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Witwenrente Fremdenlegion

Dies ist ein Beitrag zum Thema Witwenrente Fremdenlegion im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin allerseits, bin hier bei den Themen nicht recht fündig geworden, daher frage ich jetzt mit neuem Thema: der verstorbene ...


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Alt 09.10.2014, 19:05   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.07.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 12
Standard Witwenrente Fremdenlegion

Moin allerseits,

bin hier bei den Themen nicht recht fündig geworden, daher frage ich jetzt mit neuem Thema: der verstorbene Ehemann hat Rentenansprüche für seine Frau, meiner Betreuten, bei der Fremdenlegion in Frankreich erworben. Die entsprechende Stelle dort reagiert weder auf deutsche noch auf englische Anfragen. Über Migrationsberatungen/Botschaft bin ich nicht weiter gekommen. Habt Ihr Ideen, ich kenne leider niemanden, der mir eine solche Anfrage auf Französisch übersetzt (und leo traue ich da nicht). Danke und lieber Gruß

SuSa
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Alt 10.10.2014, 04:59   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Ich bin mit solchem Thema noch nicht konfrontiert worden.
Was mir aber als erstes einfällt ist ein Anwalt mit entsprechender internationaler Zulassung.
Wie das aber mit PKH oder B-Schein aussieht, weiss ich auch nicht.

Viel Erfolg
Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 10.10.2014, 06:37   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.07.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 12
Standard

Moin Rudi,

da sind wir dann wieder beim elenden 'wer-zahlt-das-Thema' ... :-(

Danke Dir trotzdem für die Idee, Fragen kostet ja zumindest nix. :-)

Lieber Gruß
SuSa
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SuSa ist offline  
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Alt 10.10.2014, 07:32   #4
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
Standard

Hallo!

Warum bist Du mit der franz. Botschaft nicht weitergekommen? Was haben die gesagt?

Edit sagt: Bezüglich RA, Beratungshilfeschein holen wenn die Vorraussetzungen stimmen.

lg
der_andre

Geändert von der_andre (10.10.2014 um 07:53 Uhr)
der_andre ist offline  
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Alt 10.10.2014, 08:41   #5
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 222
Standard

Hallo,

hast Du beim deutschen Rententräger schon um Hilfe gebeten? Für die Rentenversicherungen ist ein Auslandsbezug eine häufige Angelegenheit, da gibt es bestimmt Experten, die diese Fragestellung bereits kennen.

Viele Grüße
BineP
BineP ist offline  
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Alt 10.10.2014, 13:42   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.07.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 12
Standard

Hallo BineP,

danke Dir für den Hinweis; werd' ich gleich nächste Woche ausprobieren.

Lieber Gruß
SuSa
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SuSa ist offline  
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Alt 10.10.2014, 13:47   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.05.2014
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 23
Standard

Das Problem sind hier die Franzosen, wenn Du die Sprache nicht kannst, rennst Du meistens gegen geschlossene Türen. Ich habe das bei den Franzosen oft genug erlebt. Versuche mal eine gute Übersetzung, das kann schon ausreichen.
__________________
D.M.
Memmi ist offline  
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Alt 10.10.2014, 19:07   #8
Club 300
 
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 303
Standard

Zitat:
Zitat von SuSa Beitrag anzeigen
Moin allerseits,

bin hier bei den Themen nicht recht fündig geworden, daher frage ich jetzt mit neuem Thema: der verstorbene Ehemann hat Rentenansprüche für seine Frau, meiner Betreuten, bei der Fremdenlegion in Frankreich erworben. Die entsprechende Stelle dort reagiert weder auf deutsche noch auf englische Anfragen. Über Migrationsberatungen/Botschaft bin ich nicht weiter gekommen. Habt Ihr Ideen, ich kenne leider niemanden, der mir eine solche Anfrage auf Französisch übersetzt (und leo traue ich da nicht). Danke und lieber Gruß

SuSa
Benatrage einen Beratungsschein beim Amtsgericht und wede dich an einen "Rentenberater". Dies ist ein eigener Beruf. Die Bezeichnung hast tatsächlich so. Die meisten RA sind hier überfordert....
Siehe:

Was sind Rentenberater?

Geändert von Beschützer (10.10.2014 um 19:27 Uhr)
Beschützer ist offline  
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Alt 16.10.2014, 23:46   #9
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Die DRV Rheinland - Pfalz ist innerhalb der Deutschen RV für Rentenangelegenheiten mit einem Bezug zu Frankreich zuständig.

(andere Landes DRVen für andere Staaten)

Ansonsten würde ich einfach einen Brief an die Fremdenlegion schreiben, da war zumindest früher deutsch quasi sowas wie 2. Amtssprache.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 17.10.2014, 09:59   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.07.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 12
Standard Übersetzung ins Französische

Vielen Dank für Eure super Tipps

ich habe jetzt eine große Sammlung mit Optionen - das ist klasse!!!

Die Bestellung ist leider immer noch nicht erfolgt und das Ganze stellt sich mittlerweile als sehr undurchsichtig dar. NeA hat die Klientin dem Heim gegenüber eine Abtretungserklärung für alle Renten unterschrieben. Auf Anfrage bei der Fremdenlegion, die Witwenrente doch auf das Konto des Heimes zu überweisen (statt auf das Giro der K.) haben die nicht geantwortet. Nun ist doch die Frage, WOLLEN wir das überhaupt? Denn so hat die K. zumindest ein kleines bischen Taschengeld (etwas über 100,-€/Monat) und das ist doch essentiell u. a. für Ausgaben für Med., das Heim hat bisher (seit April 14) noch nicht einmal den Antrag auf Zuzahlungbefreiung gestellt. :-(

Euch allen ein schönes Wochenende und lieber Gruß
SuSa
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SuSa ist offline  
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französisch, fremdenlegion, rente

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