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Pfändungsschutzkonto, was ist zu beachten?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pfändungsschutzkonto, was ist zu beachten? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forenteilnehmer(innen) ich habe meine erste Betreuung vor gut 3 Wochen übernommen. Eine einer ersten Tätigkeiten war die Umwandlung des ...


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Alt 07.10.2014, 11:23   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.09.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 25
Standard Pfändungsschutzkonto, was ist zu beachten?

Liebe Forenteilnehmer(innen)
ich habe meine erste Betreuung vor gut 3 Wochen übernommen.
Eine einer ersten Tätigkeiten war die Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungkonto, da die Bundesagentur für Arbeit Regionaler Inkasso bereits versucht hatte, einen 4stelligen Betrag meiner Betreuten einzuziehen.
Habe an die zu vollstreckende Stelle (Hauptzollamt Osnabrück) die Vollstreckung aufheben lassen, indem ein aktuelle Leistungsbezug (Alg II) von mir zugeshickt wurde.
Ich möchte der Betreuten vorschlagen, ein Sparbuch anzulegen, bin aber unsicher, inwieweit das gschützt ist.
Gibt es noch im Hinbblick auf Vollstreckungsschutz wichtiges zu beachten?
Für Eure Tipps und Unterstützung vielen Dank.
Jakoba ist offline  
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Alt 07.10.2014, 11:37   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Ein Sparkonto ist nicht geschützt!
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 07.10.2014, 14:00   #3
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 486
Standard Schutz für 1 Monat

Moin!
Aus leidiger und ganz aktueller Erfahrung:

1.Zahlungseingänge sind für den Monat der Gutschrift geschützt und können einmalig in den Folgemonat übertragen werden.
ALG II für November kommt im Oktober und muss im November verbraucht werden.
Ist im Normalfall kein Problem (welcher Hartzer schafft es ernsthaft zu sparen), bei meiner Betreuten hatte sich über einen Krankenhausaufenhalt aber tatsächlich pfändbares Vermögen angehäuft und war dann weg (zum Glück für mich vor meiner Amtszeit).

2. Rückzahlungen Betriebskosten oder Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen des persönlichen Budgets können schnell mal die Pfändungsschutzgrenze sprengen. In meinem Fall hat das Amt nach Bewilligung unseres Antrages mal eben über 800,-€ auf das Konto gespült. Der Antrag auf Erhöhung der Freigrenze für diese Zahlung läuft noch.

Pfändungssichere Geldanlagen/Sparvermögen sind mir nicht bekannt. Euch etwa?

Grüße
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 07.10.2014, 21:50   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
Standard

Moin Jakoba

Die anderen haben das wichtigste schon geschrieben. Insbesondere aufpassen beim Ansparen, das geht nicht mehr auf dem Konto. D.h. regelmäßig zum Ende das Geld abheben, sonst ist es futsch.

Ein zweites Konto einrichten bringt es nicht, weil das nicht mehr geschützt ist. Einzweites Konto als Pfändungskonto einzurichten, geht nur, wenn Du der Bank nichts von dem anderen Konto erzählst und Du machst Dich damit strafbar. Also schön bleiben lassen.

Du kannst das JobCenter oder das Sozialamt bitten, die Miete und ggf. den Strom direkt an den Vermieter bzw. Anbieter zu überweisen.
Damit hast Du nur noch den Barbetrag als Eingang und bist weit weg von der Pfändungsfreigrenze, falls mal eine Rück- oder Nachzahlung kommen sollte.

Unabhängig davon kannst Du für besondere Eingänge an Sozialleistungen extra Pfändungsschutz beantragen. Z.B. Pflegegelder, für die das Konto nur Durchgangsstation ist.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.10.2014, 08:45   #5
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.09.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 25
Standard

Hallo zusammen,
vielen Dank für eure schnellen Antworten!!!!
Die Miete und Heizkosten werden vom kommunalen Träger direkt an den Vermieter überwiesen. Das macht es schon einfacher. Da ich noch immer keinen entgültigen Überblick über Titel und Vollstreckungen, die anstehen könnten habe, bin ich davon ausgegangen, das die schnelle Einrichtung eines P-Konto "präventiv" greift.
Ich wünsche Euch allen noch einen schönen Tag
Jakoba ist offline  
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