmachen, bis er irendwann wirklich psychisch kaputt ist, nur um seine Ideale durchzusetzen?

Da fällt einem selbst als harmoniegeleitetem Diplomaten nichts mehr ein.

Lieben Gruß,

Traumwind

Geändert von Traumwind (22.07.2014 um 13:22 Uhr)
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Alt 22.07.2014, 14:15   #7
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Na bitte, deiner Schilderung nach scheint es nicht zu schlecht gelaufen zu sein da ja jetzt auch eine Aussenstehende sich ein Bild von der Angehörigen machen konnte. Positiv wird das nicht sein wenn deine Schilderung des Gesprächs den Hergang genau wiedergibt.

Das folgende schreibe ich mal deiner Aufgeregtheit zu:
Zitat:
dass meine Freundin angeblich krank sei, heißt das ja nicht unbedingt, dass der vom Gericht bestellte Gutachter dies auch so sieht. Oder?
denn ich hatte dir geschildert was lange vor dem Gutachter inzwischen kommt, nämlich die Stellungnahme der Betreuungsbehörde ohne die seit dem 1.7. nichts mehr geht.

Wenn diese Gespräche sich dann ebenso abspielen wie das Gespräch heute habt ihr sicherlich gar nichts zu befürchten.
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.07.2014, 15:22   #8
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Ich bin ein wenig aufgewühlt von der ganzen Sache, das stimmt.
Ich bitte um Nachsicht.

Wie verläuft denn das dann genau mit dieser Beträuungsbehörde? Das Gespräch heute war ja nur der SkF in der Caritas, da ging es lediglich um die Information über Wohnhilfe, die aber freiwillig wäre.

Kenne das nur von 2012, wie es da verlief, nachdem sie die Betreuung angeregt hatten.

Spricht dann jemand von dieser Betreuungsbehörde mit uns und/oder mit der Schwester über die Anregung?
Also machen die sich sozusagen einen Eindruck vorab von den Menschen und wenn die ggf. den Eindruck haben, dass der Betroffene keine Betreuung benötigt, kann der Richter dann auch ohne das psychiatrische Gutachten entscheiden, dass selbige nicht eingerichtet wird?

Und kämen die zum Gespräch zu einem nach Hause, oder könnte man dort auch hinfahren?
Weil das wahrscheinlich nicht gerade hilfreich für uns wäre, wenn die sehen, dass die Wohnung eben unordentlich ist und sich am Ende doch noch etwas dabei denken.

Sonnige Grüße,

Traumwind

Traumwind ist offline  
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Alt 22.07.2014, 16:48   #9
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Zitat:
Spricht dann jemand von dieser Betreuungsbehörde mit uns und/oder mit der Schwester über die Anregung?
genau

Zitat:
Also machen die sich sozusagen einen Eindruck vorab von den Menschen und wenn die ggf. den Eindruck haben, dass der Betroffene keine Betreuung benötigt,
dann teilen sie das dem Richter genauo mit und der wird mit der grössten Wahrscheinlichkeit keineBetreuung einrichten.
Ein Problem könnte allerdings darin bestehen, dass die Sippschaft daraufhin noch wilder wird.

Zitat:
Und kämen die zum Gespräch zu einem nach Hause, oder könnte man dort auch hinfahren?
Das wird individuell vereinbart. Da bei euch dann allerdings schon negative Vorinformationen geliefert wurden wird die Betreuungsstelle sich vielleicht? wahrscheinlich? selbst vom Zustand überzeugen wollen.
Macht euch da nicht allzu viel draus und betont, dass ihr euch deswgen ja schon an das betreute Wohnen gewandt habt. Noch besser wäre, diese Massnahme hätte bis dahin schon begonnen, dann könntet ihr weiterhin unbesorgt bleiben.
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.07.2014, 18:25   #10
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
genau


dann teilen sie das dem Richter genauo mit und der wird mit der grössten Wahrscheinlichkeit keineBetreuung einrichten.
Ein Problem könnte allerdings darin bestehen, dass die Sippschaft daraufhin noch wilder wird.


Das wird individuell vereinbart. Da bei euch dann allerdings schon negative Vorinformationen geliefert wurden wird die Betreuungsstelle sich vielleicht? wahrscheinlich? selbst vom Zustand überzeugen wollen.
Macht euch da nicht allzu viel draus und betont, dass ihr euch deswgen ja schon an das betreute Wohnen gewandt habt. Noch besser wäre, diese Massnahme hätte bis dahin schon begonnen, dann könntet ihr weiterhin unbesorgt bleiben.
Das verstehe ich nun nicht, wenn mir die meisten Informationsquellen bisher vermittelt haben, dass eine unordentliche Wohnung allein nicht ausreicht, um eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen einzurichten.

Also kann es dann doch sein, dass sie oder wir die Betreuung gegen unseren Willen erhalten, wenn die sich die Wohnung anschauen?
Ich dachte, dafür müssten psychiatrische und /oder körperliche Behinderungen bzw. Erkrankungen vorliegen.

Und die Wohnungshilfe (es ging nicht um betreutes Wohnen) möchte meine Freundin nicht, d.h., dass es da schwer wird, mit dem "bis dahin schon begonnen" haben.
Das liest sich gerade so, dass wir nur, wenn sie sich jetzt quasi dem Druck der Schwester fügt, vor der zwangsweisen Betreuung verschont werden können.

Mal abgesehen davon, dass sie hier freiwillig schon erst recht keinen Richter oder Mitarbeiter der Betreuungsbehörde reinlassen wird.
Ich kenne mittlerweile ihre Reaktionen auf "Eindringlinge" in die Wohnung.

Gibt es denn für uns, beziehungsweise für sie in erster Linie, da sie momentan keine Hilfe von außerhalb möchte (was eigentlich ja auch ihr Recht ist, da die Wohnung ihr Eigentum ist und momentan auch nicht von Fremdgefährdung die Rede sein kann), keine Möglichkeiten, eine Betreuung gegen den Willen abzuwenden, ohne dass sie /wir uns den "Bedingungen" von außen fügen?
Könnte uns ein Anwalt helfen? Die "Beklagten" in so einem Fall müssten da ja auch irgendwie Rechte haben, dagegen vorzugehen, wenn sie nicht damit einverstanden sind bzw. es als Unrecht sehen.

Wie gesagt, es geht hierbei nur um eine unordentliche Wohnung.
Die Bewohner (wir) sind nicht in einem verwahrlosten Zustand, trunksüchtig, verwirrt, von Psychosen geplagt oder dergleichen.

Und laut Gesetz darf doch keine Betreuung gegen den freien Willen eingerichtet werden.
(?)

Wir möchten einfach nur harmonisch und in Frieden hier leben können, ohne, dass man uns in unsere Lebensorganisation reinredet oder sie uns vorschreibt. Okay, die Wohnung mag momentankein Idealbild für ein geordnetes Leben in dieser Gesellschaft dastellen, aber m.M. nach, wäre das hier kein gerechtfertigter Fall für die Einrichtung einer Betreuung.
Das Ganze ist schlicht eine Schikane von den beiden Verwandten, weil denen einfach unser Lebensstil nicht passt, insbesondere unsere Katzen mögen sie überhaupt nicht. Wie ich das schon schrieb, die verfolgen damit andere Ziele, als uns wirklich zu helfen.


Aber gut, im Prinzip können wir nur das tun, was wir vor zwei Jahren auch getan haben: versuchen, die Zuständigen davon zu überzeugen, dass wir /sie unseren /ihren freien Willen äußern können /kann und dann abwarten, was passiert.
Wenn alles schiefgeht, kann man ja noch Einspruch einlegen, spätestens dann werde ich uns rechtlichen Beistand organisieren, auch wenn wir den eigentlich momentan nicht bezahlen können.
Ja, ich weiß, man kann bei Gericht eine Kostenübernahme beantragen. Ist aber auch wieder Papierkram und Gelaufe, was ich mir gern ersparen würde.

Liebe Grüße,

Traumwind

Geändert von Traumwind (22.07.2014 um 18:47 Uhr)
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