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Perspektivsuche nach Suizidversuch

Dies ist ein Beitrag zum Thema Perspektivsuche nach Suizidversuch im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer, ich möchte Euch gerne einen Fall vorstellen in der Hoffnung, Ihr habt eine Lösungsidee bzw. einen guten Tipp: ...


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Alt 22.07.2014, 10:47   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 473
Standard Perspektivsuche nach Suizidversuch

Liebe Teilnehmer,

ich möchte Euch gerne einen Fall vorstellen in der Hoffnung, Ihr habt eine Lösungsidee bzw. einen guten Tipp:

Betreuung habe ich nach Suizidversuch eines 58jährigen Herrn übernommen. Dieser kündigte offenbar vor einem knappen Jahr sein Arbeitsverhältnis auf Anraten seiner Hausärztin wegen gesundheitlichen Problemen (diese Version bekam ich von Angehörigen geschildert).

Betreuter kommt nun nicht mehr mit seinem geringeren Einkommen zurecht. Seit 3 Monaten wurde keine Miete bezahlt und die Leasingraten des Autos auch schon ein Monate nicht mehr.
Da er die Tilgungsrate zu einem Vergleich über 6.000 € mit seinem Vermieter nicht bezahlte wird nun der geschuldete Betrag von 14.000 € fällig. Nun sollte er in den Alg II - Bezug gehen.
Dieses waren anscheinend die Suizidmotive.

Betreuter liegt noch auf der Intensivstation, die gesundheitliche Prognose ist gut.
Was kann ich tun, um ihn von seinem (gar nicht so hohen) Schuldenberg zu bekommen, um das Suizidmotiv zu entschärfen?

Gibt es so etwas wie Stiftungsgelder für suizidale Menschen (in Form von Krediten)?


Schöne Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 22.07.2014, 16:37   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 164
Standard

Hallo Klima,

das wichtigste ist meiner Meinung nach, sofort einen Antrag auf ALG II zu stellen, damit überhaupt ein Einkommen vorhanden ist. Gleich ein Anschreiben der Hausärztin dazu legen damit ersichtlich wird, dass er nicht schuldhaft in die Arbeitslosigkeit gekommen ist. Mit einem Bescheid des Jobcenters kannst Du dann den Vermieter anschreiben mit der Bitte auf sehr kleine Ratenzahlung. Läst er sich darauf nicht ein, wäre eine eidesstattliche Versicherung auch eine Möglichkeit.Die Suizidmotive zu entschärfen, wird durch Betreuung wohl kaum möglich sein. Kredite aufnehmen, auch durch eine Stiftung (eine solche wird es wohl nicht geben) für suizidale Menschen halte ich nicht für sinnvoll.

Alles Gute
Hanne
Hanne ist offline  
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Alt 22.07.2014, 17:51   #3
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Ich würde versuchen, ihm zu erklären, daß zig Tausende mit Hartz 4 über die Runden kommen müssen und wie das mit den Schulden abläuft, alle zwei Jahre Vermögensauskunft, P-Konto.

Ich würde auch mit Ärztin Kontakt aufnehmen, welche gesundheitlichen Ursachen für die Kündigung ebstanden haben.
Gibts einen Zusammenhang mit dem Suizidvesuch ?

Wären da nicht vielleicht Ansatzpunkte für ne Erwerbsunfähigkeitsrente ???

Auto würde ich irgendwie sofort an die Leasingfirma zurückgeben und sicherheitshalber Einwilligunsgvorbehalt beantragen .
Ansatzweise "Verschwendung", wenn er die Miete nicht zahlt.
fwu ist offline  
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Alt 22.07.2014, 18:07   #4
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

Eine Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen? Die Hausärztin gehört verklagt!!

An dieser Stelle würde ich genauer hinschauen. Üblicherweise nehmen kranke Arbeitnehmer so lange einen Krankenschein nach dem anderen, bis der Arbeitgeber eine Aufhebung nahelegt. Z. T. mit Abfindung. / oder Verrentung wegen Erwerbsunfähigkeit.

Ein häufiger Grund, dass ältere Arbeitnehmer wider besseres Wissen einfach hinschmeissen ist Mobbing am Arbeitsplatz. Passiert übrigens sehr oft..

Was ist mit ALG I Antrag parallel? Könnte trotz Sperre wegen Eigenkündigung sinnvoll sein. Wenn nicht arbeitsfähig, dann Erwerbsunfähigkeitsrente. Aber, wie die anderen schon sagen, ALG II Antrag auf jeden Fall.
EFB ist offline  
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Alt 22.07.2014, 21:04   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
Standard

Hallo zusammen,
dazu
Zitat:
Zitat von EFB Beitrag anzeigen
Eine Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen? Die Hausärztin gehört verklagt!!
ein kleiner Einwurf: selbst die AA hat dafür ein Formular. Muss der Arzt ausfüllen, dann geht es ohne Sperrfrist. Ob hier nun grob fahrlässig be/gehandelt wurde lässt sich ohne die genauen Umstände nicht feststellen. Die Frage ist ja auch, ob er nach der Kündigung in der Lage war, sich zu bewerben. Wenn ja haben ihm ja mindestens 15 Monate ALG I zugestanden, sind die schon rum? Alles Weitere wurde ja schon vorgeschlagen.
Beste Grüße
Andrew
__________________
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin
Andrew ist offline  
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Alt 25.07.2014, 20:03   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.07.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 12
Standard @ EFB

[QUOTE=EFB;81765]Eine Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen? Die Hausärztin gehört verklagt!!

Auch hier ein kleiner Einwurf: als ich nach fast 25 Jahren Schwesterntätigkeit einfach nicht mehr konnte und wollte, habe ich über ein Attest des HA ohne Sperrfrist ALGI erhalten bzw. eine Weiterbildung/Quali. Ich bin sehr der Ansicht, dass man eine Arbeit, die einem nicht guttut, nicht um jeden Preis weitermachen muss.
SuSa ist offline  
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Alt 26.07.2014, 09:18   #7
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

@susa

Natürlich, du hast völlig Recht.

Ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, keine Eigenkündigung ohne Absicherung: d.h. Attest bei AfA. Oder Krankschreibung und Kündigung durch AG in Kauf nehmen. Ich habe auch schon Fälle erlebt, wo die Betroffenen so am Ende waren, dass sie nur noch ans Wegkommen dachten, im Sinne von "Ende mit Schrecken", so las sich für mich der Beginn des Threads, aber vielleicht habe ich das ja nur interpretiert...

Geändert von EFB (26.07.2014 um 09:23 Uhr)
EFB ist offline  
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