Dies ist ein Beitrag zum Thema Einspruchsfrist nach Beendigung der Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an Alle,
kann mir evtl. jemand sagen wie lange die Einspruchsfrist nach der richterlichen Anhörung zur Beenddigung der Betreuung ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.08.2014
Beiträge: 3
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Hallo an Alle,
kann mir evtl. jemand sagen wie lange die Einspruchsfrist nach der richterlichen Anhörung zur Beenddigung der Betreuung ist? Liebe Grüße
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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das steht im Beschluss den man bekommt ganz am Ende.
Bei der Anhörung wurde ja noch nichts entschieden gegen was man Widerspruch einlegen konnte. Die Rechtsmittelfrist beträgt 4 Wochen. Gruss Michaela |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.08.2014
Beiträge: 3
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Danke Michaela!
Bedeutet das jetzt für mich sobald ich den Beschluss habe muss ich nochmal 4 Wochen warten um meine Kontovollmacht wieder zu bekommen? Sorry, aber ich kapiers nicht so 100%ig.... LG |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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macht nix, das mit dem nicht kapieren, ist ja auch nicht so einfach.
![]() Ich dachte, du willst gegen die Beendigung der Betreuung Beschwerde einlegen. Wenn du aber nur auf das Ende der Beteruung wartetst und der Richter in der Anhörung sagte: das wird dann auch so gemancht, dann musst du nur den schriftlichen Beschluss vom Gericht dazu abwarten. Sobald du den in Händen hast gehst du damit zu allen Stellen die dir einfallen und legst iihn vor. Nochmal 4 Wochen warten musst du damit nicht, keine Bange. |
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.08.2014
Beiträge: 3
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Oh Gott sei Dank
![]() Lieben Dank für die Auskunft :* |
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