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Geld aus Versicherungsverträgen gefunden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geld aus Versicherungsverträgen gefunden im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin! Mein Betreuter hat in der Vergangenheit dank emsiger Bemühungen seines Versicherungsvertreters diverse Verträge mit einem großen deutschen Konzern geschlossen ...


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Alt 01.10.2014, 14:10   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 493
Standard Geld aus Versicherungsverträgen gefunden

Moin!
Mein Betreuter hat in der Vergangenheit dank emsiger Bemühungen seines Versicherungsvertreters diverse Verträge mit einem großen deutschen Konzern geschlossen (Im Alphabet ganz vorne).

Bekannt sind mir bisher
2 LV, 2UV, Haftpflicht, Krankenversicherung, Hausrat
Die Verträge sind teils beitragsfrei, teils gekündigt, teils in Vollsteckung, da er später als Hartzer keine Beiträge mehr zahlen konnte. Ich versuche gerade, Übersicht zu bekommen, was sich unerwartet schwierig darstellt, da die einzelnen Betriebsteile der Versicherung nicht miteinander komunizieren.

Anosnsten ALG II mit Mini-Nebenerwerb, mit ca. 6000,- verschuldet. Laufende Abzahlungen wegen Darlehen zur Wohnraumsicherung.

Vorläufiges Ergebnis der Recherche und Problem:
Zwei Versicherungsverträge mit Guthaben:
Unfallversicherung mit fast 3000,-€ kündbar erst zum 01.12.2015
Lebensversicherung mit 1300,-€ kündbar wahrscheinlich monatlich.

Das Jobcenter weiß davon nichts.
Dem Betreuten wäre (natürlich) am liebsten, wenn das auch so bliebe.

Seitens des Gerichts habe ich noch wenig Sorgen, da ich meine neuen Erkenntnisse zeitnah weitergeben kann und er auch mit den Verträgen noch aktuell mittelos ist.

Gibt es Empfehlungen zum Umgang mit dem Jobcenter?
Faktisch hat er Vermögen verschwiegen und damit unvollständige Angaben gemacht. Eine Sanktion will ich vermeiden.

Einwänden wie "hätte er vorher wissen müssen" halte ich entgegen, dass unüberschaubare Vermögensverhältnisse in Kombination mit Depressionen und mindestens episodischem Alkoholmißbrauch das Ausfüllen von Anträgen nicht erleichtern.

Hoffe auf Feedback

Grüße
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Alt 01.10.2014, 15:31   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
Standard

Hallo,

um nicht selbst in die Haftung (auch strafrechtlich) zu gelangen, würde ich auf jeden Fall die Situation dem JC mitteilen.

Da das Geld als Einkommen erst 2015 zur Auszahlung kommen kann, wird es zum jetzigem Zeitpunkt auch nicht zu Sankionen führen, viel mehr wird das Einkommen auf 6 Monate umgelegt und auf die SGB II-Leistungen verkürzend angerechnet.

Caro
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Alt 01.10.2014, 16:02   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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... und ergänzend würde ich mal den EiWi prüfen. Nach dem, was du hier schilderst, scheinen die Voraussetzungen hier gegeben zu sein. Zumindest kannst du sein Vermögen dann für die Zukunft schützen.

Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
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Alt 01.10.2014, 17:04   #4
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 493
Standard

Zitat:
Zitat von Caro Beitrag anzeigen
Hallo,

Da das Geld als Einkommen erst 2015 zur Auszahlung kommen kann, wird es zum jetzigem Zeitpunkt auch nicht zu Sankionen führen, viel mehr wird das Einkommen auf 6 Monate umgelegt und auf die SGB II-Leistungen verkürzend angerechnet.

Caro
Welche 6 Monate? Aktuell oder in 2015?

Was ist mit der Lebensversicherung, die ja relativ kurzfristig kündbar ist? Der Betrag liegt nach meinem Kenntnisstand noch im im Bereich des Schonvermögens. Es bleiben aber die uinvollständigen Angaben.

Zum Eiwi:
Es hat seine Rest-Finanzen durchaus im Griff. Die Verträge etnstanden in einer Zeit der Erwerbstätigkeit und vor Trennung - Krise - Depression. Sehe da im Moment keine Handlungsnotwendigkeit.
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Alt 01.10.2014, 19:40   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
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Moin moin

Sind die LVen und UVen beim gleichen Versicherer und teils im Guthaben , teils in der Vollstreckung - oder wie ist das Ganze aufgeteilt?
Davon hängen möglicherweise Handlungsstrategien ab.

Ansonsten darf ein ALG 2 Empfänger durchaus mehr als 2600,00 € an Vermögen haben, sofern es in Alterssicherung investiert ist. Ich habe da da. 150,00 € pro Lebensjahr in Erinnerung. Zumindest die LV, vielleicht auch die UV könnte als Alterssicherung angesehen werden.
Du solltest die Versicherungen auf jeden Fall dem JC bekanntgeben und auf die besonderen Schutz der Altersvorsorge hinweisen.
Nicht angeben ist gleichbedeutend mit richtig Ärger bekommen, wenn's auffliegt - und das ist dann Dein Ärger, nicht der vom Betreuten...

Und weiter:
Du kannst Deinen Betreuten ja mal fragen, ob er es mit einer PrivatInso versuchen will. Seine Schulden werden nicht weniger, wenn sie nicht bezahlt werden und als erstes würden die Versicherungsleistungen weggepfändet werden, sobald sie auf dem Konto sind. Wenn die Schulden höher sind lohnt sich die Inso, weil von den Versicherungen sowieso nix übrig bleibt. Es sein Denn Du besch...
Das ist aber nicht Dein Job.

MfG

Imre
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Alt 02.10.2014, 08:57   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
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M.E muss hier genau differenziert werden:
Sobald die Versicherungen zur Auszahlung kommen, sind diese als einmalige Einkommen zu werten und Freibeträge, wie beim Vermögen gibt es hier nicht. Vielmehr sind einmalige Einnahmen nach § 2 Abs.4 ALG 2- VO auf einen angemessenen Zeitraum - von bis zu 12 Mon. - aufzuteilen und man muss davon seinen Lebensunterhalt bestreiten.
Das JC hat eine Berechnung mitzuteilen, wie das Geld aufzuteilen ist.
Darauf zu achten ist, dass die Krankenversicherungskosten berücksichtigt werden.

Ich würde hier Rücksprach mit dem JC halten und darlegen, dass LV der Altersvorsorge dient und als privilegiertes Altersvorsorgevermögen behandelt werden muss. Hinsichtlich der UV wird es schwierig.

Viel Glück

Caro
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Alt 02.10.2014, 20:33   #7
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 493
Standard Danke

Das gibt mir zumindest eine gute Richtung.
Dann hoffe ich mal, das das JC die Altersvorsroge anerkennt und mein Betreuter ENde 2015 kein ALG II mehr braucht ...
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Alt 02.10.2014, 20:37   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Caro Beitrag anzeigen
M.E muss hier genau differenziert werden:
Sobald die Versicherungen zur Auszahlung kommen, sind diese als einmalige Einkommen zu werten und Freibeträge, wie beim Vermögen gibt es hier nicht.
Da hat Caro recht.


Zitat:
Zitat von Caro Beitrag anzeigen
Vielmehr sind einmalige Einnahmen nach § 2 Abs.4 ALG 2- VO auf einen angemessenen Zeitraum - von bis zu 12 Mon. - aufzuteilen und man muss davon seinen Lebensunterhalt bestreiten.
Das JC hat eine Berechnung mitzuteilen, wie das Geld aufzuteilen ist.
Darauf zu achten ist, dass die Krankenversicherungskosten berücksichtigt werden.
Hier würde ich dem JobCenter gewaltig auf die Füße treten, wenn von dort irgendwelche Vorschriften gemacht werden würden, wie lange von dem Geld gelebt werden soll.
Schließlich darf von Otto-normal-und nicht zu viel-verdien-Bürger auch nicht verlangt werden, dass er aus reiner Vorsorge und um bloß die Staatskasse zu schonen, rein präventiv so spartanisch wie ein ALG 2 Empfänger zu leben hat.

Andererseits würde ich im oben geschilderten Fall das Geld für den Betreuten auch nicht verprassen, sondern für Dinge ausgeben, die er benötigt und die von JobCenter nicht gezahlt würden.


Zitat:
Zitat von Caro Beitrag anzeigen
Ich würde hier Rücksprach mit dem JC halten und darlegen, dass LV der Altersvorsorge dient und als privilegiertes Altersvorsorgevermögen behandelt werden muss. Hinsichtlich der UV wird es schwierig.

Caro
Miteinander reden bringt's.

MfG

Imre
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Alt 07.11.2014, 13:37   #9
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 493
Standard dauerte 10 Minuten

Die MA vom Amt hat kurz die Freigrenze für Altersvorsorgevermögen ermittelt (nahe 7000€), die Versicherungsnachweise kopiert und uns einen schönen Tag gewünscht...
Damit scheint der Fall erledigt.
Wenn nicht, werde ich berichten.
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