Dies ist ein Beitrag zum Thema Rentenüberleitung bei Mittellosigkeit rechtens? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
einem meiner Betreuten wird der Aufenthalt in einer Psychosozialen Einrichtung von der Sozialverwaltung finanziert. Da an eine Erwerbstätigkeit aufgrund ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 30.11.2013
Beiträge: 10
|
Hallo,
einem meiner Betreuten wird der Aufenthalt in einer Psychosozialen Einrichtung von der Sozialverwaltung finanziert. Da an eine Erwerbstätigkeit aufgrund seiner Psychose auf absehbare Zeit nicht zu denken ist, habe ich eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt, die ihm auch befristet gewährt wurde. Obwohl der Betreute völlig mittellos ist und ihm einige Schulden gehörig auf die Psyche drücken, geht das Sozialamt nun her und sackt die Rente komplett ein. Damit nicht genug liegt es mir ständig in den Ohren mit der Forderung einer Mietkaution aus dem letzten Mietverhältnis meines Betreuten, über deren Herausgabe ich seit geraumer Zeit mit dem Ex-Vermieter streite. Nach meinem Dafürhalten dürfte das Amt doch weder Anspruch auf die Rente noch auf die Kaution haben, solange mein Betreuter weniger als das Schonvermögens von 2600 Euro hat oder liege ich da falsch? Bitte um eine kompetente Stellungsnahme. Danke! Geändert von Orlando_D (10.10.2014 um 18:32 Uhr) |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
|
Da liegst du falsch - oder sagen wir nicht ganz richtig.
Du solltest trennen zwischen Einkommen und Vermögen. Einkommen ist nach Sozialrecht das Geld, was er im lfd. Monat reinbekommt. Wenn er etwas in den nächsten Monat rüberrettet und sich im Laufe der Zeit ansammelt, wird das Vermögen. Davon darf er 2.600,- € Schonvermögen behalten. Mal ganz allgemein gesprochen. Zur Finanzierung der Kosten für die Einrichtung muss er sein Einkommen und den Betrag, der über das Schonvermögen hinausgeht einsetzen. D.h., die Forderung des Sozialamtes nach Einsatz der EU-Rente sind vollkommen berechtigt. Dafür bekommt er um die 100,- € Taschengeld. Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
|
Moin moin
Bzgl. der Kaution würde ich dem Sozialamt jedoch auf die Füße treten. Das ist m.E. kein Einkommen, sondern Vermögen - vorausgesetzt, die Kaution wurde nicht vom Sozialamt auf Darlehensbasis gestellt und NICHT häppchenweise wieder einbehalten. Z.B. bei Gerichtsvollziehern bzw. in Eidesstattlichen Erklärungen werden Kautionen unter Vermögen und nicht unter Einkommen registriert. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Club 300
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 303
|
Das Verfahren ist genau vorgeschrieben. Es hätte nach Anhörung ein einsprechender Bescheid erlassen werden müssen....
Letztendlich muss dein Betreuter allerdings seine Rente zur Deckung der Kosten ganz oder teilweise einsetzen. Da führt kein Weg vorbei. Allerdings könntest du jetzt einen akademischen Streit zunächst mit Erfolg führen.... Erst einmal wirst du obsiegen. Dann wird die Behörde einen neuen Bescheid erlassen und am Ende hat dein Betreute seine Rente eben einzusetzen... |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 30.11.2013
Beiträge: 10
|
Dank für die Einschätzungen.
Na dann kann man wohl nichts machen!? Was die Kaution betrifft, so handelt es sich dabei tatsächlich sogar um eine Ursache seiner Verschuldung. Er hat sich nämlich einen Kredit genommen, um die Kaution überhaupt bezahlen zu können. Grüße! |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
|
Moin Orlando
Bei wem hat er denn den Kredit aufgenommen? Wenn es das Sozialamt war, dann steht dem Sozialamt auch die Kaution zu. Hat er den Kredit wo anders aufgenommen, dann ist die Kaution das Vermögen des Betreuten. Wird sie wg. Auszug zurückgezahlt, kann er damit den Kredit befriedigen. Wenn das Sozialamt trotzdem die Kaution einfordert, dann wäre das ja so, als würde der Betreute einen Kredit aufnehmen, um das Sozialamt zu füttern und selber für die Kreditschulden aufkommen müssen. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 30.11.2013
Beiträge: 10
|
Er hat den Kredit bei der Bank aufgenommen.
Ich sehe das genauso wie Du. Danke und beste Grüße! |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|