Dies ist ein Beitrag zum Thema Auszahlung einer Erbschaft nach 10Jahren im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Kollegen, brauche mal wieder eure Hilfe! Ich habe durch Zufall festgestellt, dass meine Betreute die Auszahlung einer 10 ...
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 77
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Hallo liebe Kollegen, brauche mal wieder eure Hilfe! Ich habe durch Zufall festgestellt, dass meine Betreute die Auszahlung einer 10 Jahre alten Erbschaft blockiert (Erbengemeinschaft mit dem Bruder, sie will nicht, dass ihr Bruder dass Geld bekommt etc.) Der daraus resultierende Rechtsstreit blieb aber ergebnislos. Sie selbst bezog damals ALG2 und bekommt jetzt Leistungen der Grusi und EGH. Meine Frage ist jetzt, wer bekommt das Geld, das Jobcenter, wo sie damals Leistungen bezog oder zählt es als Einkommen und die Leistungszahlung ist erst einmal einzustellen? Eine große Gefahr sehe ich auch noch, wenn das Geld auf ihr Konto ausgezahlt wird, dass sie es einfach abhebt und verbraucht, da ihr so ziemlich alles egal ist.
Bin sehr dankbar für ein paar Tipps! |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
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Moin jero
Erst mal vorneweg: Welche Aufgabenbereiche hast Du? Vielleicht ist das alles gar nicht Deine Kanne Bier... Ansonsten wären "Erbangelegenheiten" und Vermögenssorge ggf. mit EiWi ganz hilfreich. Eine Erbschaft ist üblicherweise eine Sache des Zugewinns - sprich: Die GruSi wird erst mal ausgesetzt und das JobCenter geht leer aus... Es sei denn: Das JobCenter hatte Kenntnis von dem Erbe und deshalb das ALG 2 nur als Darlehen gewährt. Dann würde das Geld dem JobCenter zustehen. Wenn Du die Gefahr siehst, dass die Betreute das Geld einfach und ratzfratz verballern würde, dann könntest Du - mit deiner Betreuten ein Sparbuch eröffnen, das von Dir verwahrt und auf das das Erbe gezahlt wird - einen Eiwi beantragen und so den Daumen draufhalten. - dem Sozialamt mit Hinweis auf die o.g. Gefahren das Geld anbieten und darauf spekulieren, dass es nicht angenommen wird .MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 77
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Danke Imre! habe natürlich die Vermögenssorge. Das Jobcenter hat das ALG2 auf Darlehensbasis gewährt und die haben auch Kenntnis von der Erbschaft. Allerdings hat die Betreute auch ein Haus und auf das haben sie auch eine Grundschuld eingetragen. Auf jeden Fall erhält sie doch aber die 2600,- Schonbetrag?
Außerdem haben doch auch noch die Gerichtskosten für die Betreuung Vorrang und werden ebenfalls erstattet, war jedenfalls in einem anderen Fall mal so. Hatte auch schon überlegt die Regelung einem Anwalt zu übergeben, wobei ich mir da aber nicht sicher bin, ob das Anwaltshonorar vom Gesamterbe oder dem Schonbetrag der Betreuten beglichen wird. |
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