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Einweisung der Betreuten in ein Krankenhaus

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einweisung der Betreuten in ein Krankenhaus im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin als ehrenamtliche Betreuerin tätig und habe eine Betreute. Diese muss nun in ein Krankenhaus zur OP. Nach ...


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Alt 30.08.2014, 07:18   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.06.2014
Beiträge: 7
Standard Einweisung der Betreuten in ein Krankenhaus

Hallo,

ich bin als ehrenamtliche Betreuerin tätig und habe eine Betreute. Diese muss nun in ein Krankenhaus zur OP. Nach Aussage des einweisenden Arztes soll ich am Tag mit anwesend sein.
Ist es tatsächlich so, dass ich den gesamte Tag im KH verbringen muss, weil erst Aufnahme, dann Aufnahmegespräch und später das Narkosegespräch stattfindet?

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!

VG curator
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Alt 30.08.2014, 07:25   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 426
Standard

Hallo,

wenn deine Betreute nicht selbst in der Lage ist diese Gespräche zu führen, dann ja. Wenn "dann ja", dauert das ganze keine Stunde, für alles. ->
Zitat:
Aufnahme, dann Aufnahmegespräch und später das Narkosegespräch
Sollte dies der Fall sein, dass Du unterschreibst, setze bitte das Gericht darüber in Kenntnis. Ist ein ganz normaler, ohne für Leib und Leben gefährlicher Eingriff dann nicht.

"Wenn nein", wird deine Betreute zu Hause abgeholt oder sie beemüht sich um eine Taxe.Alle Gespräche im KH werden mit ihr geführt, sie leistet die Unterschriften. Du kannst nach der OP dann den Zustand erfragen und dich ggf. um die notwendige Nachsorge kümmern.

Grüße
der_andre

Geändert von der_andre (30.08.2014 um 07:28 Uhr)
der_andre ist offline  
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Alt 31.08.2014, 16:08   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Nun ja. Mit ner Stunde ist das oft nicht gemacht, weil der Anästhesist nicht aus´m OP kommt oder so.

Du hast nicht geschrieben, um was es bei der OP überhaupt geht und nur der Vollständigkeit halber:
Wenn deine Betreute nicht einwilligungsfähig ist, sagen wir sie ist dement, dann kannst du schweren OP´s nur mit Genehmigung des Gerichtes zustimmen.

Näheres findest du hier:
Genehmigung der Heilbehandlung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Rechtsgrundlage ist § 1904 BGB

Gr. Rudi
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 31.08.2014, 18:21   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.06.2014
Beiträge: 7
Standard

Hallo,

vielen Dank für Eure Informationen. Meine Betreute hat eine beginnende Demenz. Ist aber vom Gericht nicht als "einwilligungsunfähig" eingestuft. Die OP ist erforderlich auf Grund von auftretenden Beschwerden. Wurde am Freitag durch den Arzt entschieden mit Termin Dienstag. Es ist keine schwerwiegende OP, aber nötig. Mit meiner zu Betreuenden habe ich schon darüber gesprochen, Sie weiß um die Notwendigkeit der OP.
Vielen Dank!

VG curator
curator ist offline  
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Alt 31.08.2014, 19:17   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
Standard Auch wenn Ferndiagnosen mir...

von meinem Bruder nicht positiv angerechnet würden...
Nach Deiner Schilderung ist es somit ein Mensch, welcher sehr wohl die Notwendigkeit der OP einsehen und somit zustimmen kann. Da gilt dann die"Wenn nein" Regel des andre....
Viel Erfolg
blindfisch
__________________
"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen"
der blindfisch ist offline  
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Alt 31.08.2014, 20:42   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.06.2014
Beiträge: 7
Standard

Da gilt dann die"Wenn nein" Regel des andre....

Was bedeutet diese Regel? Kenne ich nicht.

Sehe es aber ebenso, dass die Notwendigkeit der OP nicht in Frage steht-

VG
curator
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Alt 31.08.2014, 21:51   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
Standard

Zitat:
"Wenn nein", wird deine Betreute zu Hause abgeholt oder sie beemüht sich um eine Taxe.Alle Gespräche im KH werden mit ihr geführt, sie leistet die Unterschriften. Du kannst nach der OP dann den Zustand erfragen und dich ggf. um die notwendige Nachsorge kümmern.
Damit du es noch mal klar siehst hab ich es dir nochmal rauskopiert.
__________________
----------------
agw ist offline  
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