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Einrichtung der Eingliederungshilfe oder normales Pflegeheim

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einrichtung der Eingliederungshilfe oder normales Pflegeheim im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, da ich das ganze Wochenende unzählige Beiträge im Internet gelesen habe, jetzt aber noch viel verwirrter bin als ...


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Alt 06.10.2014, 14:05   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.03.2014
Beiträge: 20
Standard Einrichtung der Eingliederungshilfe oder normales Pflegeheim

Hallo Zusammen,


da ich das ganze Wochenende unzählige Beiträge im Internet gelesen habe, jetzt aber noch viel verwirrter bin als vorher, richte ich mich an Euch:


,,Tatort,,: Bayern (zuständig: Bezirk Oberbayern)


Eine Betreute von mir (Betreuung erst frisch übernommen) lebt in einem (Alten)-Pflegeheim, dort aber in einem sozialtherapeutischem Bereich (diese Konstellation verwundert mich schon mal). Sie erhält Sozialhilfe (Eingliederungshilfe), sie hat keine Pflegestufe. Nun gefällt es ihr dort aber überhaupt nicht bzw. sie möchte wieder näher an ihr altes Umfeld (kommt ursprünglich aus München). Also hab ich beim Bezirk angerufen und gefragt, wie sie zum Umzug stehen. Alles kein Problem, sie kommt ja ursprünglich von dort und wenn sie wieder zurück will, warum nicht. Ergänzende Anmerkung vom Sachbearbeiter: Es muss sich aber um eine Einrichtung der Eingliederungshilfe handeln, damit der Bezirk zahlt. Sollte sie in ein normales Altenheim gehen wollen, müsste eine Kostenübernahme bei der Stadt München beantragt werden. Er hat mir dann noch erklärt, dass auch ohne Pflegestufe die Kosten für ein Altenheim übernommen werden können, wenn der Betroffene ansonsten, sollte er alleine in einer Wohnung leben, zu verwahrlosen droht. Klingt zwar logisch, aber jetzt dazu die Fragen:


1. Muss es nicht eine Abgrenzung aufgrund des Krankheitsbildes geben, ob Einrichtung der Eingliederungshilfe oder ,,normales,, Pflegeheim? Stadt und Bezirk könnten sich ja ansonsten immer gegenseitig die Kostenverantwortung zuschieben.


2. Wie finde ich denn am besten eine Einrichtung der Eingliederungshilfe, die für sie geeignet ist? Und vor allem: was, wenn sich keine Einrichtung findet, die freie Plätze hat? München und Umgebung ist ja sehr gefragt.
3. Und welches Konstrukt ist die derzeitige Einrichtung: (Alten-)Pflegeheim und sozialtherapeutische Einrichtung? Das ist mir irgendwie neu.


Im Grunde geht es mir darum: Sie will zurück, soll sie haben. Alleine wohnen kann sie aufgrund vieler Einschränkungen nicht mehr. Die Situation wird sich aufgrund des Alters und der chronischen Entwicklung der Krankheit auch nicht mehr ändern. Sie muss in ,,irgendeine,, Einrichtung. Fragt sich nur, in welche!
Ich bin sehr verwirrt und hoffe, jemand kann mich ,,erhellen,,


Ich danke Euch bereits jetzt.


Viele Grüße
dorisonline
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