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Vermögensbetreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensbetreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe hier auch mal ne Frage: Meine Muuter wird betreut von einem Vermögensverwalter und meine Schwester zuständig für Post ...


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Alt 29.08.2014, 20:09   #1
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Standard Vermögensbetreuer

Ich habe hier auch mal ne Frage: Meine Muuter wird betreut von einem Vermögensverwalter und meine Schwester zuständig für Post etc Unser Vater ist vor 2 Jahren verstorben und hat meine Schwester als Alleinerbin eingesetzt. Der Pflichtteil für meine Mutter beträt 77.000 € Den hat meine Schwester nicht gezahlt !!! Nun wurde das Geld knapp und der Vermögensbreuer hat eine Immobile an meine Scvhwester veräußert. Wie gesagt der Pflichtteil steht fest und wurde nicht gezahlt. Ich finde das gelinde gesagt sehr merkwürdig. Verkauft wurde auch nur zum Verkehrswert, nicht zum Marktwert
Was kann ich machen ???? Das Gericht mein ist alles in Ordnung !!!!
ozenski ist offline  
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Alt 29.08.2014, 20:31   #2
agw
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Hallo,
Und was ist jetzt deine Frage? Wenn das Gericht es bereits geprüft hat bleibt dir erst einmal wenig. Erst im Erbfall hättest du ein Auskunftsrecht als Erbe.


Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 29.08.2014, 20:46   #3
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Beiträge: 8
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Man muss doch erst mal Außenstände einholen, bevor man Immobilien verkauft ? Oder täusche ich mich da ???
ozenski ist offline  
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Alt 29.08.2014, 22:41   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
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Das kommt sicher auf den Einzelfall an.

Und wenn du schreibst dass vom Gericht deine Einwände bereits geprüft wurden, sieht es eher schlecht aus.

Bist du als Verfahrensbeteiligter in der Akte?

Gruß,
Andreas
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Alt 30.08.2014, 11:03   #5
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Lieber Admin, die Antwort bringt mich nun gar nicht weiter. Ich hab Schgröße 42, liebe meine Garten und hab an und an Husten !!! Ich hätte gerne mal ne qualifizierte Antwort, Tschuldigung dieses Bla bla höre ich schon ewig...
ozenski ist offline  
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Alt 30.08.2014, 11:05   #6
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Beiträge: 8
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Das kommt sicher auf den Einzelfall an.

Und wenn du schreibst dass vom Gericht deine Einwände bereits geprüft wurden, sieht es eher schlecht aus.

Bist du als Verfahrensbeteiligter in der Akte?

Gruß,
Andreas
E kann doch nicht sein, das eine Betreute NACHWEISLICH Anspruch auf 77.000 € hat, dieser nicht durchgesetzt wird und zwischenzeitlich die Immobilien verscherbelt werden. Das kann es doch in Gottes Namen nicht sein !!!
ozenski ist offline  
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Alt 30.08.2014, 11:59   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Zitat:
Zitat von ozenski Beitrag anzeigen
Ich hätte gerne mal ne qualifizierte Antwort, Tschuldigung dieses Bla bla höre ich schon ewig...
Lieber User,

wenn du eine Rechtsberatung haben möchtest wende dich bitte an einen Anwalt.
Wir sind hier ein Diskussionsforum zum Betreuungsrecht und keine Prüfungsinstanz für gerichtliche Entscheidungen.

Warum die gerichtliche Zustimmung zum Verkauf der Immobilie erteilt wurde ergibt sich mit Sicherheit aus der Gerichtsakte. Wenn der Betreute nicht mehr selber handeln kann müsste ja noch ein Verfahrenspfleger zum Verkauf bestellt worden sein.

Als Verfahrensbeteiligtr hättest du weitaus mehr Rechte als ein Angehöriger, daher die Nachfrage.

Da dir aber nichts an "bla Bla" liegt und du lediglich eine Rechtsberatung suchst mache ich hier zu.

Gruß,
Andreas
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