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GPS Personenortung

Dies ist ein Beitrag zum Thema GPS Personenortung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle, Betreuter, 88 Jahre alt, lebt seit 6 Jahren im Seniorenheim und wird immer dementer. Er ist körperlich ...


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Alt 07.08.2014, 19:52   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 14.11.2012
Ort: NRW
Beiträge: 29
Standard GPS Personenortung

Hallo an alle,
Betreuter, 88 Jahre alt, lebt seit 6 Jahren im Seniorenheim und wird immer dementer. Er ist körperlich sehr fit, läuft gerne und hin und wieder auch mal ins Örtchen. Meistens findet er zurück, aber eben zunehmend öfter weiss er nicht mehr den Weg. Das Heim pocht darauf, ein „offenes Haus“ zu sein und nicht 24/7 die Haustür kontrollieren zu können. Der Betreute ist sich natürlich seines schwindenden Orientierungssinn nicht bewußt.
Nun gibt’s die Idee eines GPS-Ortungssenders. Dazu hab ich gleich mehrere Fragen:
Darf ich dem einfach zustimmen . Könnte ja als eine ziemliche Einschränkung der Persönlichkeitsrechte angesehen werden.
Das Heim gibt an, es gäbe nur ein vernünftiges System, Sender beim Bewohner, Meldung aufs Handy der Pflegekräfte. Kosten 600,- Euro
Hat jemand Erfahrung mit GPS-Personenortung?
Hat schon mal jemand die Kosten bei Grundsicherung wenigstens zum Teil bezahlt bekommen? (Krankenkasse/Soz.Hilfe)
Zu guter Letzt: Sollte der Betreute nun unbegleitet auf die Straße gehen und ihm passiert etwas (läuft vor einen Laster), kann das Heim oder kann ich haften, da wir mit Dementen anders hätten verfahren sollen?
Je länger ich drüber nachdenke, desto größer tun sich mir Gesetzesfallen auf, in die ich tappen könnte. Wobei der gesunde Menschenverstand sagt, dass der Betreute tot unglücklich wäre, müsste er das Heim wechseln oder könnte er nicht mehr nach Lust und Laune laufen. Und ein selbstbestimmtes, freies Leben birgt auch immer ein Restrisiko …

Danke fürs Lesen und antworten,
schönen Abend
Tina
TinaW ist offline  
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Alt 07.08.2014, 20:04   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Sehr gutes Thema, habe gerade die gleiche Überlegung und ähnliche Bedenken. Betreuter, geistig behindert, schwer zuckerkrank, ist bereits zweimal entwischt und beim letzten Vorfall auch wieder über Nacht nicht auffindbar gewesen. Zum Glück ging er dann in einen Laden und klaute Trinken und Essbares. Körperlich ging es ihm da bereits sehr schlecht, so dass er kurz vor dem Zusammenbruch stand. Nun wurde auch eine GPS Personenortung angedacht. Mich würde auch sehr interessieren, ob hier schon jemand mit dem Thema Erfahrung gemacht hat.

Lg Christine
BetrKl ist offline  
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Alt 07.08.2014, 22:04   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

ich habe gerade heute wieder Erfahrungen mit dem GPS gemacht und bin unendlich froh, dass es so etwas gibt.

Im letzten Jahr lag der Betreutre in Folge seines Brillenverlustes bei 35 Grad Hitze drei Tage lang in einem Dornengebüsch wo nie, nie, nie jemand nach ihm gesucht hätte. Da hatte er dieses System noch nicht um. 4 Stunden später wäre er tot gewesen. Das war einfach grauenhaft.

Mir will nicht einleuchten wieso das Ortungssystem ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte darstellen soll. (bei einem Dementen). Ein Eingriff wäre, wenn er nicht mehr raus könnte.


Ich habe mich durch die Ortungsangebote durchgewurschtelt, 600 Euro ist viel zu teuer.
Das was ich dann besorgt habe ist eine Armbanduhr mit SOS Knopf und sogar der Möglichkeit damit einen Notruf abzusetzen wenn eine Empfängernummer ingespeichert ist. Kosten 196 Euro und eine Telefonkarte für die Kontroll SMS im Fall derjenige verloren ging. Wenn derjenige weg ist schicke ich eine SMS auf die Uhr und bekomme als map den Standort auf 5 m Genauigkeit rückgemeldet.
Funktioniert wirklich ausgezeichnet mit einer super netten Hotline.

Es sieht aus wei eine etwas grösere Armbanduhr, der einzige Nachteil ist, sie ist leider nicht wasserdicht.

Zitat:
Sollte der Betreute nun unbegleitet auf die Straße gehen und ihm passiert etwas (läuft vor einen Laster), kann das Heim oder kann ich haften, da wir mit Dementen anders hätten verfahren sollen?
Das kann jedem passieren, dazu muss keiner dement sein meine ich.

Wer die Adresse von dem Ding mag, gerne per PN, ich kann es wirklich nur uneingeschränkt weiterempfehlen.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.08.2014, 07:46   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Nachtrag, damit:
Zitat:
Könnte ja als eine ziemliche Einschränkung der Persönlichkeitsrechte angesehen werden.
bin ich evtl. zu flappsig umgegangen
Mein Denken dazu ist: ich kann den Betreuten wiederfinden wenn er sich in Gefahr begibt. Ich verhindere mit der Uhr, dass wegen der vtl. Orientierungslosigkeit zu anderen, viel einschneiderenden Massnahmen wie verschlossenen Türen bzw. gar kein Ausgang, gegriffen werden muss.

Klar, steckt theoretisch dahinter die Möglichkeit eines Missbrauchs, mit der Uhr kann jederzeit der Aufenthaltsort des Betroffenen kontrolliert werden. Je nachdem inwieweit der Betroffene das Geschehen noch halbwegs mitverfolgen kann hätte er aber auch die Möglichkeit die Uhr einfach auszuziehen, sie ist ja nicht an ihm festgetackert.

Je mehr ich versuche eine Genehmigungspflicht zu erkennen desto weniger fällt mir ein. Kann aber auch daran liegen, dass die Uhr in meinem Fall die einzige Möglichkeit darstellt weiterhin das Wohnenn zu Hause zu ermöglichen.
Wegen einer möglichen Haftung bespreche ich regelmässig mit der Neurologin und der dazugehörigen Familie den Fall, hauptsächlich auch unter dem Gesichtspunkt einer evtl. Fahrlässigkeit.

Zitat:
Und ein selbstbestimmtes, freies Leben birgt auch immer ein Restrisiko …
der Wunsch nach "Freiheit" ist in meinem Fall mit Sicherheit gegegeben und war lebenslang eine wichtige Prämisse.

Hoffentlich haben andere auch noch eine Meinung, ich bin zu einseitig.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.08.2014, 10:13   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 14.07.2014
Ort: Ennepetal
Beiträge: 23
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Das Problem stellt sich bei uns im Haus auch immer mehr dar. Wir sind ein sehr großes Altenheim mit insgesamt tagsüber offenen 7 Eingängen und jederzeit offenen Ausgängen.
Nun dürfen wir, von der Heimaufsicht gefordert und dementsprechend vertraglich geregelt, "Wegläufer" nicht aufnehmen.
Soweit so gut, aber wie gehe ich damit um, wenn sich ein Heimbewohner dahin entwickelt? Aktuell bei 3 meiner Bewohnern der Fall. Medikamentöse Fixierung ist bei uns ausgeschlossen, demzufolge treten diese Warn- und GPS-Systeme in den Vordergrund. Mit den Betreuern habe ich gesprochen, die wären damit auch einverstanden.
Heimaufsicht zögert und einer unserer Richter (Richter xxx (Bitte keine Klarnamen verwenden), hatte ich schon meine Kämpfe ... :-)) findet das gar nicht gut. Stichwort "Freiheitsberaubung".
Welche Argumentation findet hier im häuslichen Bereich Anwendung? Und wie ist die Verantwortung geregelt, wenn der Betreute das Armband wegwirft und sich danach verletzt?
Wie oft und wer muß "orten"? Sonst hätte das Teil ja keinen Sinn.


Liebe Grüße, Velivar
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"Was Du nicht willst, daß man Dir tu, das füg auch keinem andern zu!"
Velivar ist offline  
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Alt 08.08.2014, 12:59   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 06.02.2013
Beiträge: 53
Standard

Dazu fällt mir etwas ein: Bei mir im Ort gibt es vor einem Pflegheim eine Bushaltestelle, die es eigentlich nicht gibt. Sie sieht original aus wie eine sontige Haltestelle, sogar mit Häuschen, aber hier fährt kein Bus vorbei. ich habe gehört, dass das Heim sich das ausgedacht hat. Demente Menschen, die dann weg wollen, warten auf den Bus, und da er nicht kommt, werden Sie am Abend wieder ins heim gebracht.
Hoschi ist offline  
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Alt 08.08.2014, 17:42   #7
Gesperrt
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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ich habs geahnt und heute eine Richterin danach befragt. Ein Ortungssystem betrifft das Grundrecht der informellen Selbstbestimmung, zum Einen.
Sie sagt aber auch dass die Auslegung davon , also ob Genehmigungsantrag oder nicht, rechtlich nicht klar definiert sei.
Nach den Sommerferien will sie es mit ihren Kollegen besprechen und mir das Ergebnis dann mitteilen.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.08.2014, 17:45   #8
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Dazu:
Zitat:
Wie oft und wer muß "orten"?
Orten kann nur der dessen Handynummer vorliegt. Die Frage "wie oft" geht in die falsche Richtung, ein GPS soll nicht als Überwachungsteil/Babyphon dienen sondern ausschliesslich bei Gefahr eingesetzt werden. Z.B. also wenn einer abends nicht zurückkommt.
Findet man ihn mit dem GPS muss man immer noch fragen ob er dort bleiben will und daran dann weiterentscheiden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.08.2014, 20:28   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 14.07.2014
Ort: Ennepetal
Beiträge: 23
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Dazu:

Orten kann nur der dessen Handynummer vorliegt. Die Frage "wie oft" geht in die falsche Richtung, ein GPS soll nicht als Überwachungsteil/Babyphon dienen sondern ausschliesslich bei Gefahr eingesetzt werden. Z.B. also wenn einer abends nicht zurückkommt.
Findet man ihn mit dem GPS muss man immer noch fragen ob er dort bleiben will und daran dann weiterentscheiden.

Das stimmt so nicht ganz: Im Winter kann das acht Stunden zu spät sein und derjenige, der das Ortungssystem in Auftrag gegeben hat, wird sich der Frage stellen müssen, wie er die Sachlage so fatal daneben einschätzen konnte, daß ein Mensch zu Schaden kommt.
Wenn ein Mensch zeitlich, örtlich oder situativ die Lage nicht mehr beherrschen kann und demzufolge nach irgendjemandes Einschätzung ein Ortungs-/Warnsystem benötigt, wird es schwierig, grobe Fahrlässigkeit abzuwehren.

Wie ist die Einschätzung dieses Menschen erfolgt? Wie hat man sichergestellt, daß a) das Gerät funktionsfähig ist, b) am Körper ist, c) in einem zeitlichen Abstand nachgesehen wird, der dem physischen und psychischen Zustand des Menschen Rechnung trägt und d) die Witterungsverhältnisse berücksichtigt?

Ich denke, daß solche Systeme nur in einem Umfeld tragbar sind, die imstande sind, obige Punkte zu erfüllen.

Liebe Grüße, Velivar
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Velivar ist offline  
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Alt 09.08.2014, 11:43   #10
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wenn ein Mensch zeitlich, örtlich oder situativ die Lage nicht mehr beherrschen kann und demzufolge nach irgendjemandes Einschätzung ein Ortungs-/Warnsystem benötigt,
dann ist ein GPS das absolut falsche Mittel der Wahl! Mit solchen Situationen muss anders umgegangen werden.

Zitat:
Im Winter kann das acht Stunden zu spät sein
darüber, dass im Winter und Sommer unterschiedliche Witterungsverhältnisse herrschen müssen wir ja nicht wirklich dirkutieren. Es kommt auf den Einzelfall und vor allem die persönlichen Lebensumstände des Betroffenen an. an.

Zitat:
wird sich der Frage stellen müssen, wie er die Sachlage so fatal daneben einschätzen konnte, daß ein Mensch zu Schaden kommt.
das ist eben genau die Position eines Betreuers in jedem Moment in seinem Berufsalltag und will wohl durchdacht sein. So hart es auch klingt aber "Leben" beinhaltet immer ein Risiko.

Zu:
Zitat:
a) das Gerät funktionsfähig ist,
wenn das bedeuten soll, dass stündlich eine Ortug durchgeführt würde, dann wäre das tatsächlich genehmigungspflichtig denn das bedeutet, dass der Träger des GPS über alle Maßen hinaus kontrolliert würde.

zu b:
Zitat:
b) am Körper ist
das kann man sowieso nicht kontrollieren ausser morgens, mittags und abends immer mal nachzusehen ob derjenige das Ding trägt. Eine Ortung hilft dabei auch nicht weiter.

zu c:
Zitat:
in einem zeitlichen Abstand nachgesehen wird, der dem physischen und psychischen Zustand des Menschen Rechnung trägt und
das "nachsehen" mittels Ortung vermittelt überhaupt keinen Eindruck von was auch immer. Dir Ortung stellt lediglich die Position fest.
michaela mohr ist offline  
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