Dies ist ein Beitrag zum Thema Freiwillig in der Geschlossenen - Kostenübernahme im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen Zusammen!
Heute ein etwas ungewöhnlicher Fall (für mich zumindest):
Dame mit psychischer Erkrankung wurde vor ca. 2 Jahren ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.03.2014
Beiträge: 20
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Guten Morgen Zusammen!
Heute ein etwas ungewöhnlicher Fall (für mich zumindest): Dame mit psychischer Erkrankung wurde vor ca. 2 Jahren per Unterbringungsbeschluss in Geschlossene gebracht. Seither hat sich der Gesundheitszustand enorm verbessert (insbesondere weil sie die Tabletten regelmäßig nimmt). Unterbringungsbeschluss wurde letzten Dezember um ein Jahr verlängert. Im März 2014 habe ich die Betreuung übernommen. Die Dame ist zwischenzeitlich so fit, dass es die geschlossene Unterbringung nicht mehr braucht. Nur, sie will da laut ihrer Aussage auf keinen Fall weg, wo sie jetzt ist. In der Pflegeeinrichtung gibt es aber keinen offenen Bereich. Mich würde deshalb interessieren, ob sie dort bleiben kann, auch wenn der Gutachter erklärt, dass keine Notwendigkeit mehr für eine Unterbringung besteht. Da sie Sozialhilfe bezieht, geht es hier natürlich in erster Linie um die Kostenübernahme. Ich danke Euch für Eure Hilfe LG dorisonline |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Gten Morgen,
einen solchen Fall hatte ich auch schon. Betreuter hat sich nach Unterbringungsende gut weiter in dem Regelwerk der Einrichtung zurechtgefunden und immer weiter Fortschritte gemacht nachdem es jahrzehntelang vorher nur Abbrüche und Rückschritte gab. Genau dies habe ich dem Kostenträger für die vorherige Unterbringung mitgeteilt und wurde dabei vom Arzt, der Einrichtung und dem Betreuten unterstützt. Der Kostenträger hat dann noch zwei weitere Jahre die Kosten übernommen bis der Betreute übereinstimmend in eine anderes Wohnmodell wechseln konnte. Du solltest zuerst mit der Einrichtung ie formalen Modalitäten klären, also ob das überhaupt geht. Das ist nämlich nicht so einfach. Ohne explizite Zustimmung der Einrichtung kann keiner freiwillig in der Geschlossenen bleiben. Über alles weitere würde ich zuerst mit dem Kostenträger reden, das ist ein Einzel/Sonderfall und das lässt sich am Anfang schlecht schriftlich oder antragsmässig auf den Weg bringen. Viel Erfolg, Gruss. Michaela |
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#3 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
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Zitat:
zur Kostenfrage hat Michaela ja schon etwas geschrieben. Es liest sich aber so als ob du unsicher wärst wie mit der Unterbringung umzugehen ist. Am hiesigen Gericht herrscht dazu die Meinung das eine Unterbringung gegen den Willen nicht vorliegt wenn keine Freiheitsbeschränkung gegen den Willen stattfindet. Wenn deine Betreute also selber erklärt das sie auf einer geschlossenen Abteilung verbleiben will dürfte es rechtlich kein Problem sein. Ich hatte einen ähnlichen Fall in dem der betreute unbedingt weiter auf der geschlossenen Station einer Pflegeeinrichtung verbleiben wollte, da hat sich der Kostenträger allerdings auch nur eine begrenzte Zeit darauf eingelassen, aber er konnte inzwischen wenigstens auf eine offene Station in der gleichen Einrichtung wechseln. Gruß, Andreas
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.03.2014
Beiträge: 20
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Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten! Ich dachte mir schon, dass es in erster Linie eine Verhandlungssache mit dem Bezirk ist. Ich werde über den Ausgang berichten, kann aber noch ein bisschen dauern, weil der Unterbringungsbeschluss erst Anfang Januar ausläuft. Viele Grüße dorisonline |
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