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Schenkungen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schenkungen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, mal eine Frage aus dem Betreueralltag: Einer meiner Betreuten lebt im Heim (beginnende Demenz) und lässt seinem Sohn ...


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Alt 11.10.2014, 22:11   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.11.2013
Ort: Albstadt
Beiträge: 17
Standard Schenkungen

Hallo zusammen, mal eine Frage aus dem Betreueralltag:

Einer meiner Betreuten lebt im Heim (beginnende Demenz) und lässt seinem Sohn per Dauerauftrag monatlich 100 Euro zukommen. Der Dauerauftrag wurde schon vor Einrichtung der Betreuung erteilt. Auf Nachfrage teilt der Betreute mit, dass er weiterhin die Zahlung wünscht.

Es wäre wohl auf jeden Fall sinnvoll, sich diesen Zahlungswunsch schriftlich bestätigen zu lassen, oder? Andererseits hat er ja beginnende Demenz, ein psychoorganisches Hirnsyndrom nach einem Sturz und vor dem Heimaufenthalt hatte er ein Alkoholproblem. Ist der so geäußerte Wille dann überhaupt relevant?

Hinzu kommt: Im Moment kann er die Heimkosten selber tragen. Da die Heimkosten seine Einnahmen (Rente) aber übersteigen, wird er in ein, zwei Jahren Sozialhilfe benötigen. Muss ich da jetzt schon alle Schenkungen unterbinden?

Wie seht ihr das?
tonky65 ist offline  
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Alt 12.10.2014, 08:05   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Das wird dann zur kniffligen - sprich auslegungsfähigen - Frage, wenn er soweit dement geworden ist, dass er nicht mehr einwilligungsfähig ist.

Mit der Einrichtung des Dauerauftrages hat er nämlich seinen Willen zum Ausdruck gebracht, der auch dann nicht (meiner Meinung nach) untergeht, wenn er soweit dement ist, nicht mehr einwilligungsfähig zu sein.

Es könnte aber später von irgendeinem RPfl. auch so ausgelegt werden, dass du in die Schenkung eingetreten bist - was du bekanntlich nicht darfst.

Ich würde an deiner Stelle einen Sachstandsbericht ans Gericht schicken, in dem du deine Auffassung zu der Sache begründest und um Mitteilung bittest, sollte das Gericht anderer Meinung sein.

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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