Dies ist ein Beitrag zum Thema Einweisung der Betreuten in ein Krankenhaus im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bin als ehrenamtliche Betreuerin tätig und habe eine Betreute. Diese muss nun in ein Krankenhaus zur OP. Nach ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.06.2014
Beiträge: 7
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Hallo,
ich bin als ehrenamtliche Betreuerin tätig und habe eine Betreute. Diese muss nun in ein Krankenhaus zur OP. Nach Aussage des einweisenden Arztes soll ich am Tag mit anwesend sein. Ist es tatsächlich so, dass ich den gesamte Tag im KH verbringen muss, weil erst Aufnahme, dann Aufnahmegespräch und später das Narkosegespräch stattfindet? Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe! VG curator |
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#2 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 426
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Hallo,
wenn deine Betreute nicht selbst in der Lage ist diese Gespräche zu führen, dann ja. Wenn "dann ja", dauert das ganze keine Stunde, für alles. -> Zitat:
"Wenn nein", wird deine Betreute zu Hause abgeholt oder sie beemüht sich um eine Taxe.Alle Gespräche im KH werden mit ihr geführt, sie leistet die Unterschriften. Du kannst nach der OP dann den Zustand erfragen und dich ggf. um die notwendige Nachsorge kümmern. Grüße der_andre Geändert von der_andre (30.08.2014 um 07:28 Uhr) |
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Nun ja. Mit ner Stunde ist das oft nicht gemacht, weil der Anästhesist nicht aus´m OP kommt oder so.
Du hast nicht geschrieben, um was es bei der OP überhaupt geht und nur der Vollständigkeit halber: Wenn deine Betreute nicht einwilligungsfähig ist, sagen wir sie ist dement, dann kannst du schweren OP´s nur mit Genehmigung des Gerichtes zustimmen. Näheres findest du hier: Genehmigung der Heilbehandlung ? Betreuungsrecht-Lexikon Rechtsgrundlage ist § 1904 BGB Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.06.2014
Beiträge: 7
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Hallo,
vielen Dank für Eure Informationen. Meine Betreute hat eine beginnende Demenz. Ist aber vom Gericht nicht als "einwilligungsunfähig" eingestuft. Die OP ist erforderlich auf Grund von auftretenden Beschwerden. Wurde am Freitag durch den Arzt entschieden mit Termin Dienstag. Es ist keine schwerwiegende OP, aber nötig. Mit meiner zu Betreuenden habe ich schon darüber gesprochen, Sie weiß um die Notwendigkeit der OP. Vielen Dank! VG curator |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
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von meinem Bruder nicht positiv angerechnet würden...
Nach Deiner Schilderung ist es somit ein Mensch, welcher sehr wohl die Notwendigkeit der OP einsehen und somit zustimmen kann. Da gilt dann die"Wenn nein" Regel des andre.... Viel Erfolg blindfisch
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"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen" |
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#6 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.06.2014
Beiträge: 7
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Da gilt dann die"Wenn nein" Regel des andre....
Was bedeutet diese Regel? Kenne ich nicht. Sehe es aber ebenso, dass die Notwendigkeit der OP nicht in Frage steht- VG curator |
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#7 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
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Zitat:
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