Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenssorge im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wann immer ich bei jemanden der nicht offensichtlich geschäftsunfähig ist (wenn er offensichtlich geschäftsunfähig wäre, dürfte die Bank eh keine ...
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#11 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,441
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Wann immer ich bei jemanden der nicht offensichtlich geschäftsunfähig ist (wenn er offensichtlich geschäftsunfähig wäre, dürfte die Bank eh keine Geschäfte mit ihm machen) eine ärztliche Feststellung der Geschäftsunfähigkeit in der Hand halte, teile ich dies der Bank so mit und verweise darauf, dass nun der EiWi beantragt wird. Die Banken führen erfahrungsgemäß dann ab sofort erstmal keine Verfügungen des Betreuten mehr aus, weil ihnen berechtigterweise die Düse geht, evtl. haften zu müssen.
Diese Mitteilung an die Bank, sowie auch die Beantragung des Eiwis und dessen evtl. Errichtung sind folgendes: Schutzmaßnahmen zum Wohl des Betreuten. Sollte man -bei entsprechender Sachlage- keinesfalls unterlassen.
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#12 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.06.2013
Beiträge: 8
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Vielen Dank für die vielen Tipps, EiWi wird beantragt...
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#13 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,441
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Gerne. Und obwohl ich mir dessen, was ich Dir geschrieben habe, sehr sicher bin: Du kannst ja nochmal abwarten, was die Cracks hier dazu sagen.
Wo sind die denn überhaupt heute alle? |
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#14 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Echt vertrackt das Ganze. Mir fällt dazu aber auch ein: never change a running system.
Zitat:
Bis jetzt läuft alles korrekt mit dem Geld, das Vermögen vermehrt sich und es verschwindet nichts. Die Gefahr des/eines Missbrauchs ist also theoretisch - die Frage ist ob da überhaupt ein EiWi eingerichtet würde?- und kann evtl. aber die bisherige gute Stimmung/Arbeitssituation nur verschlechtern was nicht toll ist. Ich würde vor einer Beantragung des EiWi mich mit den beiden Herren zusammensetzen und die Sachlage besprechen und in dem Fall ganz offen meine eigenen Probleme zur Disposition stellen. Denn nur um die geht es in dem Fall. Ich würde z.B. mal höflich anfragen welche Lösungsvorschläge von den beiden gesehen werden. Evtl. besteht ja Verständnis für die "angeordnete Betreuernot" und die beiden stellen ihr aktives Handeln auf der Bank einfach ein. Damit wäre das Probem auch gelöst, oder die Betreuerin nimmt an den Bankgeschäften zusammen mit den anderen jeweils teil, das fände ich persönlich am Besten. Einen EiWi jetzt und bei der Sachlage zu beantragen erscheint mir weder sinnvoll noch angebracht. Das kann u. U. als grober Misstrauensantrag ohne tatsächlichen Grund angesehen werden. Klar müssen wir als Verantwortliche alles bedenken und uns auch absichern. Wir sind im Alltag allzu oft mit Missbrauch konfrontiert und das prägt. Wenn diese Ideen theoretisch bei mir überhand nehmen stelle ich mich gedanklich immer mal wieder auf die andere Seite und überlege, wie ich das fände wenn ich nichts Böses ahnend plötzlich auch einen Betreuer hätte, obwohl bei meinem Dafürhalten und auch in der Realität alles gut geregelt ist. Das hilft mir manchmal mich zurückzuhalten und eine Situation nur unter meinen eigenen beruflich Gesichtspunkten zu betrachten- und damit die Betreuten nicht mehr wirklich adäquat zu vertreten ![]() Bei dem Hauch von komischen Schwiemeligkeiten reagiere ich sehr schnell, manchmal auch mit einem Antrag auf einen EiWi. Aber wenn davon weit und breit nichts zu erkennen ist suche ich erst mal nach anderen Lösungen und starte, wie in dem Fall, gemeinsame, höfliche, und vor allem nichts unterstellende Lösungsversuche. Gruss Michaela PS: Zitat:
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#15 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wer eine Betreuung übernehmen würde um sein????? Erbe zu schützen der hätte doch ganz deutlich von vorneherein das Klassenziel verfehlt oder? Ich kann im Moment an der Konstellation gar nichts komisch finden. Das scheint mir ein ganz normales Konstrukt in einem bisher ganz normalen Leben zu sein- wenn da nicht unglücklicherweise die Demenz dazwischen gekommen wäre. |
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#16 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,441
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Gutem Morgen Frau Kollegin,
da sehe ich tatsächlich einiges ganz anders: Es wurde in dieses scheinbar funktionierende Team hinein eine Betreuerin bestellt. Diese steht nun auch in der Verantwortung. Da sie nicht in die Zukunft sehen kann, vermag sie nicht abzuschätzen, wie vertrauenswürdig oder auch fürderhin vom Freund mit den Finanzen des Betreuten verfahren wird. Ich bin in solchen Fällen schmerzfrei, bedanke mich bei den bisherigen "Vermögensverwaltern" für ihre segensreiche Tätigkeit und übernehme dann selbst. Das hier eine festgestellte Geschäftsunfähigkeit vorzuliegen scheint, stellt meines Erachtens den Betreuer sogar in die Pflicht, hier hineinzugehen. Sehenden Auges einen Geschäftsunfähigen größere Geldmengen bewegen zu lassen, kann dann auch mal nach hinten klosgehen. Kommen wir also zu einem Aspekt, den ich in der Arbeit -neben dem Wohl des Betreuten- weit vorne sehe: Absicherung des Betreuers gegen Haftungsansprüche. Hier ist der Betreuerin bekannt, das eine Geschäftsunfähigkeit vorliegt. Wenn sie nun eines Tages in die Verlegenheit kommt, ein unzuträgliches Geschäft widerrufen zu wollen/zu müssen, wird sie sich fragen lassen müssen, wieso das Geschäft überhaupt getätigt werden konnte. Gefährlich..... Letztlich beruht ein Einwilligungsvorbehalt nicht auf dem Ermesssen des Betreuers. Als Betreuer ist man verpflichtet, den Aufgabenkreis erweitern zu lassen, wenn er nicht ausreicht. Hier sind die Anhaltspunkte dafür, dass ein Eiwi notwendig sein könnte, offenkundig. Ich sehe die Betreuerin dann mehr oder minder in der Pflicht per Antrag auf Eiwi eine entsprechende Klärung anzustoßen. Wenn es denn keinen gibt: weiss sie bescheid, und zwar für den Betreuten und auch sich selbst. Und ganz zum Schluss nochmal: dass das Geld sich hier immer weiter vermehrt,ist nicht zwingend ein Indikator dafür, dass zum Wohl des Betreuten damit gewirtschaftet wird. Manchmal muss die Betreuung Geld (und wo viel Geld ist, manchmal auch viel Geld) in die Hand nehmen und ausgeben, um dem Betreuten Maßnhamen zu seinem Wohl angedeihen zu lassen. Gerade bei Demenzkranken ist da ja viel möglich (von der netten Dame die im Haus mitwohnt und aufpasst, bis zu baulichen Veränderungen). |
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#17 | ||||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Die Voraussetzungen für einen EiWi sind meiner Meinung nach folgende:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wenn ich EiWi`s beantrage dann gabs Vorfälle konkreter Natur, einfach nur so, weil es evtl. sein könnte, mache ich das nicht. Hier ist ja auch gerade ausdrücklich vom Gegenteil die rede, es ist finanziell seit Jahren alles in Ordnung. Zitat:
Je länger ich darüber nachdenke, ich würde den Eiwi nicht beantragen sondern erst mal versuchen ohne, mit einem Gespräch aller Betetiligten, eine verbindliche Klärung die alle zufriedenstellt herbeizuführen. |
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#18 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2012
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 15
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#19 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
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Hallo Ines 3,
das neue Betreuungsgesetz hat der Entmündigung ade gesagt .... Betreuer sollen Hilfestellungen leisten auch für die Aufgabenkreise, für die er bestellt wurde. Er soll dem Betreuten alles genau erklären und auch auf die Folgen hinweisen. Entscheiden tutaber nur nur nur der Betreute selbst. Erst wenn es zu einem Schaden kommt, wie Schulden, dann kommt der Aufgabenkreis Vermögen zum Tragen und der besagt dann, dass Betreuer die Schulden reguliere muß. Hat der Betreuer seinen Betreuten nicht ordentlich VORHER erklärt, was die Folgen sein könnten, dann macht sich der Betreuer haftbar. Hier wäre dann nur noch die Frage der Beweispflicht .... Aber im Vorfeld jegliche Entscheidung zu regulieren, oder gar zu verbieten " nix unterschreiben " ... ist Frevel und macht das Betreuungsgericht ärgerlich auf den Betreuer. Der kriegt dann eins drauf ![]() Gruß Ruediger99 |
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#20 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Soviel irrige Meinung mag ich gar nicht mehr weiter korrigieren zumal Beratungsresitenz vorzuliegen scheint ![]() Wenn jemand die Feuerwehr bestellt dann zahlt er den Feuerwehrseinsatz. Betreuer sind keine Feuerwehrmänner/frauen und entsprechend billiger- aber müssen trotzdem nicht alles ausbaden solange sie was vom Job verstehen
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