Dies ist ein Beitrag zum Thema Prüfung eines vorgeschlagenen Betreuers im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe über meinen Anwalt einen Antrag gestellt, anstatt des jetzigen Berufsbetreuers mich als ehrenamtlichen Betreuers für den Sohn ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 06.10.2006
Beiträge: 4
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Hallo, ich habe über meinen Anwalt einen Antrag gestellt, anstatt des jetzigen Berufsbetreuers mich als ehrenamtlichen Betreuers für den Sohn meiner Lebensgefährtin einzusetzen. Die obligatorische Prüfung, die meine Eignung als Betreuer feststellen soll, lief folgendermaßen ab: Bei mir erschien eines Tages unangemeldet eine Frau von der beauftragten Betreuungsbehörde. Sie hat im Gespräch immer wieder versucht, mich von meinem Vorhaben abzubringen. Im Wortlaut: " Nun habe ich es immer noch nicht geschafft, Sie davon abzubringen! " Dies durfte ich mir vier bis fünfmal anhören. Auch sonst war sie von Anfang an voreingenommen gegen meine Person. Sie sagte mir offen ins Gesicht, daß ich als Betreuer ungeeignet bin, da ich eh nur das mache, was meine Lebensgefährtin bestimmt, der vor einigen Jahren die Betreuung entzogen wurde, weil sie durch Mobbing krank wurde. Ihr werden auch heute noch Steine in den Weg gelegt und das grundlos. Der Sohn von ihr sagt Papa zu mir und wir pflegen eine enge Beziehung. Muß ich mir ein solches Vorgehen gefallen lassen? Danke im Voraus.
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Rampi,
was sagt denn der Sohn? Ist er geschäftsfähig oder geistig behindert? Sollte er in der Lage sein, den Sachverhalt zu erfassen, ist es seine Angelegenheit, sich gegen den Beschluss zu wehren und die Beendigung zu beantragen. Wird der Antrag abgelehnt, kann Widerspruch eingelegt werden. Dann entscheidet eine 3köpfige Kammer über den Wunsch des Betreuten, der natürlich von seiner Mutter und Dir unterstützt wird. Als Außenstehender, trotz enger persönlicher Beziehung, nützt dir ein Anwalt gar nichts. Ist vielmehr nachteilig. Eine weitere Möglichkeit ist die rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung des Sohnes auf dich. Die steht dann in Konkurrenz zur gesetzlichen Betreuung, da bei Geschäftsfähigkeit zunächst der Wille des Betreuten zählt. Ist der Betreute nicht in der Lage, seinen Willen zu bilden und zu äußern, wird es schwer. Dann ist es Sache der Mutter, sich um die Betreuung zu kümmern und dem Gericht nachzuweisen, dass ihr Sohn durch sie besser als durch einen Berufsbetreuer betreut wird. Du kämst höchstens stellvertretend in Betracht. Sorry, ist so. Viel Erfolg Heinz |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 06.10.2006
Beiträge: 4
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Hallo Heinz,
der erwachsene Sohn meiner Lebensgefährtin ist geistig und körperlich behindert und kann nicht unbedingt verbal seinen Willen äußern. Er zeigt aber trotz allem seine Gefühle und jeder Mensch mit ein wenig Gespür merkt genau, was sein Wille ist. |
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#4 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Roy, ich hatte die Betreuung 2 J. lang paktisch ehrenamtlich geführt, bis das Gericht ankam, eine Betreuung wollte. Eine Betreuung meiner Person wurde abgelehnt, obwohl meine Tochter das wollte. Angeblich bestünden Interessenkollissionen. Man wollte eine Sozialpädag. als Betreuerin.
Mir wurde jedes Recht abgesprochen, Beschwerde gegen die Betreuung einzulelegen. Nicht beschwerdeberechtigt. Mit der Betreuerin kommt die Betreute auch nicht weiter, die Betreuerin auch nicht mit ihr, und Betreuerin versäumt div. Dinge mit Behörden, so dass sich diese schon finanziell auf Betreute ausgewirkt haben. Ich habe den Schlamassel aus dem Dreck gezogen, immer wieder. Inzwischen bin ich nicht mehr an der Betreuung interessiert. Habe genug zu tun, Betreuerin ständig auf dies und jenes aufmerksam zu machen und zu beraten, Schriftstücke vorzubereiten, die sie dann abschickt. Inzwischen haben wir ein erträgliches Einvernehmen, jahrelanger Machtkampf, weil Betreuerin "zum Wohle ...", was niemals bisher zum Wohle war. Oder ist zum Wohle, wenn Betreute über gesamtes Konto verfügt, alles abhebt, so dass nix mehr für Miete übrig ist? Betreute sich ständig verschuldet hat. Bemerkungen Betreuerin: EV bekäme sie nie durch. Der ist bis heute noch nicht durch, Gruss mary |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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.. Und nun hat die Betreuerin wieder nicht reagiert, so dass es zu ner Räumungsklage kommt. Warum hat sie sich nicht mit dem Mietverein in Verbindung gesetzt, wenn sie selber keinen Rat weiß? Es sind so große Versäumnisse, die schon echt ins Geld gehen, Gruss mary
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Mary, ein EV kann nur für die Willenserklärungen angeordnet werden und haben keinen Zugang für rechtsgeschftliche oder tatsächliche Handlungen.
Ist ein Betreuter geschäftsunfähig, dann greift § 105 I BGB. Der EV soll lediglich helfen die Geschäftsunfähigkeit z.B. bei einem Prozeß zu beweisen und erleichtern die Geschäfte rückgängig machen. Oftmals ist es ja schwierig zu beweisen, dass derjenige in diesem Augenblick geschäftsunfähig war, dafür ist der EV hilfreich, schließt aber nicht aus, dass man das auch ohne beweisen kann. Das habe ich auch schon bei einer Bank geschafft, wo meine Betreute kurz vor meiner Betreuung einen Kredit für ihren drogenabhängigen Sohn aufgenommen hatte. Ich hoffe Du nimmst es mir nicht krumm, aber es liest sich alles sehr merkwürdig was Du mit der Betreuerin erlebst. Man erfährt ja hier immer nur eine Seite, deshalb ist es schwierig darauf zu antworten. Ich habe auch schon Schwierigkeiten mit den Angehörigen oder Bekannten der Klienten erlebt, die natürlich die Dinge nur aus ihrer Sicht sehen und manches eben nicht nachvollziehen können. Besonders schwierig wird es dann, wenn man entgegengesetzte Meinungen hat. Das Wohl des Betreuten steht an erster Stelle, ich betreue schließlich nicht die Angehörigen. Wie gesagt, es ist in Deinem Fall schwierig angemessen zu antworten, denn man müßte dazu wenigstens auch die andere Seite lesen. Es ist schade, dass die Betreuerin Deiner Tochter irgendwie stellvertretend für die Arbeit viele Betreuer in ein so schlechtes Licht gesetzt wird, zu Recht oder Unrecht kann man in Deinem Fall gar nicht beurteilen. Bsp., vor ein paar Tagen bekam ich einen Anruf von eine Tochter, die mich unbedingt als Beteuerin für ihren Vater haben möchte. Sie hatte von mir gehört und erzählte, dass sie ja schon soviel Ungutes von Betreuern gehört und gelesen hätte und ich würde wohl zu den Guten gehören. Ich finde es total schade, dass es so läuft, weil ich der festen Überzeugung bin, dass der Großteil eine gute Arbeit leistet und es auch falsche Berichterstattungen gibt. Ich habe auch keine Lust mich immer wieder dafür zu rechtfertigen warum ich das so oder so mache, warum ich z.B. eine Betreute eben nicht ins Heim bringen möchte, obwohl die Tochter sie genau da gut aufgehoben sieht und mit der Betreuung Hoffnungen verbunden hat. Es mögen auch bei mir am Ende Zweifel an meiner Arbeit bestehen, mit denen ich aber, genau wie meine Kollegen, leben muss. Und nur weil ich nicht andauernd alle Erwartungen erfülle, leiste ich keine schlechte Arbeit. Es ist schade für die Neuankömmling hier, die wohlmöglich ein völlig falsches Bild bekommen und sich eigentlich nur Rat suchen. Es ist ja gut und schön, dass Du Deinem Herzen Luft machst, aber manchmal passt das einfach gar nicht zum Thema und Du schreibst einfach drauf los, so ist es mir auch schon bei einer Frage ergangen. Du solltest vielelicht die Aussprache suchen und könntest doch auch mal einen gemeinsamen Gesprächstermin beim Gericht vereinbaren. Vielleicht wird sich das eine oder andere dann doch relativieren. Mit freundlichen Grüßen Tina |
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#8 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 27
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..was ist das!!! oder wie soll ich sagen?
Ich bin meinem Betreuer nachgelaufen um ihn überhaupt einmal zu sprechen und zu erfahren wie das denn nun weitergeht. Vorher hatte ich bereits viele Mails an meinen Anwalt geschickt, die dieser nach der Bestellung an den Betreuer weitergeleitet hat. Der Betreuer hat sich mir gegenüber so geäußert, daß ich sowieso überhaupt keine Rechte und vollmachten mehr hätte, dass jetzt er alles macht. Er hat mich weder zu einer Wohnungsbegehung bestellt noch hat er mir die Hausschlüßel meines Vaters angeboten. Ich möchte das Auto von meinem Vater abholen, jetzt sind die Schlüssel plötzlich nicht mehr auffindbar, dabei wurde durch meine Mithilfe und die der Polizei dass als gestohlen gemeldete Fahrzeug meines Vaters wieder aufgefunden. Das Fahrzeug wurde dann von seinem angeblichen besten Freund abgeholt, dabei wollte der Gemeindepastor das Fahrzeug auf Kirchengelände (abgeschlossen) abstellen. Jetzt rückt diese kranke Frau die Schlüssel nicht raus und der Betreuer hat den Brief mitgenommen..verkaufen kann sie es ja dann nicht. So ein A..., die Frau wohnt zwei Häuser neben meinem Vater...sie räumt grad Stück für Stück in ihre Wohnung um...sie erzählt mein Vater hätte ihr das alles geschenkt. Die verstorbene Frau meines Vaters hatte sehr viel Schmuck, ich weiss dass davon nach diesem übereilten und heimlichen Umzug meines Vaters alles weg ist...aber was soll ich machen. Ich habe einen ziemlich hohen Blutdruck...ich schlafe schlecht und ich kratze mir meine Beine nachts blutig...interessiert das jemand??? :? |
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