Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Aufgabenkreis Vermögenssorge vs. Widerruf Kontovollmacht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreis Vermögenssorge vs. Widerruf Kontovollmacht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bei uns im Büro ist es üblich, dass eventuell bestehende Kontovollmachten Dritter, insofern der zugrundeliegende Aufgabenkreis "Vermögenssorge" vorliegt, bei Betreuungsbeginn ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 29.08.2014, 14:15   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 01.08.2013
Beiträge: 8
Standard Aufgabenkreis Vermögenssorge vs. Widerruf Kontovollmacht

Bei uns im Büro ist es üblich, dass eventuell bestehende Kontovollmachten Dritter, insofern der zugrundeliegende Aufgabenkreis "Vermögenssorge" vorliegt, bei Betreuungsbeginn widerrufen werden, um einen möglichen Mißbrauch Dritter auszuschließen.
  • Wie aber wäre die Vorgehensweise, wenn der geschäftsfähige Betreute weiterhin den Wunsch äußert, dass eine bereits vor Jahren getätigte Kontovollmacht (Bsp.: Vater hat Kontovollmacht auf Girokonto des Betreuten) aufrecht erhalten bleiben soll? Würde man zusammen mit dem Betreuten nun vereinbaren, dass der Vater weiterhin bevollmächtigt ist, so würde letztendlich der Betreuer doch auch weiterhin in der Haftung stehen.
  • Wenn unbedingt vom Betreuten eine Vollmacht für einen Dritten gewünscht ist, stünde dann nicht die Frage im Raum, ob für die Verwaltung und Kontrolle überhaupt eine Betreuung notwendig ist? Diese könnte ja von dem Bevollmächtigten erledigt werden.
  • Müsste in diesem Beispiel ein Widerruf der bestehenden Kontovollmacht des Vaters überhaupt mit dem Betreuten selbst oder dem Gericht abgesprochen werden, oder genügt der zugrundeliegende Aufgabenkreis "Vermögenssorge", um als Betreuer eigenmächtig die Kontovollmacht zu widerrufen?
Vielen Dank für Eure Hilfe und Antworten!
herzochris ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2014, 01:15   #2
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

Zunächst einmal wäre zu klären, ob das Gericht von der Kontovollmacht weiß.

Wenn klar ist, dass eine Kontovollmacht besteht, dann informiere ich den Betreuten und, wenn anwesend, auch den bisherigen Bevollmächtigten, dass ich alle bisherigen Vollmachten löschen lasse. Das ist für mich auch nicht diskutabel.

Dies gilt natürlich nur für die Vollmachten zu Lebzeiten. Eine Vollmacht über den Tod hinaus wird durch meine Löschung nicht außer Kraft gesetzt, da mein Aufgabengebiet mit dem Tod endet.

Einer Absprache mit dem Betreuten und/oder Gericht für die Löschung bedarf es nicht.

Geändert von EFB (30.08.2014 um 01:17 Uhr)
EFB ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:46 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40