Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungskündigung durch Betreute im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Betreute wurde von Familienangehörigen, trotz offensichtlicher Suizidgefährdung, aus der Gerontopsychiatrie mitgenommen. Es besteht meinerseits der begründete Verdacht, dass die ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 07.05.2013
Beiträge: 25
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Meine Betreute wurde von Familienangehörigen, trotz offensichtlicher Suizidgefährdung, aus der Gerontopsychiatrie mitgenommen. Es besteht meinerseits der begründete Verdacht, dass die Familie aus finanziellen Interessen eine Wohnungskündigung erwirken will und die Betreute nicht hinreichend pflegen kann, jedoch die finanziellen Vorteile auskosten will.
Gründe für den Beschluss der Betreuungseinrichtung: mittelschwere Demenz, ist leicht unter Druck zu setzen, kann sich gegenüber Forderungen nicht zur Wehr setzen Aussage Betreuungsbehörde: Familie kümmert sich nicht. Betreute wird von der Familie regelmäßig aufgefordert, Bargeld an Familie und ehemaligen Lebensgefährten (Vermieter) zu schicken, was sie auch tut (Kleine Rente + Grundsicherung). Persönlicher Kontakt mit der Familie fand jahrelang nicht statt. Aufgabenkreise: Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt, Gesundheitsfürsorge, Vertretung gegenüber Behörden, Postvollmacht Welche Aufgabenkreise sollte ich anregen, falls sich mein Verdacht bestätigt, um eine Wohnungskündigung seitens der Betreuten unwirksam zu machen? Bei mittelschwerer Demenz bin ich der Meinung, dass die Betreute ihre gewohnte Umgebung nicht aufgeben sollte. Ich möchte ihr ein tragbares Helfernetzwerk aufbauen. |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten morgen,
so ganz verstehe ich die Zusammenhänge nicht. Du hast die Gesundheitssorge. Wie konnte die Familie die Betreute aus der Gerontopsychiatrie nehmen? Und wohin wurde sie gebracht? In die eigene Wohnung eher nicht wenn du befürchtest, dass sie dort eine Wohnung kündigt? Zitat:
Aber da das Ganze für mich nicht richtig verständlich ist, warte nochmal was andere meinen. Übrigens musst du "schneller" sein wie deine Betreute wenn du wirklich etwas verhindern willst. Du brauchst die entsprechenden Aufgabenkreise unbedingt vorher, z.B. vor der Kündigung.Hinterher wird es ungleich viel komplizierter. Also am besten gleich am Wochenende die Anträge ans Gericht faxen. Gruss Michaela |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,624
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Moin moin
Als Ergänzung zu Michaelas Antwort: Wohnungsangelegenheiten mit Einwilligungsvorbehalt beantragen. In einem ähnlichen Fall mit EiWi in der Vermögenssorge und einfachen Wohnungsangelegenheiten, war die Kündigung des Betreuten rechtskräftig. Deshalb auch den EiWi für die Wohnungsangelegenheiten beantragen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 07.05.2013
Beiträge: 25
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Ich hatte die Einlieferung ins örtliche Krankenhaus veranlasst wegen Suizidgefährdung. Dort ging sie freiwillig hin. Die Polizei war zwar vor Ort (vom Notarzt gerufen), musste aber dann doch nicht einschreiten.
Tags darauf erfuhr ich, dass sie abends in die Gerontopsychiatrie verlegt wurde. Dort hatte habe ich sie besucht und ging davon aus, dass sie dort ebenfalls freiwillig sei. Die dort anwesende Familienangehörige, die die Betreute seit Jahren nicht gesehen hatte, forderte die Betreute auf, ihre Wohnung zu kündigen und wollte sie zu sich nach Hause mitnehmen (nach meinem Eindruck: nach Einrichtung der Betreuung der einzige Weg, wie gewohnt an die Rente der Betreuten zu kommen). Nach einem langen Gespräch über den Behandlungsbedarf rückte sie angeblich davon ab. Bei Notarzt, Klinik, Polizei habe ich bei diesen Gelegenheiten mit dem Betreuerausweis und Visitenkarten förmlich um mich geschmissen. Am nächsten Tag erfuhr ich: Die Betreute wurde kurz nach meinem Besuch in die Wohnung der Tochter verbracht und nicht in ihre eigene Wohnung. Dass sie entlassen werden konnte, hatte ein Richter beschlossen, der vom Stationsarzt angerufen wurde. Obwohl ein ernsthafter Abschiedsbrief vorlag und sie auf Veranlassung des zuerst betreuenden Krankenhauses wohl mit Polizeiaufgebot eingeliefert wurde (hatte keiner bei meinem Besuch für erwähnenswert gehalten). Der Arzt selbst war entsetzt darüber und beschwerte sich bei mir!? Durch den Aufgabenkreis Vermögenssorge mit EiWi wäre eine Wohnungskündigung durch die Betreute nicht rechtskräftig ohne meine Zustimmung, teilte mir der zuständige Richter mit. Die Behörde meinte allerdings ebenfalls, dass Wohnungsangelegenheiten nötig sind und schlug zusätzlich Aufenthaltsbestimmung vor (als Eilantrag) und evtl. ein Umgangsrecht, falls die Betreute abgeschottet wird. Und der Rechtspfleger empfahl Wohnungsangelegenheiten und Aufenthaltsbestimmung (als Eilantrag). Aufenthaltsbestimmung, damit ich bei einer erneuten Suizidgefährdung adäquater handeln kann. Im Moment ist es so, dass ich die Betreute zur Krankheitseinsicht bewege (lapidar gesagt: in die Klinik reinquatsche) und die Familie sie wieder rausholen will (sie entsprechend aus der Klinik rausquatscht). So ist es ein langer zeitintensiver Weg zu einer Diagnose und Therapie, gerade was eine behandlungswürdige Demenz betrifft. Mal schauen, wie es weiter geht. Das Bargeld der Betreuten, das in der Klinik noch vorhanden war, war nach einem Tag in der Familie jedenfalls schon mal weg. Eine erneute Barauszahlung wollte sie direkt über den Tisch schieben zu ihrer Tochter. Ist gerade ein Vollzeit-Ehrenamt ;o) Gartentante |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,624
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Hallo Gartentante
Ich hoffe, Du hast schon den EiWi in der Vermögenssorge. Dann kannst Du zumindest den Geldhahn zudrehen und zwar gründlich. Kein Bargeld mehr an die Betreute und Einkäufe über z.B. einen Pflegedienst o.ä., organisieren. Dann hat die Sippe ganz schnell weniger Interesse an der Betreuten. Allerdings wirst Du - wenn die Sippe hartnäckig sein sollte - sicherlich mit jeder Menge Beschwerden und ggf. Strafanzeigen zu rechnen. Je nach dem, wie viel Geld die Betreute noch hat - und das Ärgermachen sich lohnt. Viel Glück und gute Nerven wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
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Zitat:
also das mit der "Sippe" das ist ganz schön böse ! Hier im Forum wird die Familie per se von den Berufsbetreuern als Störfaktor gesehen, was ich sehr bedaure, denn es ist meistens die Familie, die wirkliches Interesse an ihren Angehörigen haben und es sind nicht immer die Berufsbetreuer, die alles richtig machen. Bitte etwas mehr differenzieren ! ![]() Hallo Gartentante, versuche nicht GEGEN die Familie zu arbeiten, sondern MIT der Familie ! Wenn Du "den Eindruck" hast .... z. B. die wollen nur das Geld .... so empfehle ich, die Familie zu fragen, Dir ein konkretes Bild m it verläßlichen Aussagen zu machen. Binde die Familie in Deine Arbeit mit ein. Als Betreuer siehst Du vermutlich nur Deine Seite, eine Familie sieht ihre Seite und diese beiden Sichtweisen differieren und vor allem deshalb, weil nach meiner Erfahrung der (Berufs)Betreuer sich leider nicht mit der Familie in Verbindung setzt und versucht, positiv an die Sache heranzugehen, sondern sich auf "sein Recht" beruft und dabei die familiären Bindungen übersieht und oftmals auch bewußt missachtet. Auch wenn jahrelang kaum Kontakt bestand.... bei Krankheit leben solche Kontakte oftmals auf und führen die Familien zusammen ( das erlebe ich gerade in meinem Umfeld sehr deutlich und positiv ) .Und auch die Familien müssen nicht immer alles umsonst machen. Alles kostet Geld, das ist nun mal so. Wenn sie etwas für Deine Betreute tun, dann sollten sie ihre Kosten auch hierfür erstattet bekommen. Abrechnung heißt für mich das Zauberwort. Wenn ich richtig gelesen habe, dann hast Du EiWi für Vermögen, d. h doch, dass Du über das Vermögen wachen tust und wenn Du das mit der Familie gemeinsam tust, wäre das nicht für alle hilfreicher ? Lösungsorientiert zu handeln scheint der bessere Weg zu sein und schont Deine Nerven. Ich wünsche Dir alles Glück und viiiiiiiel Geduld ! Gruß Ruediger99 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,624
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Moin Rüdiger
"Per se" werden hier die Familien von Betreuten sicherlich nicht als Störfaktoren angesehen. Auch ganz bestimmt nicht von mir, da ich ebenfals sehr gerne die Angehörigen, Bekannten und Freunde der Betreuten in die Arbeit mit einbeziehe. Wenn ich aber erlebe, dass irgendwer einfach nur scharf auf das Geld von Betreuten ist, dann nehme ich mir einfach heraus eben diese Leute (zumindest im Fall von Angehörigen) abwertenderweise als "Sippe zu bezeichnen. Zumindest habe ich keine Lust mehr Ross und/oder Reiter mit einer Burkha zu verschleiern, um möglichst "PC" zu erscheinen. MfG Imre
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
![]() Niemand hier von den Betreuern sieht die Familie als prinzipiellen Störfaktor an. Leider beschränken sich die "wirklichen Interessen" vieler Familienmitglieder im Arbeitsalltag immer wieder nur auf das Bankkonto des Betreuten. Zitat:
![]() Gruss Michaela |
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#9 | |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 07.05.2013
Beiträge: 25
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Zitat:
![]() Wenn die Familie gegen notwendige ärztliche Untersuchungen arbeitet, ist das nicht sehr hilfreich und nicht zum Wohle der Betreuten. Eine Frau mit mittelschwerer Demenz, die jahrelang nicht beim Arzt war, braucht erst mal eine gescheite Diagnose! Ich sperre mich nicht gegen die Familie. Im Gegenteil, ich bin bewusst beziehungstolerant. Nachdem aber bei einer mickrigen Barauszahlung die Hand aufgehalten wird, erkenne ich erst mal eine innige Beziehung zum Geld der Betreuten, das ich zu schützen habe. Das muss ich unterbinden. Den letzten Besuch der Familie hatte die Betreute vor 10 Jahren. Wenn sie sich jetzt kümmern will: Bitte sehr! Da stehe ich nicht im Weg. Aber ich mache meinen Job, wenn auch ungleich beschwerlicher. Welchen Umgang meine Betreute dabei pflegt, geht mich in erster Linie nichts an. Wie schon erwähnt, sind wir keine Familientherapeuten. Ich bin mit der Familie im Dialog und das muss reichen. Meine Aufgaben sind recht klar eingegrenzt und werden von mir erfüllt: mit, ohne oder notfalls gegen die Familie. Grüße in die Runde! Gartentante |
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#10 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo Gartentante,
Problem scheint ja mal die Kündigung des Mietverhältnisses durch die Betreute zu sein. Ich würde mich mal mit dem vermieter in verbindung setzen, und ihm schildern, daß bei der Kündigung wohl erhebliche Zweifel an der Geschäftsfähigkeit der Mieterin bestehen und es wohl besser ist, davon auszugehen, daß die Kündigung unwirksam ist. Ich würde dem Vermieter auch nach Anordnung des Einwilligungsvobehalts zusichern, mich um die pünktliche Mietzahlungen zu bemühen. Weiß natürlich nicht, ob der Vermieter ein eigenes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat ? Ansonsten müsstedie Frage der Geschäftsfähigkiet im Räumungsprozeß geklärt werden - solange würde ich jetzt erstmal die Mieter weiterzahlen. Aufenthalt wäre dann weiterhin in der bisherigen Wohnung ! Die Klientin kann ja gerne mal bei den Familienangehörigen auf deren Einladung mal Besuch machen . Wüsste jetzt auch nicht, für was die Betreute da erstmal Geld braucht. mal schauen, wie eng dann die Familienband dann sind . Längerfristig könnte frau/man dann vielleicht mal an einen Zuschuss zu den Verpflegungskosten denken. Wichtig auch die Postkontrolle, damit Du mitbekommst, ob da irgendwelche Bestellungen laufen. Wenn das ganze ne Zeit läuft, wäre in der Tat an eine Pflege- oder Beaufsichtigungsvereinbarung zu denken. Und in dem Zusammenhang dann auch an die Kündigung der Wohnung. Überprüfungsmöglichkeit böte auch die Beantragung einer Pflegestufe und die entsprechende Begutachtung. Ansonsten bleibt abzuwarten, was die Betreute in der nächsten Zeit macht. fwu |
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