Dies ist ein Beitrag zum Thema Perspektivsuche nach Suizidversuch im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer,
ich möchte Euch gerne einen Fall vorstellen in der Hoffnung, Ihr habt eine Lösungsidee bzw. einen guten Tipp:
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#1 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 473
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Liebe Teilnehmer,
ich möchte Euch gerne einen Fall vorstellen in der Hoffnung, Ihr habt eine Lösungsidee bzw. einen guten Tipp: Betreuung habe ich nach Suizidversuch eines 58jährigen Herrn übernommen. Dieser kündigte offenbar vor einem knappen Jahr sein Arbeitsverhältnis auf Anraten seiner Hausärztin wegen gesundheitlichen Problemen (diese Version bekam ich von Angehörigen geschildert). Betreuter kommt nun nicht mehr mit seinem geringeren Einkommen zurecht. Seit 3 Monaten wurde keine Miete bezahlt und die Leasingraten des Autos auch schon ein Monate nicht mehr. Da er die Tilgungsrate zu einem Vergleich über 6.000 € mit seinem Vermieter nicht bezahlte wird nun der geschuldete Betrag von 14.000 € fällig. Nun sollte er in den Alg II - Bezug gehen. Dieses waren anscheinend die Suizidmotive. Betreuter liegt noch auf der Intensivstation, die gesundheitliche Prognose ist gut. Was kann ich tun, um ihn von seinem (gar nicht so hohen) Schuldenberg zu bekommen, um das Suizidmotiv zu entschärfen? Gibt es so etwas wie Stiftungsgelder für suizidale Menschen (in Form von Krediten)? Schöne Grüße Klima |
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#2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 164
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Hallo Klima,
das wichtigste ist meiner Meinung nach, sofort einen Antrag auf ALG II zu stellen, damit überhaupt ein Einkommen vorhanden ist. Gleich ein Anschreiben der Hausärztin dazu legen damit ersichtlich wird, dass er nicht schuldhaft in die Arbeitslosigkeit gekommen ist. Mit einem Bescheid des Jobcenters kannst Du dann den Vermieter anschreiben mit der Bitte auf sehr kleine Ratenzahlung. Läst er sich darauf nicht ein, wäre eine eidesstattliche Versicherung auch eine Möglichkeit.Die Suizidmotive zu entschärfen, wird durch Betreuung wohl kaum möglich sein. Kredite aufnehmen, auch durch eine Stiftung (eine solche wird es wohl nicht geben) für suizidale Menschen halte ich nicht für sinnvoll. Alles Gute Hanne |
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#3 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Ich würde versuchen, ihm zu erklären, daß zig Tausende mit Hartz 4 über die Runden kommen müssen und wie das mit den Schulden abläuft, alle zwei Jahre Vermögensauskunft, P-Konto.
Ich würde auch mit Ärztin Kontakt aufnehmen, welche gesundheitlichen Ursachen für die Kündigung ebstanden haben. Gibts einen Zusammenhang mit dem Suizidvesuch ? Wären da nicht vielleicht Ansatzpunkte für ne Erwerbsunfähigkeitsrente ??? Auto würde ich irgendwie sofort an die Leasingfirma zurückgeben und sicherheitshalber Einwilligunsgvorbehalt beantragen . Ansatzweise "Verschwendung", wenn er die Miete nicht zahlt. |
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#4 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Eine Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen? Die Hausärztin gehört verklagt!!
An dieser Stelle würde ich genauer hinschauen. Üblicherweise nehmen kranke Arbeitnehmer so lange einen Krankenschein nach dem anderen, bis der Arbeitgeber eine Aufhebung nahelegt. Z. T. mit Abfindung. / oder Verrentung wegen Erwerbsunfähigkeit. Ein häufiger Grund, dass ältere Arbeitnehmer wider besseres Wissen einfach hinschmeissen ist Mobbing am Arbeitsplatz. Passiert übrigens sehr oft.. Was ist mit ALG I Antrag parallel? Könnte trotz Sperre wegen Eigenkündigung sinnvoll sein. Wenn nicht arbeitsfähig, dann Erwerbsunfähigkeitsrente. Aber, wie die anderen schon sagen, ALG II Antrag auf jeden Fall. |
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#5 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hallo zusammen,
dazu Zitat:
Beste Grüße Andrew
__________________
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin |
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#6 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.07.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 12
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[QUOTE=EFB;81765]Eine Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen? Die Hausärztin gehört verklagt!!
Auch hier ein kleiner Einwurf: als ich nach fast 25 Jahren Schwesterntätigkeit einfach nicht mehr konnte und wollte, habe ich über ein Attest des HA ohne Sperrfrist ALGI erhalten bzw. eine Weiterbildung/Quali. Ich bin sehr der Ansicht, dass man eine Arbeit, die einem nicht guttut, nicht um jeden Preis weitermachen muss. |
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#7 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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@susa
Natürlich, du hast völlig Recht. Ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, keine Eigenkündigung ohne Absicherung: d.h. Attest bei AfA. Oder Krankschreibung und Kündigung durch AG in Kauf nehmen. Ich habe auch schon Fälle erlebt, wo die Betroffenen so am Ende waren, dass sie nur noch ans Wegkommen dachten, im Sinne von "Ende mit Schrecken", so las sich für mich der Beginn des Threads, aber vielleicht habe ich das ja nur interpretiert... Geändert von EFB (26.07.2014 um 09:23 Uhr) |
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