Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenssorge im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Rüdiger,
wie Michaela Mohr schon trefflich formuliert, "..aber sonst geht es noch gut?"
Zitat:
Hat der Betreuer seinen Betreuten ...
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#21 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 426
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Hallo Rüdiger,
wie Michaela Mohr schon trefflich formuliert, "..aber sonst geht es noch gut?" Zitat:
"Betreuer klärt nicht richtig auf über Schulden....ich weiß jetzt erst dass man die zurück zahlen muss" Bitte nichts gegen deine Person, aber so ein Irrglaube geht garnicht! Als Betreuer "betreut" man, ist eine Person die Hilfe zum Leben gibt, und nicht dem gegnüber den "Popo" hinterherträgt und dafür noch den Kopf hinhält! Geändert von der_andre (29.08.2014 um 09:15 Uhr) |
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#22 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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habe meine Antwort gelöscht, die Moderatoren waren mit dem Löschen des Postings schneller.....
Geändert von EFB (30.08.2014 um 12:23 Uhr) |
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#23 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
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da ist ein offensichtlich vermögender Mensch in irgendeinem Lebensbereich - die sonstigen Aufgabenbereiche waren ja nicht beschrieben - anscheinend nicht mehr in der Lage seine Angelegenheiten selber zu regeln.
Es gibt aber - wenn ich alles richtig gelesen habe - in der Vermögenssorge einiges zu regeln (Geldanlagen?)... Wie kann es da sein, dass hier eine ehrenamtliche Betreuung eingerichtet wird. Hier müsste doch entweder der weise Freund eingesetzt werden, welcher ja sowieso bisher alles regelt, oder jemand, der sich mit diesen Bereichen der Anlagenoptimierung gut auskennt. Da der weise Freund dies ja schon kann, verstehe ich nicht, in welchen Bereichen ein solcher Mensch seinen Freund nicht unterstützen kann... Ich würde diese Last unter diesen Bedingungen nicht auf mich nehmen... Herzliche Grüße blindfisch
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"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen" |
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#24 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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@blindfisch
weiter oben wurde geschrieben: der Freund WOLLE den Betreuten nicht betreuen. Es ist doch wohl vom Verantwortungsbereich und von dem Arbeitsaufwand ein großer Unterschied, ob ich mich um die Vermehrung des Geldes kümmere, oder um mehrere Aufgabenbereiche in der Betreuung, wie z.B. Gesundheitssorge.. |
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#25 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
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Keine Frage, da ist ein erhebliches mehr an Verantwortung und Aufgaben, eben deshalb meine Verwunderung, dass hier jemand ehrenamtlich bestellt wird...
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"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen" |
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#26 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
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Hallo der andre,
ich habe n u r die Rechtsauffassung des Rechtspflegers wiedergegeben. Ich bin selbst schockiert / entsetzt, wie der Rechtspfleger es sieht. Ich darf meinen Betreuten B nicht daran hindern / muß ihm dabei helfen seine Wohnung selbst zu kündigen (obwohl der Antrag auf KÜ noch nicht positiv ist) und soll dann seine Schulden dann "nur noch" regulieren .... Diesen Unsinn weitergedacht: Der Betreute B hat ja dann auch das Recht, mit seinem Geld zu machen was er will und könnte sich gegen z. B. Abstottern ... sträuben und sein Geld schnell anderweitig ausgeben (Hobby, Handy, Party) ... und dann erst würde ein Schaden entstehen und ein EiWi - Antrag von Nöten .... , oder ? Aber ich bin nicht der Rechtspfleger oder gar .... Nur in der Zwickmühle, dass mein Betreuter die gleiche Info über den Betreuten A ( und der von seinem Betreuungsverein AWO) erhalten hat und nun mit mir diskutiert. Der nächste neue Thread von mir könnte lauten: Ein Betreuer selbst darf Wohnraum nur unter § 1907 BGB - also Zustimmung durch das Gericht - den Wohnraum kündigen. Umgeht ein Betreuer die gesetz. Regelung, wenn er seinen Betreuten direkt veranlaßt, diese Handlungen auszuführen, die ein Betreuer nicht darf ? Beispiel: Betreuer darf selbst nicht Wohnraum kündigen, fertigt aber das Schreiben dafür und sagt zu seinem Betreuten: unterschreib mal ... ; Ordere das Umzugsunternehmen ... ( ich darf es nicht, denn ich weiß, Du hast kein Geld dafür ); Unterschreibe dieses Schreiben, dass Dein Lebenspartner Dir das Geld für die Kaution leiht ud du es ihm nach und nach zurück gibst; Auf Antwort ist gespannt: Ruediger99 Michaela: Evtl. einen neuen Thread daraus machen ? |
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#27 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Es ist nicht höflich, und nennt sich "Thread high jacking" soweit ich weiss, seine eigenen Themen (die auch schon an anderes Stelle ausführlich diskutiert werden) immer wieder miteinzubringen und somit das Ursprungsthema zu verfälschen. |
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