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Versicherungspolicen bei Tod Betreute

Dies ist ein Beitrag zum Thema Versicherungspolicen bei Tod Betreute im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle: Nehmen wir an: Betreute stirbt, kein Testament. Gesetzliche Erbin Mutter. Sie erbt ca. 2.200 Euro noch offene ...


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Alt 05.09.2014, 14:56   #1
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard Versicherungspolicen bei Tod Betreute

Hallo an alle:

Nehmen wir an:

Betreute stirbt, kein Testament. Gesetzliche Erbin Mutter. Sie erbt ca. 2.200 Euro noch offene Heimkosten,

Betreute hat 4 Lebensversicherungen. Begünstigter ist Bruder, d.h. Versicherungssumme fällt nicht in den Nachlass.

Muss ich ihm die Policen zur Geltendmachung sofort aushändigen, bei Tod der Betreuten? Ich meine ja, was meint Ihr?

Gruss
efb
EFB ist offline  
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Alt 05.09.2014, 15:12   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Was würdest du tun, wenn die Verstorbene leihweise über das Auto ihres Bruders verfügte, welches immer noch im Hof steht und der Bruder es von dir wieder haben will?!

Gr. R.
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 05.09.2014, 15:33   #3
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

ok ok. verstanden.....

Er wusste übrigens gar nichts von seiner Begünstigung....

danke und Gruß

efb
EFB ist offline  
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Alt 09.09.2014, 04:44   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
Standard Schön, dass der Fragesteller verstanden hat...

jetzt ist bei mir aber ein großes Fragezeichen aufgetaucht.
Was heißt denn: Versicherungssumme fällt nicht in den Nachlass?
Heißt das, dass Lebensversicherungen, welche einen Rückkaufwert haben (so müssen wir sie doch immer angeben im Vermögensverzeichnis…) nicht Teil des Nachlasses sind? D.h. die Mutter hat hier die A-karte gezogen, kann für die Beerdigung sorgen und übernimmt die Schulden (oder tritt das Erbe nicht an) und der Bruder erhält Geld aus den Versicherungen, muss aber nicht für die Verbindlichkeiten seines Bruders aufkommen?
Das würde ich gerne mal verstehen!
Herzliche Grüße
blindfisch
__________________
"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen"
der blindfisch ist offline  
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Alt 09.09.2014, 08:58   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
Standard

Moin,

das ist relativ einfach. Wenn bei z.B. einer Lebensversicherung kein Bezugsberechtigter im Todesfall angegeben ist geht der Vertrag an die Erben.
Wenn der Versicherungsnehmer aber einen Bezugsberechtigten benannt hat dann fällt das Geld aus dem Vertrag nicht in das Erbe sondern das Geld geht im Todesfall an diesen. Das kann eine völlig andere Person außerhalb des Kreises des Erben sein. Mit einem Rückkaufswert hat das ganze überhaupt nichts zu tun.

Siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsrecht_(Versicherung)

Das Geld aus der Bezugsberechtigung zählt also nicht zum Erbe. Daher kann es schon so kommen wie du festgestellt hast.

Zitat:
D.h. die Mutter hat hier die A-karte gezogen, kann für die Beerdigung sorgen und übernimmt die Schulden (oder tritt das Erbe nicht an) und der Bruder erhält Geld aus den Versicherungen,
Warum der Betreute dies zu seinen Lebzeiten so geregelt hat wird er wohl nur selber gewußt haben.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 09.09.2014, 20:23   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
Standard

Moin moin

Um agw zu ergänzen:
Hätte es zu Lebzeiten einen Rückkauf der Lebensversicherung gegeben, dann würde diese danach nicht mehr bestehen und einen Begünstigten würde es auch nicht mehr geben. Der ausgezahlte Rückkaufswert würde dann in die Erbmasse (den Nachlass) fallen. Zumindest wenn zum Todeszeitpunkt noch was von übrig ist.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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