Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung per Eilantrag am Wochenende im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo!
Ich möchte keinen neuen Tread aufmachen, drum hier meine Frage!
Wenn ich einen Eilantrag stelle, zum Freitag nachmittag, bspw. ...
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#1 |
Club 300
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 328
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Hallo!
Ich möchte keinen neuen Tread aufmachen, drum hier meine Frage! Wenn ich einen Eilantrag stelle, zum Freitag nachmittag, bspw. auf Einweisung in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie und kein Richter ist zum Freitag da. Gehe ich recht der Annahme, dass die Einweisung rechtmässig ist wenn die Ärzte dies beschliessen und ich ein Fax ans Gericht sende mit einem Eilantrag? Also, soll heißen, Ärzte sagen ist notwendig, Richter Wochenende und liest den Eilantrag erst am Montag? Gruß der_andre |
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#2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,302
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Ärzte sagen viel und am nächsten Tag sagt der nächste Arzt schon was ganz anderes.
Wichtig: lasse Dir die Erfordernis der unverzüglichen Unterbringung schriftlich attestieren (mit Begründung für die Eigengefährdung und Dauer der Notwendigkeit). Dann kannst Du die Unterbringung wegen Gefahr im Verzug ohne vorherige richterliche Genehmigung aussprechen. Dies teilst Du dem Gericht schriftlich mit, verbindest dies mit einem Antrag auf Genehmigung der Unterbringung (auch hier die Dauer mit reinnehmen) und legst das Attest bei. Dann kannst Du abwarten, bis das Gericht sich wieder meldet. |
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#3 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
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Hallo,
du solltest dir erst einmal die rechtlichen Grundlagen klarmachen. Zitat:
![]() Der Arzt kann dir nur die Notwendigkeit bestätigen. Schriftlich natürlich. ![]() Zitat:
Ob der Eildienst des Gerichtes dies am Wochenende prüft oder erst am Montag spielt für dich keine Rolle, da du ja bereits die Unterbringung verfügt hast und die Genehmigung deiner Maßnahme beantragt hast. Gruß, Andreas P.S. Ich verschiebe den Beitrag in ein eigenes Thema, da er keinen Bezug zum vorherigen Thread hat.
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#4 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Es gibt einen Notdienst beim Gericht - es ist also immer ein Richter erreichbar.
Wo sollten die sonst am Wochenende mit den ganzen Ganoven bleiben, die inhaftiert werden müssen? ![]() |
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#5 |
Club 300
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 328
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Hallo!
Meine Wortwahl bezüglich "beschliessen" muss ich mir noch umgewöhnen, dass das die werte Richterschaft ausschließlich inne hat ![]() Vielen Dank für die schnelle Hilfe! Im Moment ist halt noch alles etwas neu....aber "learning by doing/asking" ![]() Geändert von der_andre (07.08.2014 um 16:58 Uhr) |
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#6 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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![]() Zitat:
Aebr wenn man so verfährt wie agw und Flafluff es bereits geschildert haben ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. ![]() |
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#7 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Hier mal ein Link zu einer Seite des AG Kamen (NRW): Amtsgericht Kamen: Bereitschaftsdienst Geändert von Schnieder (07.08.2014 um 19:01 Uhr) |
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