Dies ist ein Beitrag zum Thema Zeitlich begrenzte Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Freundin ist schwer herzkrank und hat wegen einiger Schulden und auch behördlich noch ein paar Sachen zu regeln. Leider ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 07.08.2014
Beiträge: 1
|
![]()
Meine Freundin ist schwer herzkrank und hat wegen einiger Schulden und auch behördlich noch ein paar Sachen zu regeln. Leider geht es ihr im Moment nicht so gut....sie leidet unter Depressionen. Dieses liegt aber daran, dass sie momentan total überfordert ist! Sie hat sich in den letzten 8 Monaten total übernommen....2 Umzüge, arbeiten im Familienbetrieb (versprochene Bezahlung erfolgte nicht) und Babysitting über Tage! Nun verlangen ihre Kinder, dass sie in Zukunft über jeden Schritt Rechenschaft ablegt....mit wem sie sich trifft, wann sie wo hingeht und über die Finanzen! Ansonsten wollen sie die Betreuung für sie beantragen! Meine Freundin ist erst 61, geistig seeehr fit und ansonsten auch sehr positiv...wenn diese Situation nicht wäre! Nun hat sie natürlich Angst, dass sie "entmündigt" wird! Eine frühere Bekannte befand sich in einer ähnlichenn Situation und hat zeitlich besfristet (ich glaube über 1 Jahr) eine Betreuung für Behörden- und Schuldenangelegenheiten bekommen! Gibt es sowas noch? Wenn ja, wo wird das beantragt? Oder habt ihr einen besseren Rat! Aus gesundheitlichen und nervlichen Gründen, kann meine Freundin diese Sachen leider im Moment nicht selbst regeln. Leider ist mir dies auch nicht möglich, da wir weiter entfernt voneinander wohnen und wir nicht motorisiert sind! Bin für jede Hilfe dankbar!!!!!
|
![]() |
![]() |
![]() |
#2 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,724
|
![]() Zitat:
eine gesetzliche Betreuung wird - je nach Prognose - für einen bestimmten Zeitraum angeordnet; sie ist aber immer dann aufzuheben, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen - ggf. also auch nach einem Jahr. Ungeachtet dessen ist Deine Bekannte natürlich Herrin über sich selbst und kann bestimmen, wen sie ggf. als Bevollmächtigte oder als Betreuer haben möchte. Die gesetzliche Betreuung kann beim Amtsgericht und/oder der Betreuungsbehörde angeregt werden. mfg |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#3 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
|
![]()
Hallo MTS,
das Zitat:
Deine Freundin könnte auch selbst zur Betreuungsbehörde oder zum Amtsgericht gehen und für sich selbst eine Betreuung für eben diese beiden Aspekte beantragen und vielleicht gleich einen ehrenamtlichen oder Berufsbetreuer/in vorschlagen so ihr eine/n kennt. Damit wäre den Kindern der Wind aus den Segeln genommen und gleichzeitig eine/n Hilfe installiert. Beste Grüße und Glück auf dem Weg Andrew
__________________
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin |
|
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Stichworte |
befristet, betreuung, zeitlich |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|