Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigung Medikamente im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Die Verordnung von Medikamenten, die entweder abhängig machen oder die Bewegungsfreiheit des Patienten beeinträchtigen, bedarf einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung.
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 14.11.2012
Ort: NRW
Beiträge: 29
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Hallo zusammen,
Die Verordnung von Medikamenten, die entweder abhängig machen oder die Bewegungsfreiheit des Patienten beeinträchtigen, bedarf einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung. Soweit so gut. Nun habe ich die Betreuung eines Ehepaares, beide über 80 Jahre alt, übernommen, die beide als Schmerzmedikation Opiate erhalten. Muss ich diese seit Jahren bestehende Verordnung jetzt tatsächlich genehmigen lassen? Danke für Antworten und ein schönes Wochenende Tina |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Das ist aus dem Text nicht zu beantworten. Du musst zumindest darstellen, ob die B. einwilligungsfähig in ihren gesundheitlichen Angelegenheiten sind.
Sind Sie es nicht, obliegt es deiner Entscheidung, in die Heilbehandlung einzuwilligen bzw. in die ärztliche Behandlung nicht einzugreifen. Da etliche Tausend Pillen auf dem Markt sind und es sich um Opiate handelt, würde ich aber sicherheitshalberweise das Gericht konsultieren, ob eine Genehmigungspflicht vorliegt oder nicht. Gr. Rudi s.auch hier: Genehmigung der Heilbehandlung ? Betreuungsrecht-Lexikon
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
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Moin Tina
Wenn von Rudi's Beitrag der zweite Teil zutrifft, und Deine Betreuten Opiate zur Schmerzbehandlung bekommen, dann ist es sinnvoll sich mit dem Arzt zu besprechen. Was für medizinische Erfordernisse liegen vor und wie weit werden die Betreuten durch die Medikamente eingeschränkt. Es kann ja sein dass die Behandlung palliativ ist (irgendein Krebs o.ä. und eine operative Behandlungsform wäre nicht oder nicht mehr angezeigt). Und sonst: Wenn Du die Hintergründe eruiert hast, dann kannst Du zur eigenen Absicherung eine Aktennotiz an das Gericht schreiben. Als letzter Satz: "Falls von Gericht in diesem Fall ein Genehmigungsbedarf gesehen werden sollte, bitte ich das Schreiben als entsprechenden Antrag anzusehen." Damit hältst Du Deinen Arbeitsaufwand klein und bist auf der sicheren Seite. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 14.11.2012
Ort: NRW
Beiträge: 29
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Vielen Dank für eure Antworten! Ich werd die Variante Aktennotiz mit Frage nach Genehmigungspflicht machen.
Guten Wochenenstart allen Tina |
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