Dies ist ein Beitrag zum Thema Taschengeld nur gegen Belege? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hllo zusammen,
meine Betreute lebt im Pflegeheim. Sie erhält vom Sozialamt das Taschengeld, das auf dem Heimkonto überwiesen wird. Ich ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 12.05.2014
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 9
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Hllo zusammen,
meine Betreute lebt im Pflegeheim. Sie erhält vom Sozialamt das Taschengeld, das auf dem Heimkonto überwiesen wird. Ich vermute, dass ihre Tochter, die im selben Heim als Putzfrau arbeitet, das Taschengeld für sich verwendet. Das Geld wird immer Bar vom Konto entnommen, wenn die Tochter "zu Besuch" kommt. Wofür das Geld ausgegeben wird, ist nicht zu nachvollziehen. Da die Betroffene dement ist und von allem ihre Tochter beschützen will, gibt sie keine Angaben dazu. Nach der Aussage der Tochter werden für das Geld Gemüse, Obst und T-Shorts gekauft. Die Betroffene hat genug Bekleidung im Schrank und wieviele Obst und Gemüse kann eine 90-jährige Frau zu sich nehmen? Kann ich die Auszahlung des Taschengeldes nur gegen Kassenbelege bzw. Verwendungsnachweise im Heim erteilen? Ich möchte ungern den Antrag auf Einwilligungsvorbehalt stellen, denn beweisen kann ich leider nichts. Danke!
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Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit. (Prof. Dr. Theodor) |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Himmelhergott, das ist kein Taschengeld denn Betreute sind keine Kleinkinder. Das heisst Barbetrag!
Ordne dem Heim gegenüber doch einfach schriftlich an- wegen der Demenz- sich jede Auszahlung erst von dir genehmigen zu lassen. Dann weisst du mehr was da los ist. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 12.05.2014
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 9
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Danke Michaela.
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Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit. (Prof. Dr. Theodor) |
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#4 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.10.2013
Beiträge: 66
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Zitat:
Einen Kassenbeleg über die Auszahlung wird sich das Heim schon aus eigenem Interesse unterschreiben lassen. Weitere Verwendungsnachweise wirst du nicht erwarten können, (von wem auch?) die Verwendung der Gelder erfolgt ausschließlich von deiner Betreuten und die darf ihren persönlichen Barbetrag so verwenden, wie sie es für richtig hält. Auch mit einem Einwilligungsvorbehalt wirst du hier nicht weiter kommen, denn dieser erstreckt sich nur auf die Bankkonten, nicht aber auf das Taschengeld. |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.10.2013
Beiträge: 66
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,991
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Da hast du aber Glück, das Michaela im Urlaub ist.
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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#8 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 12.05.2014
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 9
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"Auch mit einem Einwilligungsvorbehalt wirst du hier nicht weiter kommen, denn dieser erstreckt sich nur auf die Bankkonten, nicht aber auf das Taschengeld."
Hallo, ein Richter hat mir erklärt, dass Einwilligungsvorbehalt ebenfalls auf das Barbetragkonto im Heim möglich sei.
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Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit. (Prof. Dr. Theodor) Geändert von Dona (10.11.2014 um 09:12 Uhr) |
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#9 |
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ehrenamtliche Betreuerin a.D.
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
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10 Richter, 10 Aussagen, ruf den für dich zuständigen Rechtspfleger an, nenn das Aktenzeichen und frage. Mach dir eine Gesprächsnotiz davon und gut iss. Und ob Taschengeld oder Barbetrag ist doch wohl piepegal, jeder weiß was gemeint ist. Ich mache das schon fast 30 Jahre und sage auch immer noch Taschengeld!!! Bei meinem Sohn wird es schon lange aufs Konto überwiesen.
Gruß Doro |
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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In Schreiben des Gerichts ist bei uns immer vom Taschengeldkonto die Rede. Der Bogen persönliche Verhältnisse fragt: ist ein Taschengeldkonto vorhanden, wird es verwaltet vom Heim, dem Betreuten, dem Betreuer. In der Vermögensübersicht wird unterschieden zwischen Bargeld, Taschengeldkonten, Girokonten usw.
Gruß Lotte |
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