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Selbstgefährdung nicht ermittelbar

Dies ist ein Beitrag zum Thema Selbstgefährdung nicht ermittelbar im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, jetzt hab ich wirklich eine Betreuung übelster Art "an der Backe". Betreuter hat zunächst im Krankenhaus der Betreuung ...


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Alt 04.10.2014, 18:56   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
Standard Selbstgefährdung nicht ermittelbar

Hallo zusammen,
jetzt hab ich wirklich eine Betreuung übelster Art "an der Backe".

Betreuter hat zunächst im Krankenhaus der Betreuung zugestimmt.
(Hier fand mein erster und einziger persönlicher Kontakt mit dem Betreuten statt.)

Nach der Entlassung lehnt der Betreute persönliche Kontakte ab, da er "Betreuungsmaßnahmen" zur Verbesserung seiner Lebensverhältnisses (Krankheit, Messie, vermüllte Wohnung, Ungeziefer .. ) für aussichtlos erachtet.

Ich stehe jedes Mal vor der Wohnungstür, die er nicht öffnet. Telefonanrufe nimmt er kurz entgegen, legt aber wieder auf mit dem Hinweis, ich möge ihn einfach in Ruhe lassen.
M.E. ist der Betreute orientiert und nicht dement (Gutachten steht noch aus).
Versorgung mit Lebensmitteln habe ich sichergestellt (Pflegedienst stellt diese vor der Wohnungstür ab; Betreuter nimmt sie irgendwann herein).

Mein Problem: Betreuter lehnt Betreuung ab. Ob eine Selbstgefährdung vorliegt (s.o.) kann ich nicht beurteilen. Was jetzt ?
Vielleicht hat jemand Erfahrung mit so einer Situation ?

Caro
Caro ist offline  
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Alt 04.10.2014, 20:11   #2
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

Hallo Caro,
ich würde da mal ein bisschen Detektiv spielen: falls Du Gesundheitssorge hast, Hausarzt, Bekannte, Verwandte, etc,

Woher ist das mit dem Ungeziefer bekannt? Ordnungsamt? Vermieter? Hol Dir soviele Infos (vorsichtig und diskret) aus dem Umfeld wie Du kannst.

Manchmal hilft ein Klingeln bei den Nachbarn (man muss ja nicht sagen, dass man Betreuer ist) und fragen, ob diese ihren Nachbarn gesehen haben, etc. manchmal kriegt man da gute Infos...

Demnächst steht ja auch noch Anhörung oder Gutachten an, da wird es ja auch noch Erkenntnisse geben. Halte den Kontakt zu ihm doch einfach durch wöchentliche Telefonate, in denen Du seine Lebensmittelbestellung mit ihm durchsprichst. Das ist vielleicht im Moment die einzige Möglichkeit, mit ihm einen oder mehrere Sätze zusätzlich zu wechseln und ihm vertrauter zu werden. Wenn er nicht Angst hat, dass Du ihn "umkrempeln" willst, vielleicht lässt er dann immer mehr zu.

gruß
efb

Geändert von EFB (04.10.2014 um 20:13 Uhr)
EFB ist offline  
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Alt 04.10.2014, 20:38   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
Standard

Hallo EFB,

vielen Dank für deine Tipps.
Einiges habe ich tatsächlich schon aus dem Umfeld eruieren können.
Meine Sorge ist nur, dass er sich ggfls. in einer selbstgefährdenden Situation befindet.

Aber der Gedanke, durch regelmäßige Telefonat Vertrauen aufzubauen, finde ich gut. Vielleicht schreibe ich ihm ein paar Zeilen, die ich dem Lebensmittelpaket hinzufüge ?!

Gruß
Caro
Caro ist offline  
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Alt 05.10.2014, 12:18   #4
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
Standard

Hallo!

Diesen Sachstand wüde ich dem BG noch mitteilen als Absicherung deiner Person. Der zuständige Rechtspfleger/-in wird sicher zum Gespräch laden, wo Du das von EFB wiedergeben kannst, da ich sowas ebenfals für sinnvoll erachte.

Als Anmerkung, er wird die Wohnungstür nicht öffnen, weil er sich schämt. Schlage doch ein Treffen an einem neutralen Platz, z.Bsp. ein park vor.

Einen sonnigen Sonntag wünscht
der_andre
der_andre ist offline  
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Alt 06.10.2014, 11:38   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,810
Standard

Hallo,
mit einem ähnlichen Fall habe ich auch gerade zu tun. Die Betreuung wurde gegen den Willen der Betreuten eingerichtet. Diese lehnt jede Einmischung und Betretung ihrer Wohnung ab. Der von mir beauftragte Pflegedienst darf auch nicht rein. Mein Aufgabengebiet der Gesundheitssorge (daneben obliegt mir nur noch die Aufenthaltsbestimmung) kann ich daher praktisch nur ausüben, wenn die Betroffene - ggf. gegen ihren Willen - in einer Pflegeienrichtung untergebracht wird. Einen betr. Antrag werde ich stellen. Wird dieser abgelehnt - wovon ich ausgehe - macht eine Betreuung meines Erachtens wenig Sinn, wenn die Betreute jegliche Hilfe ablehnt.
mfg
carlos ist offline  
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Alt 07.10.2014, 08:43   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
Standard

Hallo Carlos,

wie begründest du deinen Antrag hinsichtlich der Selbstgefährdung?
Diesbezüglich habe ich arge Bauchschmerzen: das ist ja gerade der Umstand, den ich nicht beurteilen kann.
Auch gehe ich nach wie vor davon aus, dass der Betreute koginitiv nicht eingeschränkt ist.
Ich habe jetzt vorsorglich den AG "Aufenthaltsbestimmung" angeregt und dem Gericht den Sachverhalt mitgeteilt. Mal sehen, was daraus wird.

Gruß
Caro
Caro ist offline  
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Alt 08.10.2014, 10:37   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,810
Standard

Zitat:
Zitat von Caro Beitrag anzeigen
Hallo Carlos,

wie begründest du deinen Antrag hinsichtlich der Selbstgefährdung?
Hallo,

ich bat um Prüfung, ob die Voraussetzungen (sprich: akute Selbstgefährdung) für eine freiheitsentziehende Unterbringung vorliegen; falls ja, um einen entsprechenden Beschluss. Das Problem bei solchen Fällen ist doch, dass ich als Betreuer gar nicht genau ermitteln kann, inwiefern eine akute Gefährdung vorliegt, da die Betreute weder Arzt noch Pflegedienst in die Wohnung bestellt bzw. duldet. Das einzige, was ich beurteilen kann ist, dass die hygienischen Verhältnisse in der Wohnung absolut grenzwertig erscheinen.

mfg
carlos ist offline  
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