Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

LWL setzt ein Urteil des SGB XII § 82 Abs.3 Satz 2 um

Dies ist ein Beitrag zum Thema LWL setzt ein Urteil des SGB XII § 82 Abs.3 Satz 2 um im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Also folgendes, mein zu Betreuender bekam jetzt rückwirkend zum 01.07.14 13 € weniger ausgezahlt, der Rest geht an den LWL ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 30.08.2014, 21:22   #1
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
Standard LWL setzt ein Urteil des SGB XII § 82 Abs.3 Satz 2 um

Also folgendes, mein zu Betreuender bekam jetzt rückwirkend zum 01.07.14 13 € weniger ausgezahlt, der Rest geht an den LWL als Heimkostenbeteiligung. Bisher war der Betrag an den Kostenträger um 6,50 € niedriger pro Monat. Habe das schriftlich hinterfragt und bekam ein Schreiben der Werkstatt wo der LWL das o.g. Urteil anführt, demnach dürfen sie den Zuschuss des Arbeitsförderungsgeldes nicht mehr in die Berechnung einfließen lassen, und eine Liste dazu woraus sich der neu zu berechnende Betrag ergibt. Das Gesamteinkommen des zu Betreuenden liegt eh schon grad mal etwas über 100 € und jetzt noch weniger.
Keine Ankündigung und nix kam vorher.
Also woher nehmen, als von den Menschen die eh schon fast nix haben. So kommt es bei mir an.

Wollt wissen ob hier jemand sich mit dieser Regelung auskennt.
Gibt auch im Kreis eine Behindertenbeauftragte, aber die Materie ist ziemlich schwierig. Bevor ich den LWL anrufe oder anschreibe möchte ich erstmal checken ob es überhaupt rechtens ist was da
gemacht wurde. Mit dem Kindergeld war auch mal ne Sache, da hab ich 3 Jahre vor dem Finanzgericht gekämpft und gewonnen , zum Glück Rechtsschutz! Nur die Eltern (das bin ich auch ) die keinen Widerspruch eingelegt hatten bekamen zwar das Kindergeld wieder, aber nicht nachgezahlt.
Muß dazu schreiben ich wohne in NRW.

Danke im Voraus für Eure Nachrichten,

Doro

Geändert von Doro (30.08.2014 um 21:25 Uhr)
Doro ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2014, 13:51   #2
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
Lächeln Tja scheint keiner was zu wissen

hier wo ich wohne gibt es massive Proteste dagegen, selbst der Justitiar der Lebenshilfe in Köln wußte keinen Rat. Laut Auskunft des LWL gibt es neues Gesetz in NRW und sie mußten das abändern. Galt schon länger für alle Bundesländer, wurde nicht überall umgesetzt.
Auch der Caritas Behindertensprecher hat sich dafür eingesetzt, befindet sich aber zur Zeit im Urlaub wurde mir mitgeteilt.

Doro

Nicht gut so, daß man immer unten anfängt!!!!

Geändert von Doro (04.09.2014 um 13:53 Uhr)
Doro ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:21 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40