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wer darf betreuen

Dies ist ein Beitrag zum Thema wer darf betreuen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo und guten Tag, unsere Frage besteht darin, Partner plötzlich erheblich verwirrt,soll in eine Pflegeeinrichtung nach Reha. Die Eheleute haben ...


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Alt 07.09.2014, 10:58   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 05.09.2014
Beiträge: 3
Standard wer darf betreuen

Hallo und guten Tag,
unsere Frage besteht darin, Partner plötzlich erheblich verwirrt,soll in eine Pflegeeinrichtung nach Reha.
Die Eheleute haben eine Auszeit und bewohnen eigene Wohnungen,in der Wohnung des Ehepartners befindet sich aber noch Wohnstand der Ehefrau.
Der Ehemann hat noch keine Betreuung.
Der Ehemann hat alles Nötige was er braucht im Krankenhaus.
Wer darf zum jetzigen Zeitpunkt in die Wohnung??

Eigentlich doch niemand, oder???
Vielen Dank für eine Antwort

Grünfink
Grünfink ist offline  
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Alt 07.09.2014, 11:04   #2
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Es sei denn, der Ehemann hat irgendjemand seinen Wohnungsschlüssel gegeben. Das stellt wohl ein Einverständnis für das Betreten der Wohnung dar.
Da beide Eheleute getrennt leben, handelt es sich auch um keine Ehewohnung ( ist ja wohl nicht die Konstellation : Hauptwohnung/Ferienwohnung)


fwu
fwu ist offline  
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Alt 09.09.2014, 18:59   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 25.10.2013
Ort: Großraum Darmstadt
Beiträge: 25
Standard

Hallo Grünfink,

bist Du ein Angehöriger?
Wurde die gesetzliche Vertretung bereits angeregt? Übernimmst Du die Vertretung? Wie ist das Verhältnis zwischen den Eheleuten - ist eine Scheidung angedacht?

Sollte die Ehefrau einen Schüssel zur Wohnung Ihres Mannes haben und beide haben sie gemeinsam gemietet oder gekauft, wird man ihr den Zutritt nicht verweigern dürfen.

Deiner Info nach, soll der Mann nach der Reha in eine Einrichtung umziehen - wurde die Wohnung bereits gekündigt? Auch hier wird man der (Noch)frau nicht verweigern können, sich ihre Möbel zu holen.

Ich hoffe, dass Du mit meiner Info etwas anfangen kannst, auch wenn ich mehr Fragen gestellt als Antworten gegeben habe.

bebo
bebo ist offline  
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Alt 10.09.2014, 08:08   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Der gesamte Beitrag lässt mehr Fragen übrig, als Antworten zu.
Das müsste eigentlich nicht sein, hier schreiben kostet nichts und wenn ich nicht mit den Zusammenhängen "herausrücken" will dann sollte ich gar nicht erst fragen.
Antworten die brauchbar sind können nur gegeben werden wenn die Sachlage transparent ist. Ansonsten ist das leider vergebliche Mühe und ärgerlich.

Zitat:
Die Eheleute haben eine Auszeit und bewohnen eigene Wohnungen,in der Wohnung des Ehepartners befindet sich aber noch Wohnstand der Ehefrau.
Die Ehefrau hat auf jeden Fall einen Herausgabeanspruch. Sollte sie mitbesitzerin/Mitmieterin der Wohnung sein kann sie diese jederzeit betreten.
Betreten darf sie die Wohnung auch, ohne Besitzerin zu sein, wenn dies mit dem Mann mündlich besprochen war oder vorheriger Usus. Wofür ja einiges spricht denn da steht: die Eheleute nehmen sich eine Auszeit.
michaela mohr ist offline  
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